Ein Gutachten hält die Länderklausel im Erprobungsgesetz zur CO2-Verpressung für rechtlich unsicher. Betreiber von Kraftwerken könnten klagen.von ESTHER GEISSLINGER

Bitte nicht pressen: Protest vor dem Bundeskanzleramt. Bild: dpa
KIEL taz | Schwarze Gasmaske auf gelbem Grund: Mit diesem Symbol wehren sich Bürgerinitiativen in Norddeutschland gegen die unterirdische Speicherung des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid (CO2) und bringen damit ihre Landesregierungen in die Klemme.
Denn einerseits wollen die CDU/FDP-Koalitionen in Hannover und Kiel die Bevölkerung beruhigen, andererseits aber auch der Bundesregierung entgegenkommen, die das CCS genannte Verfahren zur Abspaltung und Verpressung von CO2 erlauben will.
Der Kompromiss heißt "Länderklausel": Jedes Bundesland darf entscheiden, ob es die Gasverpressung zulässt oder nicht. Dass das Veto rechtlich wackelig ist, hatten Bürgerinitiativen und Oppositionsparteien prompt kritisiert. Ein Gutachten, das die Umweltverbände BUND und Greenpeace am Dienstag in Kiel vorlegten, stützt diese Kritik.
Die Verbände hoffen, dass die Regierungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein Ende September im Bundesrat gegen das CCS-Gesetz stimmen. Beide Länder sind geologisch am besten geeignet. Brandenburg, das bisher ein Lager zulassen wollte, spricht sich nun dagegen aus: entweder überall oder nirgends.
"Die Landesregierungen können nicht sagen, sie hätten die Speicherung ausgeschlossen", sagte Rechtsanwältin Rhoda Verheyen als Fazit ihres Gutachtens. Unter anderem sei der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt, schließlich dürften sich Länder nicht der Müllentsorgung entziehen - CO2 entsteht als Abfallprodukt in Kohlekraftwerken.
Verheyen warnt, dass Kraftwerkbetreiber wie RWE, Eon oder Vattenfall trotz Länderklausel um jeden Standort klagen könnten, und in jedem Fall müsste das Land fachlich begründen, warum dort kein Speicher erlaubt sei. Ab 2017, wenn von Testläufen des CCS-Verfahrens auf Normalbetrieb umgestellt werden soll, sei die Klausel nicht zu halten.
Schon das jetzige Gesetz erlaubt Gaslager unter dem Meer und den Bau von Rohrleitungen zu den Küsten. "Die EU geht von 20.000 Kilometern CO2-Pipeline durch Europa aus", sagte BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend. Rechtlich sicher sei nur, wenn sich Deutschland in Gänze gegen CCS entscheide.
Kraftwerksbetreiber signalisieren zurzeit, sie hätten angesichts der Proteste kein Interesse, Speicher auf dem Land einzurichten; RWE gab Konzessionen zurück. Doch ob es dabei bleibt, sei unklar, so Gutachterin Verheyen: "CCS ist ein stark subventionierter Bereich." Die EU will das CCS-Verfahren, um den Ausstoß von CO2 zu senken.
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