Klagefonds für Auskunftsrechte: Stiftungen fördern Transparenz

Wer von Behörden keine Auskünfte bekommt, kann Geld für Prozess- und Anwaltskosten beantragen. Die ersten zwei Projekte stehen schon fest.

Gut zu wissen: Wolfgang Schäuble, Johann-Heinrich-Voß-Preisträger für Literatur, spendete sein Preisgeld Foto: dpa

BERLIN taz | Die Auskunftsrechte sind in Deutschland eine Art Glückslotterie. Zwar gibt es Informationsfreiheitsrechte (IFG) auf Länderebene seit fast 20 Jahren, doch bis heute entscheiden Bundes- und Landesbehörden scheinbar nach Gutdünken.

Auf die Anfrage etwa, welche Geschenke die Bundesministerien ihren MitarbeiterInnen in der laufenden Legislaturperiode machten, schickten alle Behörden anstandslos eine entsprechende Liste zu – mit Ausnahme des Verteidigungsministeriums. Die erhoben eine Gebühr über 350 Euro für den „erhöhten Verwaltungsaufwand“.

Eine Abschreckungsgebühr, glaubt Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation, der die Anfrage gestellt hat. „Wir wollen die Willkür der Behörden stoppen, bei unliebsamen Informationen hohe Verwaltungsgebühren zu verlangen“. Außerdem sollten es für Behörden einheitliche Vorgaben geben, ob und wie hoch die Gebühren sein dürfen. Auf Bundesebene können sie für Auskünfte bis zu 500 Euro in Rechnung stellen, in den Bundesländern zum Teil über 1.000 Euro.

Prozesshilfe bei sturen Behörden

Einen Schritt in Richtung mehr Transparenz soll nun mit dem Klagefonds Transparenzklagen.de erreicht werden, den Semsrotts Open Knowledge Foundation zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingerichtet hat. Ab diesen Samstag können Antragsteller auf der Website Unterstützung für Prozess- und Anwaltskosten für Anfragen beantragen, die auch nach dem Widerspruch des Antragstellers abgelehnt wurden.

20.000 Euro stehen für „strategische Verfahren“ zur Verfügung, die über den konkreten Fall hinaus grundsätzliche Bedeutung haben müssen. Das Geld kommt überwiegend von der „Bewegungsstiftung“ aus Verden bei Bremen. Auch die Rudolf Augstein Stiftung will einige Klagen finanzieren, mit denen gezielt journalistische Recherchen vorangebracht werden sollen.

Thematische Vorgaben für die Prozesshilfe gibt es aber nicht. „Egal ob es um das Klärwerk um die Ecke geht oder die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Wichtig ist nur, dass es eine abgelehnte Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gibt“, sagt Mitinitiator Semsrott.

Welcher Minister nimmt Geschenke an?

Denn diese sollen damit gestärkt werden. Zwei Anfragen, die so zu einem Musterprozess werden könnten, stehen schon fest. Darunter auch die Anfrage zu Geschenken an MitarbeiterInnen der Bundesministerien.

Übrigens: In der aktuellen Bundesregierung hat – laut Bundeskanzleramt – bislang nur ein Minister Geschenke erhalten: 2015 den Johann-Heinrich-Voß-Preis für Literatur und auch 2015 den Point-Alpha-Preis für Verdienste um die Einheit Deutschlands und Europas in Frieden und Freiheit.

Der Preisträger: Finanzminister Wolfgang Schäuble. In beiden Fällen hat er die Preisgelder (10.000 und 25.000 Euro) gespendet.

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