Klagen gegen Unternehmen abgewiesen: Geschäfte ohne Buße

Daimler und Rheinmetall haben dem südafrikanischen Apartheidsregime Waren verkauft. Doch für die Gräueltaten sind sie deswegen nicht mitverantworlich – sagt ein Gericht.

So wird das Image geradegerückt. Bild: dpa

NEW YORK dpa | Daimler und Rheinmetall können vor einem US-Gericht nicht für die Gräueltaten von Südafrikas Apartheid-Regime mitverantwortlich gemacht werden. Die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin wies am Donnerstag entsprechende Klagen gegen die beiden deutschen Unternehmen ab.

Apartheid-Opfer hatten den Firmen vorgeworfen, durch ihre Geschäfte mit der damaligen südafrikanischen Regierung Gewalt und Rassentrennung in den 1970er und 1980er Jahren unterstützt zu haben, etwa durch die Lieferung von Fahrzeugen oder Rüstungsgütern. Die Opfer verlangten eine Entschädigung.

Die Klagen in den USA laufen seit 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009 aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der „Alien Tort Statute“ - ein Gesetz von 1789, das US-Gerichten die Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen zu ahnden.

„Wir hoffen, dass diese Entscheidung den seit mehr als zehn Jahren laufenden Rechtsstreit endgültig beendet“, erklärte ein Daimler-Sprecher. Gleichzeitig wies er die erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen erneut zurück. Ähnlich lautende Klagen gegen die US-Konzerne Ford und IBM ließ Richterin Scheindlin weiterlaufen.

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