Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt gegen Gentech-Gesetz
Wieviel Schutz vor Gentech-Pflanzen erlaubt das Grundgesetz? Ende Juni beraten die Verfassungsrichter über ein Gesetz von 2004. Sachsen-Anhalt hatte vor vier Jahren Klage eingereicht.
Leserkommentare
08.05.2010 20:59 Uhr
von Martina Heuckeroth-Hartmann:
Gentechnik
= Patente auf Pflanzen/Tiere
= Monopolisierung der Lebensmittelherstellung
= Versklavung der Menschen
08.05.2010 08:07 Uhr
von Anette Roming:
Wieso regen sich manche über die Machenschaften der Wissenschaftler und der dahinterstehenden wirtschaftlichen Interessen denn so auf? Sie pfuschen seit es die moderne Wissenschaft gibt, in der Schöpfung herum. Ich vermute, diese Menschen? sind so dämlich zu denken, Sie wären auf eine intakte Natur nicht angewiesen. Schade, daß die Bevölkerung und zwar ALLE! solche lebensverachtenden
Deppen nicht in die nächste Rakete setzt und auf den Mars schießt - ohne Equipment.
07.05.2010 21:13 Uhr
von Bogdan Rink:
Die Argumente von Herrn Rehberger machen auf mich einen ziemlich mageren Eindruck, z.B. das Argument der Wissenschaftsfreiheit. Wissenschaftsfreiheit muss vor allem dazu dienen die Wahrheit über das Sein zu untersuchen. Sie kann aber keine Rechtfertigung dafür bilden, dass man das Sein in jeder beliebigen Weise verändert. Es wäre ja auch unzulässig den Nationalsozialismus experimentellerweise z.B. in einem Landkreis einzuführen. Vielleicht würde das ja heutzutage etwas andere Folgen haben als in den Jahren 1933-1945. Der Unterschied ist, dass man im Falle des NS schon durch das Lesen entsprechender Schriften schlau werden kann, deshalb würde kein liberaler Verteidiger der Wissenschaftsfreiheit solche Experimente dulden. Bei der Gentechnik hingegen ist vieles unabsehbar. Aber schon allein die Tatsache, dass man in der Gentechnik die natürlichen Barrieren der biologischen Reiche überwinden kann, zeigt dass diese Technik eine menschliche Anmaßung ist, wenn man solche genmanipulierten Organismen in die Natur freisetzt.