Kartellamt ermittelt: Verfahren gegen Deutsche Bahn

Der Wettbewerb beim Fahrtkartenverkauf ist wichtig, sagt das Bundeskartellamt. Und überprüft, ob die Deutsche Bahn diesen durch ihre Marktmacht verhindert.

An Bahnhöfen stehen nur Automaten der Deutschen Bahn. Bild: dpa

BONN dpa | Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Fahrkartenverkauf eingeleitet. Wie das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mitteilte, geht die Behörde der Frage nach, warum die Wettbewerber der Bahn ihre Fahrkarten an den Bahnhöfen nicht verkaufen könnten.

Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornehme, komme auf den Prüfstand. „Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essenziell für den Wettbewerb auf der Schiene“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Die nun eingeleiteten Untersuchungen gehen zurück auf Klagen der Wettbewerber, die nach eigenen Angaben allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben. Das Bundeskartellamt werde untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt seien.

Außerdem solle geklärt werden, ob die Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbrauche, Wettbewerber zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.

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