Justizfarce in der Türkei: Vier Staatsanwälte entlassen

Ihre Korruptionsermittlungen führten 2013 zur Festnahme von 60 regierungsnahen Personen. Die Entlassungen sprechen rechtsstaatlichen Prinzipien Hohn.

Protest gegen die AKP im Dezember 2013: DemonstrantInnen fordern Erdogans Rücktritt Bild: reuters

ISTANBUL taz | Mit der Entlassung von vier Staatsanwälten und einem Richter fand gestern eine Affäre ihren vorläufige Schlusspunkt, die im Dezember 2013 die Türkei erschüttert hatte.

Damals hatte ein Team von Sonderermittlern, zu denen die vier jetzt gefeuerten Staatsanwälte gehörten, im Rahmen umfangreicher Korruptionsermittlungen mehr als 60 Personen festnehmen lassen, die alle zum Dunstkreis der Regierung von Tayyip Erdogan gehörten. Unter ihnen waren Söhne amtierender Minister, Funktionäre und Geschäftsleute, die zumeist alle mit Erdogan persönlich gute Kontakte hatte.

Die Ermittlungen führten zwar dazu, dass die vier betroffenen Minister zurücktreten mussten, ansonsten aber ließ Erdogan mit aller Macht die weiteren Ermittlungen unterdrücken. Der damalige Ministerpräsident und heutige Präsident der Türkei ging sofort in die Offensive und bezeichnete die Korruptionsermittlungen als einen „Putschversuch“ gegen ihn.

Der Hintergrund dieses Vorwurfes ist, dass zu mindestens ein Teil der Staatsanwälte und auch der Polizisten, die in die Ermittlungen eingebunden waren, Anhänger der islamistischen Gülen-Sekte waren – einer Bewegung, mit der die AKP Regierung jahrelang eng zusammen gearbeitet hatte und deren Guru, Fethullah Gülen, seit Jahren in den USA lebt. Monate zuvor war es zu ersten Auseinandersetzungen zwischen der „Cemaat“, der „Gemeinde“, wie die Gruppe in der Türkei genannt wird, und der Regierung gekommen. Man munkelte, die Cemaat sei Erdogan zu mächtig geworden.

Weitverbreitete Korruption

Das Problem ist die Vermischung zwischen den Korruptionsermittlungen und dem Machtkampf zwischen einer islamistischen Sekte und einer islamischen Regierung. Die Korruptionsbelege, die im Zuge der Affäre an die Öffentlichkeit kamen, waren erdrückend. Abgehörte Telefonate, Koffer voller Bargeld und Gefälligkeitsgenehmigungen für große Bauprojekte hat es zweifellos gegeben und gibt es ziemlich sicher nach wie vor. Die Korruption innerhalb der AKP-Regierung ist weit verbreitet. Genauso stimmt es aber auch, dass die konzertierte Aktion der Sonderstaatsanwälte im Dezember 2013 sicher kein Zufall war, sondern ein Paukenschlag im innerislamistischen Machtkampf.

Und der dauert bis heute an. Gnadenlos lässt Erdogan seitdem den gesamten Staatsapparat nach tatsächlichen und vermeintlichen Gülen-Anhängern durchleuchten. Ständig werden Leute versetzt, gefeuert oder gar festgenommen, denen man vorwirft, sie seien Anhänger der „Parallelstruktur“, wie die Gülen-Bewegung von Erdogan und seinen Leuten jetzt genannt wird.

Ironisch ist, dass einer der jetzt gefeuerten Staatsanwälte, Zekeriya Öz, wenige Jahre zuvor der gefürchtete und verhasste Hauptankläger in den sogenannten „Ergenekon Verfahren“ war. Die Erdogan-Regierung ließ von 2008 bis 2011 hunderte Militärs, Kemalisten und Intellektuelle anklagen, die in scharfer Opposition zur AKP standen. Genauso wie damals von Öz und anderen mit manipulierten Beweisen und fingierten Vorwürfen gearbeitet wurde, spricht seine jetzige Entlassung allen rechtsstaatlichen Prinzipien Hohn. Gewinnt die AKP die in knapp vier Wochen anstehenden Parlamentswahlen erneut, wird der Willkürstaat wohl endgültig festgeschrieben.

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