Justiz in Großbritannien: Ruandas Geheimdienstchef wieder frei

Londoner Richter stellen ein Verfahren gegen den Ruander Karenzi Karake wegen Kriegsverbrechen ein. Ruandas Regierung begrüßt das.

Protest für die Freilassung von Karenzi Karake am 25. Juni 2015 in London.

Protest für die Freilassung von Karenzi Karake am 25. Juni 2015 in London. Foto: reuters

BERLIN taz | Ruandas Geheimdienstchef ist wieder frei. Nach anderthalb Monaten in britischer Auslieferungshaft wurde General Karenzi Karake am späten Montag von einem Londoner Richter wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Entscheidung fiel auf Anraten der Staatsanwaltschaft.

Karake war am 20. Juni am Flughafen London-Heathrow verhaftet worden, als er zum Abschluss eines Großbritannien-Besuchs nach Ruanda zurückfliegen wollte. Sein Name steht auf einer Liste von 39 hochrangigen Ruandern, gegen die ein spanischer Ermittlungsrichter 2008 Haftbefehl wegen „Völkermords“ im Rahmen einer „terroristischen Vereinigung“ erlassen hatte.

Mit „terroristischer Vereinigung“ war die heute in Ruanda regierende ehemalige Tutsi-Guerilla RPF (Ruandische Patriotische Front) gemeint, die 1994 dem Völkermord an Ruandas Tutsi ein Ende gesetzt hatte. Der Vorwurf des „Völkermords“ bezog sich auf RPF-Racheakte an Hutu. Die spanischen Haftbefehle sind wegen ihrer Geschichtsklitterung kritisiert worden und noch nie hat ihnen bislang jemand Folge geleistet.

Nachdem bekannt wurde, dass die spanische Justiz mittlerweile selbst die Verfahren ausgesetzt und sich die spanische Rechtslage geändert hat, ließ die britische Staatsanwaltschaft ihr Auslieferungsbegehren für Karake nach Spanien fallen. Damit wurde auch die für Oktober angesetzte Auslieferungsanhörung gegenstandslos und die Freilassung Karakes, der unter strengen Auflagen in London hatte bleiben müssen, zwingend.

Auslieferung nach Spanien nicht möglich

Die britischen Behörden argumentierten, eine Auslieferung nach Spanien aufgrund eines „europäischen Haftbefehls“ sei nicht möglich, weil die übrigen Vorwürfe aus Spanien nicht zu denen gehören, aufgrund derer in Großbritannien gegen im Ausland lebende Ausländer vorgegangen werden kann.

Ruandas Regierung begrüßte Karakes Freilassung und mahnte in einer Erklärung an, die „diskreditierten“ spanischen Haftbefehle seien „bloß eine Taktik in einer politischen Kampagne der Völkermordleugner. Die Festsetzung des Generals in Großbritannien sei zudem ohnehin ein Verstoß gegen seine diplomatische Immunität gewesen.

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