• 16.06.2009

Klage erfolgreich

Befreiung aus der Sonderschule

Das Down-Syndrom-Kind Philipp Koch darf in Hessen wohl doch wieder mit Nichtbehinderten lernen.von Wolf Schmidt

  • 18.06.2010 14:22 Uhr

    von kristina:

    Am Rande:

    Solange Menschen mit Down Syndrom als " der Down Syndrom Mensch" oder "das Down Syndrom Kind" bezeichnet werden, kann man von dieser Gesellschaft wohl nicht mehr erwarten.

    Der Gedanke, dass mein "Down Syndrom Kind" später in die Förderschule und Behindertenwerkstatt (für ein kleines Taschengeld) gehen muss, mit einem Bus hin und her gekarrt wird, ohne wirklich Teil der Gesellschaft zu sein, zerreißt mir das Herz. Und das alles nur, weil Geld fehlt, was an anderen Stellen raus geschmissen wird... Das sollte zu denken geben!!!

    Behinderung interessiert uns doch nur, wenn man plötzlich selbst betroffen ist oder jemanden kennt. Ansonsten wird weggeschaut.

    Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann." (Dr. Richard von Weizsäcker)

  • 29.06.2009 23:34 Uhr

    von denninger:

    ... bei gleicher Eignung, "mike".
    Bei sechs Lehrerwochenstunden ist das auf 4 integrierte Schüler eine Lehrkraft in einer Vollzeitstelle.
    Das Argument der fehlenden Mittel ist nicht ganz von der Hand zu weisen.

  • 25.06.2009 14:39 Uhr

    von mike:

    das ist Deutschland, die Firmen müssen behinderte bei einstellungen gleichstellen aber in schulen gilt sowas nicht.

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