Kinderhilfswerk fordert Rauchverbot auf Spielplätzen in Berlin
Berlin fördert Jungraucher
Das Land muss das Rauchen auf Spielplätzen verbieten, fordert das Kinderhilfswerk - bislang verstoße Berlin gegen die UN-Kinderrechtskonvention.von Stefan Alberti
Leserkommentare
21.04.2009 20:29 Uhr
von Peggy K.:
Egal ob die "Gesundheit der Kinder" ein Vorwand ist oder nicht. Auch mal abgesehen davon wodurch Kinder Allergien bekommen oder sich verletzen können. Fakt ist ,dass ein Kinderspielplatz wie das Wort schon sagt für Kinder ist und diese per Verstand und Gesetz nicht rauchen dürfen. Also für die Eltern ein schritt vor den Zaun außerhalb des Spielplatzes und gut is.
27.03.2009 12:18 Uhr
von Lionel:
Von welchen wissenschaftlichen Untersuchungen spricht Leser alex B hier eigentlich? Vielleicht kann er uns mal schlaumachen, oder drückt er hier nur seine Abneigung gegen Raucher aus?
Das Kinderhilfswerk macht sich hier zum Handlanger der WHO und der Pharmaindustrie, wenn es Rauchverbot in Autos und Wohnungen fordert.
Unter dem Deckmäntelchen des Gesundheitsschutzes für Kinder wird versucht, endlich eine Handhabe für Eingriffe in die geschützte Privatsphäre im ideologischen Kampf für eine rauchfreie Welt zu finden. Kinder sind immer ein guter Aufhänger für ideologische Kämpfer, wer ist schon gegen "Gesundheitsvorsorge" für Kinder? Interessant ist, daß diese Leute es nicht einmal mehr für nötig befinden, wissenschaftliche Beweise für die behauptete Gesundheitsgefährdung zu liefern. Der Mega-Etat der WHO für "Tabakkontrolle" (10 Millarden US Dollar, auch mit Spenden der Pharmaindustrie) trägt offenbar bereits Früchte.
06.02.2009 12:52 Uhr
von alex B.:
Bedarf es eigentlich wirklich noch weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen, daß die Kinder, die in der Wohnung der Eltern, im Auto oder wo auch immer, Zigarettenrauch einatmen mußten, später verstärkt unter massiven Allergien, Asthma, Entwicklungsstörungen und Krebserkrankungen leiden?
Wer in Gegenwart von Kindern raucht, mißhandelt Kinder genauso wie ein Mißhandler durch Schläge, wenn nicht schlimmer.
Warum sollte da der Tatbestand der Körperverletzung nicht vollständig erfüllt sein?
06.02.2009 12:46 Uhr
von Gerald B. Hacker:
Das Recht des Kindes auf das erreichbare Hoechstmass an Gesundheit? Das ist doch orwellscher Schwachsinn. Das Hoechstmass an Gesundheit des Kindes wird erreicht, wenn es erst gar nicht auf einen Spielplatz geht! Schliesslich koennte man sich da leichter verletzen als z.B. im Bett. Sollen die Kids jetzt also ganztaegig im Bett bleiben? Ich pruefe eine Klage beim EuGh.