Jobbik-Partei in Ungarn: Bezeichnung als „Neonazis“ rechtens

Die rechtsextreme Jobbik-Partei darf „neonazistisch“ genannt werden. Ein Budapester Gericht wies damit eine Klage von Jobbik gegen den Historiker Laszlo Karsai ab.

Den Ausschlag gab die Horthy-Verehrung. Bild: reuters

BUDAPEST dpa | Ungarns rechtsextreme Parlamentspartei Jobbik darf nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil als „neonazistisch“ bezeichnet werden. Das berichtete das Nachrichtenportal index.hu. Jobbik hatte den Historiker Laszlo Karsai verklagt, weil dieser die Partei öffentlich „neonazistisch“ genannt hatte.

Das Budapester Tafelgericht befand in seinem Urteil vom Dienstag, Karsai habe hierbei nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt. Dem Ansehen von Jobbik habe er nicht geschadet.

Karsai hatte in einer TV-Debatte gesagt, Jobbik sei eine „Neonazi“-Partei, weil sie einen Kult um den mit Hitler verbündeten „Reichsverweser“ Miklos Horthy (1868-1957) betreibe. Richterin Marianne Oszko Kizman sagte, die Begriffe „Nazi“ und „Neonazi“ seien nicht gleichbedeutend. Im Übrigen wolle das Gericht zur gesellschaftlichen und fachlichen Debatte über die Einordnung von Jobbik keine Stellung nehmen. Jobbik ist Ungarns drittstärkste Partei.

Horthy hatte Ungarn autoritär regiert und schon ab 1920 die ersten antisemitischen Gesetze eingeführt. Für den Mord an 600.000 ungarischen Juden waren neben Nazi-Deutschland nach Einschätzung von Historikern auch die Behörden in Horthys Ungarn verantwortlich.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.