Hausdurchsuchungen bei Fotografen: Grundrechte? Lästig!

Sollten Fotografen ihre Bilder freiwillig der Polizei überlassen? Natürlich nicht - weil ihre Unabhängigkeit sonst infrage stünde.

Sind keine Hilfspolizisten: Fotografen Bild: dpa

Was für eine grausame Tat: Schwarz gekleidete Autonome prügeln am Rande einer Demonstration vor knapp einem Jahr mit einem Kantholz auf einen Polizisten ein, treten ihn, besprühen ihn mit Reizgas. Der Beamte wird schwer verletzt, muss ins Krankenhaus.

Am Mittwoch hat die Polizei die Wohn- und Redaktionsräume von neun Fotografen durchsucht, die auf der Demonstration Bilder geschossen haben. Darunter sind auch zwei Fotografen, die als freie Mitarbeiter regelmäßig für die taz tätig sind. Die Polizei hofft, auf den Fotos die Täter identifizieren zu können.

Freiwillig hätten wir die Bilder niemals herausgegeben. Aber warum eigentlich nicht? Warum hilft die taz nicht, ein solches Verbrechen aufzuklären? Haben wir kein Mitleid mit dem Opfer? Wollen wir die Schläger schützen?

Mitnichten. Wir geben die Bilder nicht freiwillig heraus, weil das die Voraussetzung dafür ist, dass wir unsere Arbeit machen können. Wenn die Demonstranten mitbekommen, dass wir unsere Bilder der Polizei überlassen, dann werden wir als Hilfspolizisten wahrgenommen. Und das heißt bei gewalttätigen Demonstrationen eben auch, dass wir – genau wie der Polizist – zusammengeschlagen würden. Unsere Arbeit wäre zu gefährlich. Wir können nur dann auch mitten im Getümmel unserer Arbeit nachgehen, wenn unsere Unabhängigkeit von allen Seiten anerkannt und respektiert wird.

Oder noch einmal andersherum: Wenn es das Beschlagnahmeverbot für Journalisten nicht gäbe, hätten unsere Fotografen auf der Demonstration gar nicht ungestört fotografieren können. Die Fotos, die die Polizei haben will, würden gar nicht existieren. Die Strafverfolgung der Täter würde nicht einfacher. Nur die Berichterstattung über Demonstrationen – die würde behindert. Genau deshalb gibt es ja auch ein Zeugnisverweigerungsrecht und ein Beschlagnahmeverbot für Journalisten.

Zumindest in der Theorie. In der Praxis hat das die Staatsanwaltschaft am Mittwoch nicht abhalten können, die Hausdurchsuchungen abzusegnen. Und dafür hat sie eine erstaunliche Erklärung: Man sei „davon ausgegangen, dass es sich nicht um Pressefotografen handelt“, so Pressesprecherin Doris Möller-Scheu. Wenn sich jetzt „Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich doch um Pressefotografen handelt, wird das gesicherte Material nicht gesichtet, bis der Sachverhalt insoweit geklärt ist.“ Bei Nichtjournalisten wäre die Durchsuchung gemäß Paragraf 103 der Strafprozessordnung erlaubt.

Wusste die Staatsanwaltschaft also nicht, was sie macht? Ist sie wirklich nicht in der Lage, Google zu bedienen und die Namen der Durchsuchten dort einzutippen? Woher wusste die Staatsanwaltschaft überhaupt, dass die Fotografen auf dieser Demonstration waren? Einer von ihnen, Christian Mang, ist sich sicher, dass es dafür nur eine Spur geben kann: ein Foto von ihm, das am nächsten Tag in der Financial Times Deutschland erschien.

Der zweite betroffene taz-Fotograf hat sogar einen Beweis dafür, dass die Behörden wussten, welchen Beruf er hat: Björn Kietzmann gehört zu den Journalisten, die so häufig mit der Pressestelle der Berliner Polizei in Kontakt sind, dass sie im Dezember mit einer Weihnachtskarte bedacht wurden. Auch im Durchsuchungsprotokoll haben die Beamten am Mittwoch ausdrücklich vermerkt, sie hätten seinen „Wohn- und Redaktionsraum“ durchforstet.

Die Aktion sorgt inzwischen für erheblichen Wirbel. Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands, Michael Konken, sprach von einer „erheblichen Berufseinschränkung“ für freie Journalisten. Nach Ansicht der Landesgeschäftsführerin der Linkspartei, Katina Schubert, verstoßen die „willfährigen“ Hausdurchsuchungen gegen das „hohe demokratische Gut“ der Pressefreiheit.

Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger kritisierte den Polizeieinsatz als „völlig inakzeptabel“. Der stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, monierte: Grundrechte würden nur noch als lästige Grenze wahrgenommen. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landesparlament, Benedikt Lux, wittert: „Das alles riecht mehr nach Einschüchterungsversuch als nach gezielter Ermittlung.“ Bei der nächsten Sitzung des Innenausschusses wollen sie daher CDU-Innensenator Frank Henkel zu dem Fall befragen.

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