Klage gegen französisches Völkermordgesetz: Glückwünsche aus Ankara

Linke und rechte Abgeordnete legen Verfassungsklage gegen das französische Völkermordgesetz ein. Nun müssen Verfassungsrichter über das umstrittene Gesetz entscheiden.

Armenier in Eriwan begrüßen jubelnd die Verabschiedung des Völkermordgesetzes. Bild: dapd

PARIS taz | Das von beiden französischen Parlamentskammern verabschiedete Völkermordgesetz kann vorerst nicht in Kraft treten. Das Gesetz stellt die Leugnung der Armenier-Genozids von 1915/16 in gleicher Weise wie die Verharmlosung oder Leugnung des Holocaust unter Strafe. Zwei Senatoren und 65 Abgeordnete der Nationalversammlung haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und gestern eine Verfassungsklage eingereicht. Sie kommen aus mehreren Parteien der Linken und Rechten.

In der Parlamentsdebatte war das Gesetz sowohl von der konservativen Regierungspartei UMP wie von den Sozialisten offiziell unterstützt und mehrheitlich angenommen worden. Die Regierung und der Präsident wurden von der Beschwerde überrumpelt.

Ganz so überraschend ist diese Klage jedoch nicht. Schon vor der Zustimmung des Senats am 23. Januar hatte die Gesetzeskommission des Senats den Text als verfassungswidrig erklärt und vergeblich seine Ablehnung empfohlen.

In der Debatte war mehrfach gesagt worden, es sei gefährlich, wenn sich das Parlament zum Richter über die historische "Wahrheit" erheben wolle. Aber auch die politische Opportunität eines solchen Gesetzes war – unter anderem von Außenminister Alain Juppé – bezweifelt worden.

Zwar gelten die rund 500.000 Franzosen armenischer Abstammung als eine für alle Parteien wichtige Wählergruppe, für die die offizielle Anerkennung des Genozids nicht diskutabel ist. Andererseits ist die Türkei, die heftig gegen das Gesetz protestiert hat, ein wichtiger Handelspartner für Frankreich. Rund 400 französische Unternehmen sind in der Türkei tätig.

Ankara hat Frankreich bereits mit wirtschaftlichen Sanktionen und dem Abbruch der politischen Zusammenarbeit gedroht. Die türkische Regierung hat die Verabschiedung des Genozidgesetzes als "Zugeständnis an eine Klientel" (an die Armenier in Frankreich) kritisiert.

Glückwünsche aus Ankara

Regierungschef Tayyip Erdogan gratulierte den Parlamentariern zu ihrer Verfassungsbeschwerde als einen "Schritt, der dem eigentlichen Wesen von Frankreich entspricht".

In der Verfassungsklage wird dagegen rein juristisch mit der im Grundgesetz verbrieften Meinungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit der drohenden Strafen argumentiert.

Wer in beleidigender Weise die beiden von Frankreich offiziell anerkannten Genozide leugnet, kann laut Gesetz mit bis zu einem Jahr Gefängnis und 45.000 Euro bestraft werden. Die Richter haben nun eine Frist von einem Monat für ihr Verdikt.

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