Ab Freitag wird der Kongress "Eine Schule für alle" das gemeinsame Lernen diskutieren. Zwei integrative Grundschulen in NRW wollen das Konzept nach der vierten Klasse fortsetzen.von Bernd Kramer
Der HERR ist nahe bei denen, die zerbrochnes Herzens sind, und hilft denen, die ein zerschlagen Gemüt haben. (Psalm 34, 19) > Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. (Verfassung für das Land NRW) > Gottes Wille, die Verfassung des Landes NRW und die UN-Behindertenkonvention sind Sprengstoff für die festgefahrene Schullandschaft. Die Schulen selektieren und sortieren fleißig weiter unter den Augen des Parlaments und des Volkes. > Beruflicher Corpsgeist, falsch verstandene Solidarität unter Kollegen, politischer Fraktionszwang, politische Interessen und Abwägungen, ökonomische Zwänge boykottieren seit Jahrzehnten die überfälligen Veränderungen im Schulsystem. Die Trägheit des Bildungswesens, die Interessen der sonderpädagogischen Lehrer am bestehenden Sonderschulsystem, der Mangel am politschen Willen zu investieren führt dazu, dass die Eltern gegen die SELEKTION zur Förderschule klagen. > Lösungen sind durchaus vorhanden, werden aber leider beharrlich ignoriert, da sie bestehende Strukturen in Frage stellen. Wer soll glauben dass sich die Bildungsministerin mit der Lehrerschaft anlegt? Herauskommen wird ein fauler Kompromiss der niemanden gerecht wird. > Hinzu kommt, dass der wirkliche Einfluss der Eltern in der Schule gegen Null tendiert. Das heißt, unsere Kinder sind der Schule ausgeliefert und wenn man etwas in der Schule kritisiert, bekommt es am Ende immer das eigene Kind zu spüren. > Von den Bürgern wird Zivilcourage gefordert, "für die Würde jedes einzelnen einzutreten". Sobald aber einer den Mainstream der herrschenden Rückwärtsgewandten und der Kleingeister verlässt, beginnt der alltägliche Kampf. Am meisten ängstigt es, allein zu stehen, wenn wir uns öffentlich einmischen und zum Schluss als Querulant dazustehen. > Die deutschen Förderschulen finden keine internationale Anerkennung - noch können sie Bildungserfolgen ihrer Schüler vorweisen. Die deutschen Förderschulen widersprechen der UN-Behindertenkonvention doch "Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, dass es häufig vorkommt" Langfristige gesellschaftliche Teilhabe kann nicht durch Ausgrenzung erreicht werden. Das deutsche Sonderschulwesen steht damit in der nationalen und internationalen Kritik, die Chancengleichheit von Kindern zu behindern.
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Doch die Zwangszuweisungen zur Förderschule sind in NRW noch möglich. Die Rechtsposition wird von der Kultusministerkonferenz vorgegeben, die behauptet, dass die Ratifizierung der UN-Konvention durch den Bund und die Länder keinen einklagbaren individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen begründet. Ade Verfassung, Gottes Wille und UN-Behindertenkonvention! > Mein Sohn David hat eine LRS, seit 1979 gibt es einen LRS Erlass, der in den Schulen kaum umgesetzt wird. Die Grundschule möchte dass "David zur Förderschule geht". Mit der Petition I.3/15-P-2010-02185-00 Landtag NRW, einen offenen Brief an Frau Ministerin Löhrmann und einem Schreiben an UNO Generalsekretär Ban Ki-Moon kämpfe ich um seine Würde. Die individuelle Förderung an der Grundschule muss ich fast täglich erbitten! > "Kein Kind darf verloren gehen". Sprüche aus der Wahlkampfmaschine. Lippenbekenntnisse! Entscheidungen werden auf den Nimmerleinstag vertagt und die Leidtragenden sind Kinder und Eltern. Denn je länger ein Schüler eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besucht, desto ungünstiger entwickeln sich seine Leistungen (Studie / Bertelsmann Stiftung).
10.03.2010 13:18 Uhr
von Dr. Ludwig Paul Häußner:
Einheitliche Volks- und Höhere Schule
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Was in diesem Artikel als Novum dargestellt wird gibt es bereits seit 1919 in Form der Freien Waldorfschulen. Schulrechtlich gelten sie als einheitliche Volks- und Höhere Schulen.
So ist die Freie Waldorfschule Emmendingen, aufgrund eines gegen das Land Baden-Württermberg erfolgreich geführten Gerichtsprozesses die erste Schule mit INKLUSION von Kindern mit Behinderungen in Baden-Württemberg.
Die Befürworter von "Eine Schule für alle" in NRW müssten einfach nur eine "Einheitliche Volks- und Höhere Schule" beantragen, schließlich darf diese Schulform sich - juristisch - nicht auf die Freien Waldorfschulen beschränken.
L.P. Häußner, Karlsruhe Initiator von www.unternimm-die-schule.de
Leserkommentare
23.02.2011 14:59 Uhr
von Thomas Wasilewski:
Der HERR ist nahe bei denen, die zerbrochnes Herzens sind, und hilft
denen, die ein zerschlagen Gemüt haben. (Psalm 34, 19)
>
Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und
Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.
(Verfassung für das Land NRW)
>
Gottes Wille, die Verfassung des Landes NRW und die
UN-Behindertenkonvention sind Sprengstoff für die festgefahrene
Schullandschaft. Die Schulen selektieren und sortieren fleißig weiter
unter den Augen des Parlaments und des Volkes.
>
Beruflicher Corpsgeist, falsch verstandene Solidarität unter Kollegen,
politischer Fraktionszwang, politische Interessen und Abwägungen,
ökonomische Zwänge boykottieren seit Jahrzehnten die überfälligen
Veränderungen im Schulsystem.
Die Trägheit des Bildungswesens, die Interessen der
sonderpädagogischen Lehrer am bestehenden Sonderschulsystem, der
Mangel am politschen Willen zu investieren führt dazu, dass die Eltern
gegen die SELEKTION zur Förderschule klagen.
>
Lösungen sind durchaus vorhanden, werden aber leider beharrlich
ignoriert, da sie bestehende Strukturen in Frage stellen. Wer soll
glauben dass sich die Bildungsministerin mit der Lehrerschaft anlegt?
Herauskommen wird ein fauler Kompromiss der niemanden gerecht wird.
>
Hinzu kommt, dass der wirkliche Einfluss der Eltern in der Schule
gegen Null tendiert. Das heißt, unsere Kinder sind der Schule
ausgeliefert und wenn man etwas in der Schule kritisiert, bekommt es
am Ende immer das eigene Kind zu spüren.
>
Von den Bürgern wird Zivilcourage gefordert, "für die Würde jedes
einzelnen einzutreten".
Sobald aber einer den Mainstream der herrschenden Rückwärtsgewandten
und der Kleingeister verlässt, beginnt der alltägliche Kampf. Am
meisten ängstigt es, allein zu stehen, wenn wir uns öffentlich
einmischen und zum Schluss als Querulant dazustehen.
>
Die deutschen Förderschulen finden keine internationale Anerkennung -
noch können sie Bildungserfolgen ihrer Schüler vorweisen. Die
deutschen Förderschulen widersprechen der UN-Behindertenkonvention
doch "Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, dass es häufig
vorkommt" Langfristige gesellschaftliche Teilhabe kann nicht durch
Ausgrenzung erreicht werden. Das deutsche Sonderschulwesen steht damit
in der nationalen und internationalen Kritik, die Chancengleichheit von Kindern zu behindern.
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland in Kraft.
Doch die Zwangszuweisungen zur Förderschule sind in NRW noch möglich.
Die Rechtsposition wird von der Kultusministerkonferenz vorgegeben,
die behauptet, dass die Ratifizierung der UN-Konvention durch den Bund
und die Länder keinen einklagbaren individuellen Rechtsanspruch auf
gemeinsames Lernen begründet.
Ade Verfassung, Gottes Wille und UN-Behindertenkonvention!
>
Mein Sohn David hat eine LRS, seit 1979 gibt es einen LRS Erlass, der
in den Schulen kaum umgesetzt wird. Die Grundschule möchte dass "David
zur Förderschule geht".
Mit der Petition I.3/15-P-2010-02185-00 Landtag NRW, einen offenen
Brief an Frau Ministerin Löhrmann und einem Schreiben an UNO
Generalsekretär Ban Ki-Moon kämpfe ich um seine Würde.
Die individuelle Förderung an der Grundschule muss ich fast täglich
erbitten!
>
"Kein Kind darf verloren gehen".
Sprüche aus der Wahlkampfmaschine. Lippenbekenntnisse!
Entscheidungen werden auf den Nimmerleinstag vertagt und die Leidtragenden sind Kinder und Eltern.
Denn je länger ein Schüler eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besucht, desto ungünstiger entwickeln sich seine Leistungen (Studie / Bertelsmann Stiftung).
10.03.2010 13:18 Uhr
von Dr. Ludwig Paul Häußner:
Einheitliche Volks- und Höhere Schule
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Was in diesem Artikel als Novum dargestellt wird gibt es bereits seit 1919 in Form der Freien Waldorfschulen. Schulrechtlich gelten sie als einheitliche Volks- und Höhere Schulen.
So ist die Freie Waldorfschule Emmendingen, aufgrund eines gegen das Land Baden-Württermberg erfolgreich geführten Gerichtsprozesses die erste Schule mit INKLUSION von Kindern mit Behinderungen in Baden-Württemberg.
Die Befürworter von "Eine Schule für alle" in NRW müssten einfach nur eine "Einheitliche Volks- und Höhere Schule" beantragen, schließlich darf diese Schulform sich - juristisch - nicht auf die Freien Waldorfschulen beschränken.
L.P. Häußner, Karlsruhe
Initiator von www.unternimm-die-schule.de