Keine Aufarbeitung der Franco-Diktatur: Ermittler Garzón als Angeklagter

Weil ein Amnestiegesetz die Verbrecher der Franco-Diktatur schützt, muss sich der Starermittler vor Gericht verantworten. Nun sagen Angehörige der Opfer für ihn aus.

Solidaritätsaktion für Richter Baltasar Garzón vorm Obersten Gerichtshof in Madrid. Bild: reuters

MADRID taz | "75 Jahre lang hat die Welt weggeschaut", beschwert sich Olga Alcega, Sprecherin der Hingerichteten und Verschwundenen aus dem nordspanischen Navarra. Sie trat am Montag vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens, dem Tribunal Supremo, in den Zeugenstand, um zugunsten von Richter Baltasar Garzón auszusagen.

Der Starermittler, der einst durch seinen internationalen Haftbefehl gegen den verstorbenen chilenischen Diktator Augusto Pinochet international bekannt wurde, sieht sich seit Anfang des Monats dem Vorwurf der Rechtsbeugung ausgesetzt.

Ihm drohen 20 Jahre Berufsverbot, weil er sich trotz eines Amnestiegesetzes der Verbrechen der spanischen Diktatur unter General Francisco Franco annahm. Darunter war auch die Anzeige von Olga Alcega, deren Großvater 1936 verschwunden ist.

"Ich möchte keine Rache, ich möchte die Wahrheit wissen", sagt die sichtlich bewegte Alcega. Ihr Großvater, ein Postbote, wurde zu Beginn des spanischen Bürgerkrieges 1936 von den neuen faschistischen Machthabern seines Heimatortes entlassen und verschwand kurz darauf für immer.

Keine Hilfe für die Hinterbliebenen

"3.452 Personen verschwanden damals in der Provinz Navarra", erklärt Alcega vor Gericht. "Und sie sind noch immer verschwunden." In ganz Spanien zählte Richter Garzón mindestens 112.000 Verschwundene, bevor sein Ermittlungsverfahren auf Druck von oben eingestellt werden musste.

Die Opfer beschuldigen jetzt das Tribunal Supremo, ihnen jedwede Unterstützung zu verweigern. Genau dieser Straffreiheit für die Täter wollte Garzón ein Ende bereiten, als er Dezember 2006 die Anzeigen von 500 Angehörigen von Verschwundenen entgegennahm.

"Sie erzählten Vorfälle während des Krieges und danach, von der Eliminierung von Personen, Verschwindenlassen, illegale Beisetzungen, Entführungen von Kindern und Folter ... Vorfälle, die nach einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausschauen", verteidigt Richter Garzón in seiner Anhörung als Beschuldigter, warum er ermittelte. Die Täter seien einem "systematischen Plan" gefolgt.

"Ich habe gemacht, was ich tun musste, ohne dabei auf Ideologien Rücksicht zu nehmen", fügt er hinzu.

Garzóns Theorie

Gestern kamen zum letzten Mal Angehörige von Opfern des Franquismus zu Wort. Die Anwälte Garzóns wollen, dass das Gericht danach Gutachten internationaler Rechtswissenschaftler in den Prozess aufnimmt, die Garzón Theorie belegen, dass es sich bei der Säuberungswelle Ende der 1930er und 1940er Jahre in Spanien um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelte, die weder verjähren noch amnestiert werden dürfen.

Ob diesem Antrag stattgegeben wird, ist zweifelhaft. Wird er abgelehnt, könnte das Verfahren noch diese Woche zu Ende gehen.

Wann das Urteil ergeht, weiß niemand zu sagen. Ein erstes Verfahren gegen Garzón wegen angeblicher illegaler Abhörmaßnahmen gegen Anwälte eines Korruptionsnetzwerkes aus dem Umfeld der regierenden Partido Popular wurde vor zweieinhalb Wochen beendet. Das Urteil wurde aber noch nicht gesprochen.

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