Keine Strafe für Waffen von rechter Seite: Revolver als Geburtstags-Gag

Ein Arzt hatte über die rechte Seite „Migrantenschreck“ Waffen bestellt. Das Verfahren wurde nun eingestellt, weil er sie nur aus Spaß gekauft haben soll.

Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole «Walther P22», einem Magazin und einer Knallpatrone

Waffenscheinpflichtig? Ach, egal! (Symbolbild) Foto: dpa

BERLIN taz | Auf der Geburtstagsfeier mit waffenscheinpflichtigen Gummigeschossen auf Töpfe schießen? Kein Problem. Zumindest kein großes, wenn es nach dem Amtsgericht Bautzen geht. Das Gericht hat am Mittwoch ein Verfahren gegen einen 66-jährigen Arzt aus Wehrsdorf in der Oberlausitz gegen Geldauflage eingestellt, der seinen eigenen Angaben zufolge als Partygag unerlaubt zwei Waffen aus Ungarn einführte.

Der 66-Jährige hatte die Waffen auf der inzwischen geschlossenen rechten Hetzseite „Migrantenschreck“ erworben. Der Sächsischen Zeitung zufolge handelte es sich um zwei Revolver des Modells „Antifaschreck“, die insgesamt 1.170 Euro kosteten. In deren Verkaufsbeschreibung der Revolver stand unter anderem: „Werden Sie öffentlich in den Dreck gezogen, weil Ihre Meinung nicht systemkonform genug ist? Lassen Sie sich derlei Frechheiten nicht länger bieten!“

Die Waffen sind waffenscheinpflichtig, weil sie mit Heißgas betrieben werden, erklärt der Pressesprecher des Amtsgerichts Bautzen, Markus Kadenbach, gegenüber der taz. Der Angeklagte sei zwar Mitglied in einem Schützenverein und dementsprechend berechtigt, Waffen zu besitzen. Dazu zählten aber nur Sportwaffen und nicht die von ihm im Internet erworbenen. Da es sich um eine Bestellung aus dem Ausland handelte, war zudem die Einfuhr der Waffen erlaubnispflichtig. Der Arzt hatte eine solche Erlaubnis nicht. Das sei in dem Fall „das schwerer wiegende Delikt“, auf das eigentlich eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe liege, so Kadenbach.

Das Amtsgericht sah in dem Verstoß aber nur einen minderschweren Fall, da der Angeklagte die Waffen für seine Geburtstagsfeier erworben hatte und „bislang unbescholten“ sei. Einen fremdenfeindlichen Hintergrund hielt das Gericht für ausgeschlossen, und zwar auch deshalb, weil der 66-Jährige „glaubhaft beteuert“ habe, dass er Ende der 1980er Jahre Entwicklungsdienst in einem Krankenhaus in Managua, Nicaragua, geleistet habe, sagt Kadenbach.

Die Waffen habe der Angeklagte bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens herausgegeben. Kadenbach spricht von „makellosem Verhalten“, weil der Verdacht zunächst nur wegen einer Waffe bestand und der 66-Jährige von sich aus offenbarte, eine zweite Waffe bestellt und an eine Bekannte weitergegeben zu haben. Er trug dann dazu bei, dass auch diese zweite Waffe durch die Polizei schnell sichergestellt werden konnte.

Das Amtsgericht schenkte den Erklärungen des Angeklagten offenbar Glauben und verzichtete auf die Mindeststrafe. Mit einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro an die „Gesellschaft Bürger & Polizei e.V.“ wird das Verfahren nun eingestellt.

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