Kein Prozess gegen Berliner Blockierer: Erfolg für die Anti-Nazi-Pyramide

Mit einer Betonpyramide blockierten Aktivisten am 1. Mai 2013 einen Neonazi-Aufmarsch in Berlin. Das Verfahren gegen sie wurde nun eingestellt.

Mit einem Kran wurde die Blockade schließlich abtransportiert Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist ein doppelter Erfolg für AntifaschistInnen: Am Mittwochmorgen wurde das Verfahren gegen die vier Männer, die am 1. Mai 2013 in Berlin-Schöneweide einen Naziaufmarsch blockierten, indem sie sich an eine Betonpyramide ketteten, gegen Geldauflage eingestellt. Das Geld, insgesamt 1400 Euro, geht laut Gerichtsbeschluss an das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin (apabiz), eine wichtige Anlaufstelle im Kampf gegen Neonazis.

„Dieses Ergebnis und gerade auch die Auswahl des apabiz zeigt, wie groß die gesellschaftliche Legitimität solcher Aktionen ist“, sagt einer der vier Blockierer, Aktivist Henning Obens von der „Interventionistischen Linken“. Auch Verteidigerin Lea Voigt ist mit dem Ausgang zufrieden: „Die Einstellung ist der Sache angemessen“, sagt Voigt, „wobei man das auch schon früher erkennen und so viel Zeit sparen hätte können“. Noch bis kurz vor dem Termin hatte es so ausgesehen, als würde das Verfahren regulär eröffnet.

Die vier Aktivisten waren am Tag des Aufmarsches morgens mit einem präparierten Transporter auf die Route der Nazis gelangt, von dem aus sie eine Betonpyramide auf die Fahrbahn rutschen ließen und sich anschließend mit je einem Arm in der Pyramide festketteten. Fünf Stunden lang wurde die Route durch diese Aktion blockiert.

Zum Pech der Aktivisten waren allerdings niedersächsische Polizei-Experten vor Ort, die mit solchen Blockaden von den Anti-Castor-Protesten vertraut sind und die Pyramide schließlich mitsamt den daran geketteten Aktivisten per Kran abtransportieren ließen. Letztendlich konnten die Neonazis wie geplant laufen, aufgrund der massiven Polizeiabsperrungen an der Strecke konnten auch die mehreren tausend GegendemonstrantInnen den Aufmarsch nicht verhindern.

Pyramide ist keine erste Wahl

Angeklagt waren die vier letztendlich wegen Nötigung. Laut Verteidigung hatten die ursprünglichen Ermittlungen wegen schwerwiegenderer Vorwürfe begonnen, die dann aber immer weiter abgeschwächt wurden. „Ohne jedes Augenmaß wurden von Seiten des Staatsschutzes Vorwürfe konstruiert“, sagt Voigt. „Diese Abschreckungsstrategie hat aber absolut nicht funktioniert, mit der heutigen Entscheidung ist man glücklicherweise zurück auf den Boden der Tatsachen gelangt.“

In ihren Prozesserklärungen bekräftigten die vier Angeklagten ihre Motivation für die Blockade von Naziaufmärschen: „Wo auch immer es nötig ist, werde ich mich engagieren und an öffentlichen Protesten teilnehmen“, sagt einer der Aktivisten.

Erste Wahl seien Aktionen wie die aus dem Wendland abgeguckte Betonpyramide aber dennoch nicht: „Eine solche Aktion von Einzelnen hat natürlich nicht das Potenzial einer Massenblockade, bei der Tausende Menschen ermächtigt werden, sich aktiv gegen Nazis einzusetzen“, so Henning Obens. Wenn solche Massenblockaden aber durch das Vorgehen der Polizei stark erschwert werden, seien „kreative Aktionen wie die Pyramide eine gute Möglichkeit, dieses Vorgehen zu durchkreuzen“.

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