Justizministerkonferenz in Berlin: Keine Polizeifahndung auf Facebook

Die Justizminister wollen die Unterbringung psychisch kranker Straftäter reformieren. Abgelehnt wurde ein Vorschlag zur Funkzellenabfrage.

Sieht fast aus wie ein Fahndungsfoto, ist aber ein Porträt von Mark Zuckerberg, das bei Facebook gezeigt werden – im Gegensatz zu ersterem. Bild: reuters

BERLIN taz | Die Polizei soll künftig verstärkt im Internet fahnden dürfen – nicht aber bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken. Das beschloss an diesem Donnerstag die Justizministerkonferenz in Berlin. Öffentliche Fahndungsaufrufe sollen nur auf staatlichen Internetseiten möglich sein.

Öffentliche Fahndungsaufrufe sind bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ schon lange gesetzlich erlaubt. Üblich waren bisher Steckbriefe und Fahndungsaufrufe in Zeitungen sowie in Rundfunk- und Fernsehsendern. Theoretisch kann auf dieser gesetzlichen Grundlage auch das Internet genutzt werden, eine Verwaltungsvorschrift besagt jedoch: „Private Internetanbieter sollen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.“

Künftig sollen Fahndungsaufrufe zwar verstärkt auf Behördenseiten verbreitet werden, nicht aber auf Facebook. „Wir müssen sicherstellen, dass die Fahndung sofort beendet wird, wenn die Person gefunden wurde“, sagte Uta-Maria Kuder (CDU), die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern. Dies wäre bei Facebook nicht gewährleistet. Die restriktive Verwaltungsvorschrift solle aber immerhin gelockert werden. Ein Modellversuch in Hessen habe gute Ergebnisse gebracht.

Die Justizminister wollen außerdem auf den Fall Mollath reagieren und die Unterbringung psychisch kranker Straftäter reformieren. „Es ist bedenklich, wenn einem schuldunfähigen Täter für die gleiche Tat viel länger die Freiheit entzogen werden kann als einem schuldfähigen Täter“, sagte die saarländische Ministerin Anke Rehlinger (SPD).

Vier Ansatzpunkte

Diskutiert werden sollen vier Ansatzpunkte: Die Unterbringung in der Psychiatrie könnte auf schwere Anlasstaten beschränkt und auch zeitlich befristet werden. Außerdem könnte die Fortdauer der Unterbringung häufiger und auch von externen Gutachtern überprüft werden. Zuständig für eine gesetzliche Reform ist der Bund.

Der schleswig-holsteinische Vorstoß zur Neuformulierung des Mord-Paragraphen im Strafgesetzbuch, wurde von der Justizministerkonferenz nur „zur Kenntnis“ genommen. Die Kieler Ministerin Anke Spoorendonk (SSW) will die aus der NS-Zeit stammende Formulierung „Mörder ist, wer …“ durch eine bloße Beschreibung der Tat ersetzen, weil es „keine geborenen Mörder“ gebe.

Abgelehnt wurde ein Vorschlag, bei der Funkzellenabfrage die Benachrichtigung der Betroffenen zu verbessern. Die gegenwärtige Regelung, die in der Regel keine Benachrichtigung vorsieht, sei „ausreichend“. Ein Vorschlag aus Sachsen, die polizeiliche Nutzung von Handydaten einzuschränken, wurde gar nicht diskutiert.

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