• 23.11.2009

Justizministerin über Datenschutz

"Ich will Vertrauen zurückgewinnen"

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärt, wie sie es mit der Inneren Sicherheit und dem Datenschutz hält – und wie sie bei der Vorratsdatenspeicherung faktisch gegen sich selbst klagt.von Christian Rath & Matthias Lohre

  • 11.02.2011 18:03 Uhr

    von Norbert Masson:

    Im Gespräch wird gesagt die Vorratsdatenspeicherung folge aus einer EU Richtlinie und deshalb könne das Verfassungsgericht nichts dagegen tun. Warum eigentlich? Das Gericht und die Politik, hat mehrfach festgestellt das Europa keine eigene Verfassung besitzt und das das Gundgesetzt gültigkeit hat! D. h., wenn die Richtlinie, sowie das Deutsche Gesetzt, gegen das Grundgesetzt verstoßen muß das Verfassungsgericht dieses auch für nichtig erklären.

  • 23.11.2009 13:47 Uhr

    von Einwänder:

    Ich bin kein Jurist. Aber stellt der Vertrag von Lisabon nicht sicher, daß das jeweilig höhere Grundrecht zur Geltung kommt ? Sprich: Wenn national in Deutschland festgestellt wird, daß ein bestimmter Eingriff in den Datenschutz widerrechtlich sind, kann das auch eine EU-Richtlinie aushebeln. Zumindest habe ich so den entsprechenden Passus im Vertrag verstanden.

  • 23.11.2009 12:57 Uhr

    von Ein.Kommentar:

    Seltsam... Werde ich senil? Ich habe ein Déjà-vu..

    Ich bin mir sicher, das Interview schon am Freitag oder Samstag hier gelesen zu haben. Aber oberhalb des Artikels steht 23.11.2009

    @taz, nehmen Sie es mit den Datumsangaben nicht so genau oder wurde der Artikel nachträglich verändert?

  • 23.11.2009 06:04 Uhr

    von Norbert Masson:

    Im Gespräch wird gesagt die Vorratsdatenspeicherung folge aus einer EU Richtlinie und deshalb könne das Verfassungsgericht nichts dagegen tun. Warum eigentlich? Das Gericht und die Politik, hat mehrfach festgestellt das Europa keine eigene Verfassung besitzt und das das Gundgesetzt gültigkeit hat! D. h., wenn die Richtlinie, sowie das Deutsche Gesetzt, gegen das Grundgesetzt verstoßen muß das Verfassungsgericht dieses auch für nichtig erklären.

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