Karlsruhe erlaubt Antiterrordatei: Teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt. Es seien jedoch Nachbesserungen bis 2015 erforderlich.

Die einen nennen es Überwachung, die anderen Öffentlichkeit: Kamera am Bundesverfassungsgericht. Bild: dpa

KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zum Erfassen von Bürgern in der Anti-Terror-Datei (ATD) in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von Terrorismus sei aber grundsätzlich zulässig, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber muss nun nach den Maßgaben des Gerichts bis Ende 2014 eine Neuregelung schaffen. Damit hatte die Klage eines ehemaligen Richters teilweise Erfolg. (Az : 1 BvR 121/07)

Geheimdienste und Polizei speichern in der ATD seit 2007 gemeinsam Daten über islamistische Gewalttäter sowie deren Kontaktpersonen. Darunter sind womöglich aber auch viele unbescholtene Nachbarn, Verwandte oder Kollegen der Verdächtigen: Dafür spricht die große Zahl von mehr als 16.000 Menschen, die laut Gericht bislang in der ATD, mit womöglich „erheblich belastenden Folgen“ für die Betroffenen, gespeichert wurden. Dagegen beschränkt sich der harte Kern der womöglich gewaltbereiten Islamisten in der Datei auf nur etwa 400.

Grundsätzlich aber billigten die Verfassungshüter die Verbunddatei von rund 60 Behörden. Zur Begründung hieß es, Terrorismus richtet sich gegen „das Gemeinwesen als Ganzes“.

Weil solche Angriffe aber nicht als „Krieg“ aufgefasst werden dürfen, seien sie „mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen“. Terrorismusbekämpfung habe insoweit ein „erhebliches Gewicht“, die Einrichtung einer ATD sei deshalb auch zulässig. Zudem sei der Eingriff in die Bürgerrechte nicht so schwer, da in einer Verbunddatei vor allem bereits erhobene Daten ausgetauscht würden.

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