Innere Sicherheit: Spionageabwehr light gegen die USA

Der Verfassungsschutz prüft Vorwürfe gegen US-Geheimdienste. Aber erst, wenn konkrete Hinweise von außen kommen.

Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen (li.) und sein Minister Hans-Peter Friedrich (CSU). Bild: dpa

BERLIN taz | Spähen US-Geheimdienste systematisch den Telefon- und E-Mail-Verkehr von Bundesbürgern aus? Solchen Vorwürfen will nun auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nachgehen. Die Spionageabwehr des Amtes schütze auch gegenüber Nato- und EU-Verbündeten, erläuterte am Mittwoch BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen, allerdings greife man gegenüber Partnern erst ein, wenn es konkrete Hinweise, zum Beispiel Presseberichte, gebe.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte an, dass nächste Woche eine deutsche Regierungsdelegation „auf Unterabteilungsleiterebene“ nach Washington reisen werde, um mehr über die Praktiken der US-Dienste zu erfahren. Außerdem arbeite Deutschland mit fünf anderen Staaten in einer EU-Arbeitsgruppe zusammen, um Fakten zu sammeln.

Friedrich betonte, es gebe bisher keine konkreten Erkenntnisse, dass US-Dienste Internet-Knotenpunkte auf deutschem Boden angezapft hätten. Auch Lauschangriffe auf deutsche Botschaften oder gar die Bundesregierung seien bisher nicht bekannt.

„Das wäre auch ungeheuerlich“, sagte Friedrich. Whistleblower Ed Snowden hatte von der Verwanzung von EU-Einrichtungen in den USA berichtet.

Kein besonderes Problem sieht Friedrich jedoch, wenn US-Dienste den internationalen Telefon- und Internetverkehr von und in die USA überwachten. „So etwas machen alle Geheimdienste, auch der BND.“

Eigentlich wollten Friedrich und Maaßen am Mittwoch die Ergebnisse der Verfassungsschutz-Reform präsentieren, die im letzten September eingeleitet wurde. Beide vermieden, die Reform als Reaktion auf das NSU-Desaster der deutschen Sicherheitsbehörden darzustellen.

Neue Regelungen für Akten

„In jeder Behörde ist nach einigen Jahren Reformbedarf erkennbar“, erklärte Friedrich lapidar. Maaßen sagte, das Bundesamt sei im NSU-Skandal nur wegen seiner Vernichtung von NSU-Akten „ins Rampenlicht getreten“. Als Konsequenz wurden jetzt die Regelungen zur Aufbewahrung von Akten präzisiert.

Das Bundesamt werde weiter mit V-Leuten zusammenarbeiten, die dem Amt gegen Geld aus ihrer extremistischen Szene berichten. Die Einschleusung von Beamten als verdeckte Ermittler oder Undercover-Agenten sei keine Alternative, sagte Friedrich. Schon „aus Fürsorgegründen“ sei es nicht möglich, Beamte über Jahre in rechten oder islamistischen Kreisen zu platzieren.

Bundesweit einheitliche V-Leute-Standards regeln jetzt, dass niemand Spitzel werden kann, der bereits schwere Straftaten begangen hat. Spitzelprämien soll es nur für „wertige Informationen“ geben, die Prämien sollen auch nicht so hoch sein, dass man davon leben kann.

Bundesweites Register

Alle fünf Jahre sollen die Spitzel einen neuen V-Mann-Führer in der Behörde erhalten. Um zu verhindern, dass sich V-Leute von Bund und Ländern gegenseitig bespitzeln oder ihre Informationen mehrfach verkaufen, soll bis Jahresende ein bundesweites V-Leute-Register eingerichtet werden. Dort soll nachzulesen sein, welches Amt in welcher Szene in welcher Region wie viele V-Leute mit welcher Qualifikation zur Verfügung hat.

„Auf dieser Grundlage sprechen wir dann mit dem jeweiligen Landesamt über die Details“, sagte Maaßen. Das Register soll nicht die Namen der V-Leute enthalten.

Generell soll sich der Verfassungsschutz im Bund künftig auf „gewaltorientierte Bestrebungen“ konzentrieren. Außerdem soll künftig mehr auf konkrete Personen geachtet werden. Seit 1. Juli gibt es im Bundesamt eine „Querdenker-Gruppe“, die direkt Maaßen untersteht. Sie soll die Ergebnisse der Fachabteilungen künftig kritisch überprüfen.

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