Hoteldirektor Heinz Baumeister hat dem NPD-Chef Udo Voigt Hausverbot in seinem Wellnesshotel erteilt. Und wurde wegen politischer Diskriminierung verklagt.Interview: ASTRID GEISLER

Darf nicht mehr wellnessen: Udo Voigt. Bild: reuters
taz: Herr Baumeister, Sie haben dem NPD-Chef Udo Voigt verboten, in Ihrem 4-Sterne-Hotel im brandenburgischen Bad Saarow zu übernachten. Warum?
Heinz Baumeister: Herr Voigt persönlich ist für mich nicht der Punkt. Es geht um das, was er als NPD-Chef politisch vertritt. Er ist eine bekannte, ganz rechts orientierte Person. Damit ist er ein Faktor im Haus, an dem andere Gäste wahrscheinlich Anstoß nehmen werden. Davor muss ich meine Gäste schützen, denn das beeinträchtigt ihr Wohlfühlgefühl.
Hatten Sie damit gerechnet, dass Voigt Sie deswegen verklagen würde?
Nein, das gebe ich ganz ehrlich zu. Das hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass ich in meinem Leben, Gott sei Dank, mit solchen Leuten noch nicht so oft zu tun hatte. Das finde ich auch keinen wahnsinnigen Verlust.
Sie haben Voigt nicht nur ausgeladen, sondern ihm per Einschreiben ein Hausverbot erteilt. Hat Ihr Rechtsanwalt Sie nicht vor den juristischen Folgen gewarnt?
Doch, aber da habe ich mir gesagt: Ein gewisses Maß an Ängstlichkeit mag ja gut sein, solchen Dingen muss man sich jedoch stellen. Mir wäre es natürlich lieber, wir müssten uns nicht vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) gegen diese Klage verteidigen.
Können Sie sich erklären, warum ausgerechnet der NPD-Chef sich für Ihr Hotel begeistert? Schließlich werben Sie mit "Weltoffenheit vor den Toren Berlins" und bieten exotische Wellness-Anwendungen wie Hawaiianische Tempelmassagen oder Asiatische Fußreflexzonenrituale.
Unser Motto heißt: Erfrischung fürs Ich. Wir wollen unseren Gästen ganzheitliche, nachhaltige Erholung bieten. Und ich kann durchaus verstehen, dass jeder Mensch dieses Angebot wahrnehmen möchte - ich sage bewusst: jeder Mensch.
Vorgeschichte: Das Dresdner Holiday Inn machte 2007 Schlagzeilen mit der Ausladung bekannter NPD-Funktionäre. Das Hotel stornierte ihre Buchung: Sie seien "nicht willkommen", den Mitarbeitern sei es unzumutbar, sie zu bedienen. Notfalls würden die Einnahmen der Dresdner Synagoge gespendet. Mit Erfolg: Die Rechtsextremen blieben weg.
Vorlage: Brandenburgs Hotel- und Gaststättenverband riet daraufhin, NPD- und DVU-Politiker zu "unerwünschten Personen" zu erklären. 2009 verkündete der Verband: "Rechtsradikale und rechtsradikales Gedankengut finden keinen Platz in Brandenburgs Hotellerie und Gastronomie."
Vorfall: NPD-Chef Udo Voigt ist der erste Rechtsextreme, der nun gegen eine solche Ausladung klagt. Der Ausgang des Zivilprozesses gilt als ungewiss. (agx)
Tatsächlich hatte sich Udo Voigt bis zu dem Hausverbot schon viermal in Ihrem Haus einquartiert. Warum wurde zunächst nichts dagegen unternommen?
Ich war damals noch nicht in diesem Hotel tätig. Und es ist wohl erst mal niemandem aufgefallen. 2008 aber hatte Herr Voigt sich just eingemietet, während in unserem Hotel die Innenministerkonferenz stattfand. Er positionierte sich in unserer Lobby, und Journalisten, die zu einer Pressekonferenz kamen, haben ihn gesehen und sich gewundert. Der NPD-Chef hat also bewusst das Augenmerk auf sich gelenkt.
Die NPD behauptet, Voigts Ehefrau habe das Zimmer gebucht, und Sie hätten ihr mit dem Hausverbot den Urlaub vermasselt.
Das Zimmer wurde über einen Reiseveranstalter reserviert - unter dem Namen Udo Voigt. Bei der Bearbeitung seiner Buchung ist einer Mitarbeiterin sein Name aufgefallen. Sie hat vorbildlich gehandelt und die Sache an die Hoteldirektion weitergeleitet.
Kommt so etwas oft vor?
Nein, ganz selten. In meinen inzwischen 30 Berufsjahren kann ich mich an nur ein Hausverbot erinnern. Das war in einem anderen Haus im Ausland. Ein Gast hatte permanent andere Gäste belästigt - angepöbelt oder weggerempelt. Vor solchen Leuten muss ein Hotelier seine Gäste schützen, denn das beeinträchtigt ihr Wohlfühlgefühl. Die Gäste haben ein Recht darauf, dass die Atmosphäre stimmt und auch die Toleranz ihnen gegenüber.
Sie sprechen von Toleranz. Voigt beruft sich in seiner Klage auf das Grundgesetz, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt werden darf. Er vergleicht Ihr Hausverbot sogar mit der Diskriminierung von Ausländern oder Behinderten …
Vollkommener Unsinn! Wir haben viele ausländische Gäste, unser Hotel ist behindertenfreundlich. Als Nächstes grenze ich Behinderte aus? Hallo, da müsste ich mich ja selbst ausgrenzen! Ich bin zu 50 Prozent schwerbeschädigt und gehöre zu Gruppen, die man auch Randgruppen nennt oder Minderheiten oder sonst was.
Ihr Hotel gilt als "gayfriendly" und wirbt auch um die homosexuelle Szene.
Homosexuelle sind bei uns stark vertreten, sie sind willkommene Gäste, sehr liebe Gäste. Und ich kann und will es mir nicht erlauben, solche Gäste zu vergraulen. Dieses Unternehmen muss wirtschaftlich sein.
Bedeutet Ihre Argumentation also zugespitzt: Die Beherbergung des NPD-Chefs ist geschäftsschädigend?
Reden wir mal Klartext: Wenn Herr Voigt sich im Haus aufhält und erkannt wird, könnten die Gäste denken: ,Aha, solche Leute werden hier geduldet? Dann ist das nicht so wirklich unser Haus!' und kommen nicht mehr. Deshalb könnte er für uns natürlich geschäftsschädigend sein.
Die NPD hat nationalen und konservativen Bürgern geraten, Ihr Hotel künftig zu meiden. Das stürzt Sie vermutlich nicht in Verzweiflung.
Wenn ich als Hotelier so etwas wie Hotelboykott lese, bekomme ich schon einen Schreck. Aber wie sagte neulich ein Gast zu mir? Ein NPD-Hotel wollen Sie ja sowieso nicht werden, denn davon könnten Sie nicht leben! Das fand ich einen schönen Satz.
Sie wurden von der rechtsextremen Szene angefeindet und bedroht. Hat Ihnen das Angst gemacht?
Als die erste Pressemitteilung der NPD herauskam, war ich zwar ein bisschen geschockt, habe mir aber gedacht: Meine Güte, was da an paradoxem Kram drinsteht!
Zum Beispiel, dass Sie ein Beweis für die Ausbreitung kommunistischer Strukturen in Brandenburg seien …
Mich als Kommunisten hinzustellen, das ist wirklich das Größte! Ich habe aber nicht geahnt, welche Bedrohungen und Anfeindungen noch folgen würden. Und ich staune, was man aus jemandem machen kann, den man überhaupt nicht kennt. Wie ich auf Internetseiten und in E-Mails zerrissen werde aufgrund von irgendwelchen Annahmen oder Fantasien … Das ist auf der einen Seite bewundernswert, geradezu fabulös. Aber auf der anderen Seite wirklich erschreckend. Es hieß ja auch: Dem Baumeister müsste man's mal zeigen.
Im Internet riefen Rechtsextreme nicht nur zu "Mahnwachen" vor dem Hotel auf. Es war auch von "Neujahrsgeschenken", "Denkzetteln" und einem Test der "Brandschutzvorkehrungen" die Rede. Wie ernst war die Lage?
Mein Gott, ich bin da nicht so ängstlich. Wir haben uns bei der Polizei erkundigt und bei der Auswertung festgestellt: Die meisten Bedrohungen waren eher so larifari. Aber prophylaktisch haben wir dann mal einen Wachdienst engagiert.
Würden Sie Ihren Umgang mit dem NPD-Chef als Zivilcourage bezeichnen?
Ich bekomme viele Zuschriften von Menschen, die sich bedanken, dass ich Zivilcourage gezeigt hätte. Aber ich selbst habe mir solche Gedanken gar nicht gemacht, es ging mir wirklich nur um die Sache. Meine Einstellung verbietet es mir, so etwas einfach unter den Tisch zu kehren.
Voigts Klage gilt als Präzedenzfall. Welche Bedeutung hat er für Ihre Branche?
Es gab zwar schon öfter Hausverbote für NPDler in der Gastronomie, aber es hat noch nie jemand dagegen geklagt. Wenn Voigts Klage stattgegeben wird, dann müssen wir uns fragen: Welche Möglichkeiten bleiben einem Hotelier eigentlich, wenn er befürchtet, dass sich Gäste durch bestimmte Personen im Haus beleidigt und belästigt fühlen? Hier muss doch das Hausrecht eines Hoteliers greifen!
Was, wenn Voigt recht bekommt und wieder bei Ihnen nächtigen will?
Das ist eine Variante, mit der wir leider rechnen müssen. Wir werden dann auf jeden Fall weitere Rechtsmittel prüfen. Aber ich werde sicher nicht sagen: Okay, wunderbar, die Herrschaften sind wieder willkommen!
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Leserkommentare
24.06.2010 12:22 | Klaus
Herr Thierse Blockierse wird rund gemacht weil er auf der Straße sitzt. Die Damen und Herren im Bundestag können oder wolle ...
23.06.2010 19:48 | Joe
Einem Hotelchef, der von seinem Hausrecht Gebrauch macht, um Leute von denen bekannt ist, dass sie sich nicht anständig ben ...
27.05.2010 19:18 | vic
Klare Sache. Wenn der Betreiber Voigt nicht drin haben will, muss Voigt eben draußen bleiben. ...