Internationaler Strafgerichtshof: Burundis Parlament ist für Rückzug

Der IStGH hatte zu Gewalttaten in dem ostafrikanischen Krisenstaat ermittelt. Burundi zieht sich nun zurück. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon mahnt zur Einsicht.

Menschen sitzen in einem Saal

Stimmte für einen Rückzug: das Parlament in Bujumbura (Archivbild 2015) Foto: ap

BUJUMBURA afp | Das Parlament in Burundi hat am Mittwoch mit großer Mehrheit für den Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gestimmt, nachdem das Tribunal Vorermittlungen zu Gewalttaten in dem ostafrikanischen Krisenstaat eingeleitet hatte. Zuvor hatte Burundi bereits die Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte ausgesetzt. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon rief Burundi auf, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.

„Der IStGH ist ein Werkzeug, das benutzt wird, um einen Machtwechsel zu erreichen“, sagte der Abgeordnete Aloys Ntakirutimana von der Regierungspartei CNDD-FDD bei der Parlamentsdebatte am Mittwoch. Das Land befindet sich seit April 2015 in einer politischen Krise. Damals hatte Präsident Pierre Nkurunziza mit der Ankündigung, erneut zur Präsidentenwahl anzutreten, eine Welle von Protesten ausgelöst.

Letztlich setzte sich Nkurunziza aber durch und gewann bei der Präsidentenwahl erneut die Mehrheit. Bei den Ausschreitungen und der Verfolgung der Opposition wurden mehr als 1000 Menschen getötet. Die IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda leitete im April Vorermittlungen zu Berichten über Morde, Folter und Vergewaltigung ein. Diese können zu offiziellen Ermittlungen sowie zur Anklage der Verantwortlichen führen.

Im Unterhaus stimmten 94 Abgeordnete für den Rückzug aus dem Strafgerichtshof, zwei dagegen und 14 enthielten sich. Im Oberhaus, in dem die Regierungspartei ebenfalls eine Mehrheit hat, stimmten von den 39 anwesenden Senatoren alle dafür. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch von Präsident Nkurunziza unterzeichnet werden. Ein Jahr, nachdem das Land den UN-Generalsekretär über den Rückzug informiert hat, wird dieser gemäß den Statuten des IStGH wirksam.

Vorwurf schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen

Die Regierung hatte am Dienstag nach einem kritischen UN-Bericht die Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte ausgesetzt. Ein im September veröffentlichter Bericht hatte Burundis Regierung schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bei der Verfolgung ihrer Gegner vorgeworfen und eine unabhängige Untersuchung über mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefordert.

Daraufhin erklärte Bujumbura die drei UN-Autoren am Montag zu unerwünschten Personen. Der Sprecher von UN-Generalsekretär Ban sagte am Mittwoch, sie seien „sehr enttäuscht“ über die Entscheidung Burundis. Das örtliche Büro des Hochkommissars werde weiter offen bleiben, sagte Stephane Dujarric. Der Generalsekretär rufe das Land auf, die Zusammenarbeit mit dem Hochkommissar weiter fortzusetzen.

Dujarric sagte, sollte Burundi am Rückzug aus dem IStGH festhalten, wäre dies „bedauerlich“. Er verwies aber darauf, dass gemäß den Statuten des IStGH ein Land auch nach dem Rückzug aus dem Tribunal verpflichtet sei, bei Ermittlungen zu kooperieren, die vor dem Austritt eingeleitet wurden. Der UN-Sicherheitsrat will sich am Donnerstag in einer nicht-öffentlichen Sitzung mit Burundi befassen.

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