Internationaler Strafgerichtshof: Afrika gegen das Weltgericht

Afrikanische Staaten fordern Immunität für amtierende Amtsinhaber. Damit stellen sie einen Grundpfeiler der internationalen Strafjustiz infrage.

Drängt auf Änderungen im internationalen Strafrecht: Uhuru Kenyatta (links). Bild: ap

BERLIN taz | Auf der Jahresversammlung der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat am Donnerstagnachmittag eine außerordentliche Debatte über die Abschaffung eines Grundpfeilers der internationalen Strafjustiz begonnen.

Auf Antrag Kenias, unterstützt von der afrikanischen Staatengruppe, soll die Möglichkeit der Strafverfolgung amtierender Staats- und Regierungschefs und ihrer Stellvertreter aus dem Rom-Statut gestrichen werden.

Der Streit über eine mögliche Immunität für amtierende Amtsinhaber hat sich zu einem Zankapfel zwischen Afrika und dem IStGH entwickelt. Das Den Haager Weltgericht hat in den elf Jahren seines Bestehens ausschließlich in Afrika gearbeitet.

Die Sieger der letzten Präsidentschaftswahl in Kenia, Präsident Uhuru Kenyatta und sein Vize William Ruto, sollen beide in Den Haag vor Gericht – der Prozess gegen Ruto hat bereits begonnen, der gegen Kenyatta wurde kürzlich auf Februar 2014 vertagt.

Im Oktober hatte die Afrikanische Union (AU) beschlossen, auf eine Immunitätsklausel im Rom-Statut hinzuwirken. Der AU-Konsens ist, dass es ungerecht sei, afrikanische Staatschefs bevorzugt vor Gericht zu stellen, bloß weil afrikanische Länder sich bereitwillig dem Rom-Status angeschlossen hätten.

Mehrheit gilt als sicher

Ein von Ruanda im Namen der AU eingebrachter Resolutionsentwurf im UN-Sicherheitsrat, die Kenia-Prozesse um ein Jahr zu verschieben, scheiterte am vergangenen Freitag knapp, mit sieben Ja-Stimmen und acht Enthaltungen, aber keiner einzigen Nein-Stimme. Russland und China hatten sich auf Seite der AU gestellt. Kenias Außenministerium hatte hinterher dem Sicherheitsrat vorgeworfen, „den Kontinent und seine Führer erniedrigt“ zu haben.

Die meisten Menschenrechtsorganisationen in Afrika sind gegen eine Immunitätsklausel, aber sie stößt auf heimliche Sympathie bei Regierungen auch außerhalb Afrikas. Eine Mehrheit für Kenias Antrag galt in Den Haag dennoch als unwahrscheinlich.

In der Generaldebatte am Vormittag betonten zahlreiche Redner, es sei wichtig, den Kampf gegen Straflosigkeit nicht zu verwässern. Der richtige Weg, um Afrikas Eindruck einer Benachteiligung entgegenzutreten, sei, dass alle Staaten der Welt dem Gerichtshof beitreten.

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