Urteil im im Berliner "Tequila-Prozess": Wirt Aytac G. ist wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Haft verurteilt worden.von Uta Eisenhardt
an fritz: das problem an dem fall ist doch folgendes: zu wetttrinken und exzessivem alkoholkonsum kommt es doch auf nahezu jeder party von jugendlichen.
die frage, die man sich stellen sollte ist folgende: angenommen ein freund/bekannter betrinkt sich auf einer party stark. was machen die freunde? (ich würde behaupten in 90 % der fälle) sie legen ihn auf eine bank, stellen einen eimer neben ihn und gehen davon aus, dass er nur ein bisschen schlaf brauche. wie viele menschen rechen wirklich damit, dass derjenige sterben könnte? hiernach bemisst sich, ob eine verurteilung wegen fahrlässiger tötung erwirkt werden kann, oder eben nicht. frau schork ist hier keineswegs empathielos. ihre aufgabe ist den angeklagten zu verteidigen und ihm einen gerechten prozess zu ermöglichen. deshalb sollte hier kein exempel statuiert werden. übermäßiger alkoholkonsum und unterschätzte gefahren sind ein gesellschaftliches problem. nur muss sehr vorsichtig vorgegangen werden, wenn gesellschaftlich akzeptiertes verhalten (welches moralisch durchaus verwerflich sein kann) in den bereich des strafbaren "hineingezogen" wird.
was mir ebenso höchst problematisch erscheint ist, die ganze strafbarkeit des wirtes von seiner täuschung abhängig zu machen. klar ist doch: lucas wusste genau, welche folgen exzessiver alkoholkonsum ahben kann und war sich vollkommen bewusst, dass er sich durch das wettrinken körperlich verletzen würde. ob dies ohne die täuschung in diesem umfang nicht geschehen wäre, ist - ganz einfach - nicht zu klären. wie unten bereits erwähnt. lucas hätte ohne die täuschung ebenfalls sterben können. dann wäre der wirt vollkommen straffrei (in bezug auf körperverletzung und todesfolge). hier erscheint mir die täuschung einfach zu stark bewertet, um eine solche strafe zu rechtfertigen.
05.07.2009 13:23 Uhr
von Baum:
Verhalten des Wirts: Unverantwortlich
Verhalten des Jungen: Total bescheuert
Wer nicht merkt das beim trinken einfach irgendwann Sense sein muss, ist nicht Unschuldig! Auch wenn der Junge zum trinken angestiftet wurde, hätte er ab einem Punkt sagen müssen das es genug ist.
Das der garnicht hätte trinken dürfen ist noch eine andere Geschichte.
05.07.2009 12:04 Uhr
von fritz:
Ich weiß zwar nicht, in welchen Kreisen Fr. Schork verkehrt, aber in den von mir frequentierten Party- gesellschaften habe ich noch nie ein solches Wettsaufen erleben müssen. Relativierung von Schadensereignissen zum Nutzen Beklagter sollte angesichts des Opfers ihre Grenzen haben. Manchem(r) Anwalt(ältin) mangelts einfach an Empathie!
04.07.2009 23:41 Uhr
von Berthold Sonnemann:
Verkauf und Verabreichung der Droge Alkohol an Jugendliche ist gesetzlich verboten, aus gutem Grund. Darum ist das Urteil gegen den Wirt genau richtig und notwendig, um Nachahmer abzuschrecken.
Aber diese Art von Verurteilung reicht nicht; wer Drogen wie etwa Alkohol verbreitet, noch dazu als Händler oder Wirt in offenkundiger Profitabsicht, sollte auch für alle Schäden haften müssen, etwa die Notfallbehandlung der Komasäufer im Krankenhaus und die Entziehungskur.
04.07.2009 22:47 Uhr
von sonnenschein:
3 Jahre für einen Mord zu wenig... auch wenn er TAZ-Leser ist. (Bilderstrecke express.de)
04.07.2009 15:31 Uhr
von Elly:
Der Artikel ist sehr differenziert. Allerdings muss man festhalten, dass der Angeklagte sehr unverantwortlich gehandelt hat. Was irritierend für die taz und ihre Leser ist, ist dass der Angeklagte die taz von gestern vor sein Gesicht hielt, um den Kameras zu entgehen, wie in der Tagesschau deutlich zu erkennen war.
04.07.2009 15:08 Uhr
von aso:
Hier trägt die Bundesregierung mit ihrer irrationalen Drogenpolitik Mitverantwortung. Im Drogen/Suchtbericht 08 ist seit 2000 eine Steigerung bei Jugendlichen, die mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus stationär behandelt wurden, um 143 % zu verzeichnen: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,622686,00.html Komasaufen, Flatratepartys, das kann nicht gesund sein. Ist aber legal...zumindest für die Kids. Es ist unverantwortlich, den Kids keine Alternativen zu bieten. Denn viele würden sich lieber dem Hanfrauchen widmen, statt dem Alkohol. Diese Wahlfreiheit ist nun leider nicht möglich ohne kriminell zu werden, und einen erheblichen Beschaffungsaufwand zu betreiben (Obwohl der reine Konsum nicht verboten ist). Dabei hat sich auch unter Experten längst rumgesprochen, daß die Gesundheitrisiken durch Tabak und Alkohol deutlich schädlicher sind als die von Cannabis: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/news/alkohol_aid_51703.html Nicht so bei unserer „Drogenbeaufragten“: Sabine Bätzing, obwohl erst Jahrgang 75, hat all dies verschlafen, und vertritt Ansichten von Vorgestern: Bätzing-O-Ton in Abgeordnetenwatch: „...So lange Cannabis nicht als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden kann, gibt es keine Veranlassung, den bestehenden Gesundheitsrisiken durch Tabak und Alkohol durch die Freigabe von Cannabis ein weiteres hinzuzufügen.“ Fr. Bätzing spricht, als sei sie Referentin der Tabak / Alkohol-Lobby, und nicht Abgeordnete, die die Interessen des Volkes vertritt. Denn bei Drogen, die ganz offensichtlich krank machen, wie Heroin, fordert Bätzing deren Freigabe für User... Viele Eltern würden es sicher lieber sehen, würden ihre Kinder harmlos kiffen, statt sich legal ins Koma zu saufen. Hanf zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Welt. Bei der von Bätzing propagierten Gefährlichkeit müßten bereits weltweit etliche Berichte über Mißbrauch und schädliche Nebenwirkungen existieren. Das Gegenteil ist der Fall. Weshalb es trotzdem seit den 60er Jahren verbotsmäßig den Opiaten gleichgestellt ist, ist das Verdienst des irren Harry J. Anslinger, der in den 30er Jahren Cannabis in einer Hetzkapagne als „Möderdroge“ verteufelte: http://de.wikipedia.org/wiki/Harry_J._Anslinger
04.07.2009 14:16 Uhr
von reader:
Die Zeitung, welche er sich vors Gesicht hielt war wohl eine Taz.
04.07.2009 11:18 Uhr
von reblek:
War schon eine heiße Nummer, dass der Kerl sein Gesicht ausgerechnet mit einem Exemplar der taz vor den Kameras verborgen hat.
04.07.2009 05:42 Uhr
von vic:
Als 28 jähriger verantwortlicher Wirt ein Tequila-Wettsaufen gegen enen 16 jährigen anzunehmen, während der Ältere meistens mit Wasser betrügt. Das ist schon heftig. Er hätte irgendwann sagen MÜSSEN: Ist gut Junge, hast gewonnen. Hat er nicht, und das war sein großer Fehler.
03.07.2009 21:56 Uhr
von Peter:
Und wenn er nun Tequila und kein Wasser getrunken hätte wäre er nicht verurteilt worden?
Mal angenommen er könnte so viel ab, dann wär das Endresultat doch das selbe.
Leserkommentare
17.07.2009 13:31 Uhr
von november:
an fritz:
das problem an dem fall ist doch folgendes: zu wetttrinken und exzessivem alkoholkonsum kommt es doch auf nahezu jeder party von jugendlichen.
die frage, die man sich stellen sollte ist folgende: angenommen ein freund/bekannter betrinkt sich auf einer party stark. was machen die freunde? (ich würde behaupten in 90 % der fälle) sie legen ihn auf eine bank, stellen einen eimer neben ihn und gehen davon aus, dass er nur ein bisschen schlaf brauche. wie viele menschen rechen wirklich damit, dass derjenige sterben könnte? hiernach bemisst sich, ob eine verurteilung wegen fahrlässiger tötung erwirkt werden kann, oder eben nicht.
frau schork ist hier keineswegs empathielos.
ihre aufgabe ist den angeklagten zu verteidigen und ihm einen gerechten prozess zu ermöglichen.
deshalb sollte hier kein exempel statuiert werden. übermäßiger alkoholkonsum und unterschätzte gefahren sind ein gesellschaftliches problem. nur muss sehr vorsichtig vorgegangen werden, wenn gesellschaftlich akzeptiertes verhalten (welches moralisch durchaus verwerflich sein kann) in den bereich des strafbaren "hineingezogen" wird.
was mir ebenso höchst problematisch erscheint ist, die ganze strafbarkeit des wirtes von seiner täuschung abhängig zu machen. klar ist doch: lucas wusste genau, welche folgen exzessiver alkoholkonsum ahben kann und war sich vollkommen bewusst, dass er sich durch das wettrinken körperlich verletzen würde.
ob dies ohne die täuschung in diesem umfang nicht geschehen wäre, ist - ganz einfach - nicht zu klären. wie unten bereits erwähnt. lucas hätte ohne die täuschung ebenfalls sterben können. dann wäre der wirt vollkommen straffrei (in bezug auf körperverletzung und todesfolge).
hier erscheint mir die täuschung einfach zu stark bewertet, um eine solche strafe zu rechtfertigen.
05.07.2009 13:23 Uhr
von Baum:
Verhalten des Wirts: Unverantwortlich
Verhalten des Jungen: Total bescheuert
Wer nicht merkt das beim trinken einfach irgendwann Sense sein muss, ist nicht Unschuldig!
Auch wenn der Junge zum trinken angestiftet wurde, hätte er ab einem Punkt sagen müssen das es genug ist.
Das der garnicht hätte trinken dürfen ist noch eine andere Geschichte.
05.07.2009 12:04 Uhr
von fritz:
Ich weiß zwar nicht, in welchen Kreisen Fr. Schork
verkehrt, aber in den von mir frequentierten Party-
gesellschaften habe ich noch nie ein solches Wettsaufen erleben müssen.
Relativierung von Schadensereignissen zum Nutzen Beklagter sollte angesichts des Opfers ihre Grenzen haben.
Manchem(r) Anwalt(ältin) mangelts einfach an Empathie!
04.07.2009 23:41 Uhr
von Berthold Sonnemann:
Verkauf und Verabreichung der Droge Alkohol an Jugendliche ist gesetzlich verboten, aus gutem Grund. Darum ist das Urteil gegen den Wirt genau richtig und notwendig, um Nachahmer abzuschrecken.
Aber diese Art von Verurteilung reicht nicht; wer Drogen wie etwa Alkohol verbreitet, noch dazu als Händler oder Wirt in offenkundiger Profitabsicht, sollte auch für alle Schäden haften müssen, etwa die Notfallbehandlung der Komasäufer im Krankenhaus und die Entziehungskur.
04.07.2009 22:47 Uhr
von sonnenschein:
3 Jahre für einen Mord zu wenig... auch wenn er TAZ-Leser ist. (Bilderstrecke express.de)
04.07.2009 15:31 Uhr
von Elly:
Der Artikel ist sehr differenziert. Allerdings muss man festhalten, dass der Angeklagte sehr unverantwortlich gehandelt hat. Was irritierend für die taz und ihre Leser ist, ist dass der Angeklagte die taz von gestern vor sein Gesicht hielt, um den Kameras zu entgehen, wie in der Tagesschau deutlich zu erkennen war.
04.07.2009 15:08 Uhr
von aso:
Hier trägt die Bundesregierung mit ihrer irrationalen Drogenpolitik Mitverantwortung.
Im Drogen/Suchtbericht 08 ist seit 2000 eine Steigerung bei Jugendlichen, die mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus stationär behandelt wurden, um 143 % zu verzeichnen:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,622686,00.html
Komasaufen, Flatratepartys, das kann nicht gesund sein. Ist aber legal...zumindest für die Kids.
Es ist unverantwortlich, den Kids keine Alternativen zu bieten.
Denn viele würden sich lieber dem Hanfrauchen widmen, statt dem Alkohol. Diese Wahlfreiheit ist nun leider nicht möglich ohne kriminell zu werden, und einen erheblichen Beschaffungsaufwand zu betreiben (Obwohl der reine Konsum nicht verboten ist).
Dabei hat sich auch unter Experten längst rumgesprochen, daß die Gesundheitrisiken durch Tabak und Alkohol deutlich schädlicher sind als die von Cannabis:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/news/alkohol_aid_51703.html
Nicht so bei unserer „Drogenbeaufragten“: Sabine Bätzing, obwohl erst Jahrgang 75, hat all dies verschlafen, und vertritt Ansichten von Vorgestern:
Bätzing-O-Ton in Abgeordnetenwatch:
„...So lange Cannabis nicht als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden kann, gibt es keine Veranlassung, den bestehenden Gesundheitsrisiken durch Tabak und Alkohol durch die Freigabe von Cannabis ein weiteres hinzuzufügen.“
Fr. Bätzing spricht, als sei sie Referentin der Tabak / Alkohol-Lobby, und nicht Abgeordnete, die die Interessen des Volkes vertritt.
Denn bei Drogen, die ganz offensichtlich krank machen, wie Heroin, fordert Bätzing deren Freigabe für User...
Viele Eltern würden es sicher lieber sehen, würden ihre Kinder harmlos kiffen, statt sich legal ins Koma zu saufen.
Hanf zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Welt. Bei der von Bätzing propagierten Gefährlichkeit müßten bereits weltweit etliche Berichte über Mißbrauch und schädliche Nebenwirkungen existieren.
Das Gegenteil ist der Fall. Weshalb es trotzdem seit den 60er Jahren verbotsmäßig den Opiaten gleichgestellt ist, ist das Verdienst des irren Harry J. Anslinger, der in den 30er Jahren Cannabis in einer Hetzkapagne als „Möderdroge“ verteufelte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Harry_J._Anslinger
04.07.2009 14:16 Uhr
von reader:
Die Zeitung, welche er sich vors Gesicht hielt war wohl eine Taz.
04.07.2009 11:18 Uhr
von reblek:
War schon eine heiße Nummer, dass der Kerl sein Gesicht ausgerechnet mit einem Exemplar der taz vor den Kameras verborgen hat.
04.07.2009 05:42 Uhr
von vic:
Als 28 jähriger verantwortlicher Wirt ein Tequila-Wettsaufen gegen enen 16 jährigen anzunehmen, während der Ältere meistens mit Wasser betrügt. Das ist schon heftig.
Er hätte irgendwann sagen MÜSSEN: Ist gut Junge, hast gewonnen.
Hat er nicht, und das war sein großer Fehler.
03.07.2009 21:56 Uhr
von Peter:
Und wenn er nun Tequila und kein Wasser getrunken hätte wäre er nicht verurteilt worden?
Mal angenommen er könnte so viel ab, dann wär das Endresultat doch das selbe.