Von Journalisten zu verlangen, sich vor Terminen der Innenministerkonferenz durchleuchten zu lassen, ist rechtens, sagt das Verwaltungsgericht.von Christian Jakob & Steffen Grimberg
"Die 'Maßnahmen' stellten keinen unzulässigen Eingriffs in Strouxs grundrechte da..." Sehr schön: Die "grundrechte" von Frau Stroux werden klein geschrieben und stellen nichts "dar".
Leserkommentare
29.05.2010 09:50 Uhr
von reblek:
"Die 'Maßnahmen' stellten keinen unzulässigen Eingriffs in Strouxs grundrechte da..." Sehr schön: Die "grundrechte" von Frau Stroux werden klein geschrieben und stellen nichts "dar".