Das Bundesarbeitsministerium streicht den Diensthinweis der Arbeitsagentur zur "Observationen". Der Datenschutzbeauftragte und Arbeitslosen-Initiativen hatten protestiert.von Barbara Dribbusch
Die Konrolle von Sozialleistungsbeziehern findet doch bereits statt. Da reicht nur eine anonyme Anzeige und schon stehen die Schergen vor der Tür. Da reicht schon Damen, bzw. Herrenbesuch aus und schneller als man denkt, wird das als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt. Ich möchte nicht wissen wie weit die Spitzelei schon geht, da gibt es bestimmt schon geheime Akten über renitente Arbeitslose, die ihre Rechte kennen. Diese kommen dann bevorzugt in die beliebten Fördermaßnahmen, wie Bewerbungstraining oder Eurojobs.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Amos:
Kann man den Menschen keine Arbeit geben, gesteht man nicht die Unfähigkeit des Systems, sondern observiert die Leidtragenden um seinem Dienstherrn zu zeigen, dass man nicht überflüssig ist. Wenn man schon kontrolliert, dann auch richtig. Z.B. 262 € Tagegeld und der Plenarsaal ist fast leer. Wer kümmert sich denn um diese Steuerschmarotzer? Man müsste die Arge auflösen und ein Bürgergeld einführen, das käme im Endeffekt billiger.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Boris Gross:
Die sollten lieber mal Manager, Politiker und Banker überwachen.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Hilly Gosch:
Das ist doch alles ein Trauerspiel! Hartz4 ist Diffamierung! Das erhöhte Kindergeld kommt da nicht an - da sollte es hin! "Inklusion": Alle sind willkommen!"??? - Deflation .
04.04.2011 19:20 Uhr
von Karmor80:
Hier besteht generell eine extreme Gerechtigkeitslücke: Klar sollte Missbrauch von sozialstaatlichen Leistungen bestraft werden, wenn es sich nun tatsächlich um willentlichen Missbrauch handelt. Diese Regel solte aber dann für ALLE Bezieher von Staatsgeld geltend gemacht werden und ich glaube ich brauche nicht zu erwähnen, für welche...
04.04.2011 19:20 Uhr
von Hotte:
Stasi 2.0 in Reinkultur!
Können denn die in berlin nicht lesen.
Artikel 13, Absatz 1-7, Grunggesetz.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Hann:
Es gibt Grund- und Freiheitsrechte, die unveräußerlich sind, das sollte die Arbeitsverwaltung sich vielleicht mal vor Augen führen. Aber deren Anweisungen und Verordnungen basieren auf einem idiotisch-einfachen Prinzip: Wo kein Kläger, da auch keine Klage. Durchschnittliche Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) sind vielfach nicht in der Lage ihre juristische Lage nachzuvollziehen. Die Sozialleistungen des Staates stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Strafgesetz oder Strafverfolgungsbehörden. Wenn Ermittlugnen im Stil von Geheimdienst oder Polizei durchgeführt werden sollen, betrifft dies Grund- und Freiheitsrechte und die können nur in sehr begründeten Fällen per Richterbeschluss ausser Kraft gesetzt werden. Dass es gegebenfalls zu einer Mehrauszahlung von 100 EURO kommen könnte, ist mit großer Sicherheit weitaus zu geringfügig, um wirklich eine Observation einer Wohnung / eines ALG-II-Beziehers oder eine Befragung durch Nachbarn zu rechtfertigen. Auch eine Einverständniserklärung am Anfang des Bezugs wäre anfechtbar, weil dann ein Zusammenhang zwischen Sozialleistungen und Zwang zur Zustimmtung zur Überwachung bestehen würde. Man könnte getrost unterschreiben und sofort danach klagen, weil anders der Bezug der Sozialleistung gar nicht mehr möglich wäre. Dass die BA solche Methoden ins Auge fasst, ist bedenklich, zumal die Maßnahmen wohl kaum in Relation zum Ertrag stehen dürften. Anstelle eine bessere Betreuung und Vermittlung zuerreichen, wodurch Arbeitsverweigerer und Schwarzarbeiter weitaus schneller auffliegen würden, wird ein Weg beschlossen, der juristisch keinen Bestand haben kann. Wäre dies umgesetzt worden, hätten alle Sozialgerichte sofort neue Richter einstellen müssen, weil es eine Klagewelle gegeben hätte. Was dieser Fall zeigt, ist, dass ALG II offenbar nicht gut genug gegen die rechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes abgegrenzt ist.
Und das ist der eigentliche Skandal!
Der Bezug von Sozialleistungen soll doch in erster Linie dazu dienen, Armut zu verhindern und Betroffenen Hilfestellungen für die Aufnahmer von Arbeit zu geben. Wenn der Staat aber regelrecht eine Sozial- (von mir aus Sozialgeheim-) polizei ins Leben rufen will, dann stimmt bereits die Grundlinie und der Rahmen für diese Behörden nicht mehr. Der Betrug und das fehlerhafte in-Anspruch-Nehmen von Sozialleistungen kann zudem auch aus falscher Beratung und Unwissenheit geschehen. Es ist nicht nur auf kriminelle Energie von Schwarzarbeitern zurückzuführen. Das alte Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe kannten diese Probleme nicht, weil es dabei nicht eine Art Konglomerat von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ging, sondern um Verdienst und Beiträge. Schwarzarbeit war damals auch ein Problem, aber die Berechnung war eindeutig klarer und in meinen Augen auch gerechter.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Walter Wasilewski:
Arbeitslose sind Freiwild. Wer arm ist hat nur eingeschränkt Anspruch auf Grundrechte.? ? Nicht Arbeitslose haben Milliarden Schwarzgeld im Ausland gebunkert. Willkür macht einem Staat zum Unrechtsstaat. Walter Wasilewski
11.02.2011 17:59 Uhr
von Veronika Zitterbart:
Irgendwie muss die Meldung bezüglich der nicht mehr stattfindenden Observationen wohl im "Taumel" der jüngsten Wahlergebnisse in Bayern untergegangen sein. Obwohl ich erst seit ein paar Tagen nun leider auch dem "offenen Strafvollzug" unterliege, hat man offensichtlich schon zwei Mal laut Aussagen einiger Nachbarn meinen Wohnsitz observiert und nachgefragt. Man ist jedoch zu feige, eine schriftliche Ankündigung eines evtl. Besuchstermines zu hinterlassen. Schade, dass ich nicht zu Hause war, sondern jedes Mal in Sachen Arbeitssuche/Vorstellungstermin (und das auf eigene Kosten) unterwegs war, sonst hätte ich einiges, was ich mir als ALG II Empfänger an juristischem Wissen angeeignet habe vermutlich auch endlich verwerten können.
11.02.2011 17:53 Uhr
von Bergur:
Einfach widerlich, doch wir lassen und Verfolgung und Herabwuerdigung meist sprchlos gefallen, damit die Anbetung der "Arbeit" weitergeht und jeder in Verdacht geraet, der anders leben will.
11.02.2011 17:53 Uhr
von Walter Wasilewski:
Arbeitslose sind Freiwild. Wer arm ist hat nur eingeschränkt Anspruch auf Grundrechte.? ? Nicht Arbeitslose haben Milliarden Schwarzgeld im Ausland gebunkert. Willkür macht einem Staat zum Unrechtsstaat. Walter Wasilewski
06.10.2009 17:36 Uhr
von Veronika Zitterbart:
Irgendwie muss die Meldung bezüglich der nicht mehr stattfindenden Observationen wohl im "Taumel" der jüngsten Wahlergebnisse in Bayern untergegangen sein. Obwohl ich erst seit ein paar Tagen nun leider auch dem "offenen Strafvollzug" unterliege, hat man offensichtlich schon zwei Mal laut Aussagen einiger Nachbarn meinen Wohnsitz observiert und nachgefragt. Man ist jedoch zu feige, eine schriftliche Ankündigung eines evtl. Besuchstermines zu hinterlassen. Schade, dass ich nicht zu Hause war, sondern jedes Mal in Sachen Arbeitssuche/Vorstellungstermin (und das auf eigene Kosten) unterwegs war, sonst hätte ich einiges, was ich mir als ALG II Empfänger an juristischem Wissen angeeignet habe vermutlich auch endlich verwerten können.
05.06.2009 14:13 Uhr
von Waldtroll:
Die Konrolle von Sozialleistungsbeziehern findet doch bereits statt. Da reicht nur eine anonyme Anzeige und schon stehen die Schergen vor der Tür. Da reicht schon Damen, bzw. Herrenbesuch aus und schneller als man denkt, wird das als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt. Ich möchte nicht wissen wie weit die Spitzelei schon geht, da gibt es bestimmt schon geheime Akten über renitente Arbeitslose, die ihre Rechte kennen. Diese kommen dann bevorzugt in die beliebten Fördermaßnahmen, wie Bewerbungstraining oder Eurojobs.
05.06.2009 11:21 Uhr
von Amos:
Kann man den Menschen keine Arbeit geben, gesteht man nicht die Unfähigkeit des Systems, sondern observiert die Leidtragenden um seinem Dienstherrn zu zeigen, dass man nicht überflüssig ist. Wenn man schon kontrolliert, dann auch richtig. Z.B. 262 € Tagegeld und der Plenarsaal ist fast leer. Wer kümmert sich denn um diese Steuerschmarotzer? Man müsste die Arge auflösen und ein Bürgergeld einführen, das käme im Endeffekt billiger.
05.06.2009 10:45 Uhr
von Dieter Drabiniok:
Viel erschreckender, als die "eine" zurück genommene Absicht der systematischen Verfolgung, Erniedrigung und Ausgrenzung von Hartz IV Empfängern, ist die Geisteshaltung derjenigen, die diese Stigmatisierung, dieses gesellschaftliche Feindbild als Selbstläufer implementiert haben. Der Starke bestimmt, wer zum Sündenbock gemacht wird und er fand immer schon willfährige Geister, die sich mit immer schärferen Tönen bei ihm anbiederten. Zumeist sind es Beamte oder Angestellte, die ihre berufliche Existenz irgendwie begründen müssen, oder ihre persönlichen Komplexe, nur zu Lasten der noch Schwächeren austoben können. Sie machen schließlich "nur" ihren Job, berufen sich auf Gesetze und erklären sich deshalb persönlich nicht für verantwortlich. Ich dachte, wir wären gesellschaftlich weiter.
05.06.2009 10:33 Uhr
von Hann:
Es gibt Grund- und Freiheitsrechte, die unveräußerlich sind, das sollte die Arbeitsverwaltung sich vielleicht mal vor Augen führen. Aber deren Anweisungen und Verordnungen basieren auf einem idiotisch-einfachen Prinzip: Wo kein Kläger, da auch keine Klage. Durchschnittliche Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) sind vielfach nicht in der Lage ihre juristische Lage nachzuvollziehen. Die Sozialleistungen des Staates stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Strafgesetz oder Strafverfolgungsbehörden. Wenn Ermittlugnen im Stil von Geheimdienst oder Polizei durchgeführt werden sollen, betrifft dies Grund- und Freiheitsrechte und die können nur in sehr begründeten Fällen per Richterbeschluss ausser Kraft gesetzt werden. Dass es gegebenfalls zu einer Mehrauszahlung von 100 EURO kommen könnte, ist mit großer Sicherheit weitaus zu geringfügig, um wirklich eine Observation einer Wohnung / eines ALG-II-Beziehers oder eine Befragung durch Nachbarn zu rechtfertigen. Auch eine Einverständniserklärung am Anfang des Bezugs wäre anfechtbar, weil dann ein Zusammenhang zwischen Sozialleistungen und Zwang zur Zustimmtung zur Überwachung bestehen würde. Man könnte getrost unterschreiben und sofort danach klagen, weil anders der Bezug der Sozialleistung gar nicht mehr möglich wäre. Dass die BA solche Methoden ins Auge fasst, ist bedenklich, zumal die Maßnahmen wohl kaum in Relation zum Ertrag stehen dürften. Anstelle eine bessere Betreuung und Vermittlung zuerreichen, wodurch Arbeitsverweigerer und Schwarzarbeiter weitaus schneller auffliegen würden, wird ein Weg beschlossen, der juristisch keinen Bestand haben kann. Wäre dies umgesetzt worden, hätten alle Sozialgerichte sofort neue Richter einstellen müssen, weil es eine Klagewelle gegeben hätte. Was dieser Fall zeigt, ist, dass ALG II offenbar nicht gut genug gegen die rechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes abgegrenzt ist.
Und das ist der eigentliche Skandal!
Der Bezug von Sozialleistungen soll doch in erster Linie dazu dienen, Armut zu verhindern und Betroffenen Hilfestellungen für die Aufnahmer von Arbeit zu geben. Wenn der Staat aber regelrecht eine Sozial- (von mir aus Sozialgeheim-) polizei ins Leben rufen will, dann stimmt bereits die Grundlinie und der Rahmen für diese Behörden nicht mehr. Der Betrug und das fehlerhafte in-Anspruch-Nehmen von Sozialleistungen kann zudem auch aus falscher Beratung und Unwissenheit geschehen. Es ist nicht nur auf kriminelle Energie von Schwarzarbeitern zurückzuführen. Das alte Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe kannten diese Probleme nicht, weil es dabei nicht eine Art Konglomerat von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ging, sondern um Verdienst und Beiträge. Schwarzarbeit war damals auch ein Problem, aber die Berechnung war eindeutig klarer und in meinen Augen auch gerechter.
05.06.2009 09:58 Uhr
von Hotte:
Stasi 2.0 in Reinkultur!
Können denn die in berlin nicht lesen.
Artikel 13, Absatz 1-7, Grunggesetz.
05.06.2009 09:42 Uhr
von Mehran Khanizadeh:
Natürlich ist es verständlich, dass jeder, dem eine Aufgabe zugeordnet ist, sich auch nur dort bewegen sollte. Damit wäre die Handlungsweise des Ministeriums für Arbeit und dessen enge Auslegung der Arbeitslosensituation und die Initiative, diese bei Verdacht auf Betrug zu observieren, gerechtfertigt. Das Ministerium für Arbeit hat schließlich nicht die Würde der Menschen zu verteidigen. Der Haken ist nur der, dass die Welt nicht nur aus der Sicht dieses Ministeriums besteht. Es gibt immerhin ein Gesamtbild der Wirtschaft und dies zeigt unverschleiert, dass die Unzulänglichkeit der Harz IV-Empfänger- eine solche Unterstellung ist allgegenwärtig-, gegenüber der schädlichen Lustspiele der gebügelten Bankmanager und deren Gesinnungsgenossen wahrhaftig gar nicht ins Auge fallen sollte.
Aber vielleicht ist das nur der Ausdruck eines Frustes, schnellstens Lösungen zu initiieren, um unter anderem die Selbstmordgefahr von manchen Managern zu abzuwenden. Das ohne fremde Hilfe unüberwindbare Schuldbewusstsein ist bekanntlich Gift für die Wirtschaft und es ist auch kontraproduktiv die Manager für die Miesere des Landes verantwortlich zu machen.
Worauf man allerdings nicht verzichten konnte, ist das Stillen der Wirtschaftsgötter mit Blut und die Harz IV-Empfänger scheinen dafür sehr geeignet zu sein.
05.06.2009 09:33 Uhr
von ole:
...der soll sich beschatten lassen?
Ich überlege gerade, was man wieder reaktivieren könnte. Stasi II vielleicht. Die Gestapo war auch ziemlich effektiv. Man müßte es nur so drehen, daß Bürger X mit dem Gedanken aufwacht "Wer nichts zu verbergen hat...". Dann könnte es klappen.
05.06.2009 08:26 Uhr
von wqadasd:
Wer nichts zu verbergen hat...
05.06.2009 07:52 Uhr
von Boris Gross:
Die sollten lieber mal Manager, Politiker und Banker überwachen.
05.06.2009 06:50 Uhr
von vic:
"Jemand musste Josef K. verleumdet haben"
Vielleicht war´s das ja das Nachbarskind?
05.06.2009 06:40 Uhr
von vic:
"die ab 20. Mai galt" Schön, dass man das auch mal erfährt. "Aushorchen von Nachbarn und Kindern" Wie es nunmal Brauch ist in Deutschland. "Einbeziehung privater Sicherheitsdienste" Vermutlich bewaffnet zur Eigensicherung.
Sie widern mich alle an, und ich wünsche mir, dass ihre eigenen miesen Geschäfte alle einmal an´s Licht kommen.
05.06.2009 03:00 Uhr
von Bergur:
Einfach widerlich, doch wir lassen und Verfolgung und Herabwuerdigung meist sprchlos gefallen, damit die Anbetung der "Arbeit" weitergeht und jeder in Verdacht geraet, der anders leben will.
05.06.2009 02:36 Uhr
von Hilly Gosch:
Das ist doch alles ein Trauerspiel! Hartz4 ist Diffamierung! Das erhöhte Kindergeld kommt da nicht an - da sollte es hin! "Inklusion": Alle sind willkommen!"??? - Deflation .
05.06.2009 00:16 Uhr
von Karmor80:
Hier besteht generell eine extreme Gerechtigkeitslücke: Klar sollte Missbrauch von sozialstaatlichen Leistungen bestraft werden, wenn es sich nun tatsächlich um willentlichen Missbrauch handelt. Diese Regel solte aber dann für ALLE Bezieher von Staatsgeld geltend gemacht werden und ich glaube ich brauche nicht zu erwähnen, für welche...
04.06.2009 22:53 Uhr
von Achim Stührmann:
*** und noch das "Aushorchen von Nachbarn und Kindern" aus den Handlungsempfehlungen gestrichen werden... ***
Da fällt mir alles aus dem Gesicht. Mal von den Gestapomethoden abgesehen...Kinder sollten ausgehorcht, zu Alkoholtestkäufen geschickt werden und was noch alles?
Wie passt das denn denn zum angeblichen hysterischen Jugendschutz der letzten Monate???
04.06.2009 17:25 Uhr
von Walter Wasilewski:
Arbeitslose sind Freiwild. Wer arm ist hat nur eingeschränkt Anspruch auf Grundrechte.? ? Nicht Arbeitslose haben Milliarden Schwarzgeld im Ausland gebunkert. Willkür macht einem Staat zum Unrechtsstaat. Walter Wasilewski
Leserkommentare
04.04.2011 19:20 Uhr
von Waldtroll:
Die Konrolle von Sozialleistungsbeziehern findet doch bereits statt. Da reicht nur eine anonyme Anzeige und schon stehen die Schergen vor der Tür. Da reicht schon Damen, bzw. Herrenbesuch aus und schneller als man denkt, wird das als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt. Ich möchte nicht wissen wie weit die Spitzelei schon geht, da gibt es bestimmt schon geheime Akten über renitente Arbeitslose, die ihre Rechte kennen. Diese kommen dann bevorzugt in die beliebten Fördermaßnahmen, wie Bewerbungstraining oder Eurojobs.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Amos:
Kann man den Menschen keine Arbeit geben, gesteht man nicht die Unfähigkeit des Systems, sondern observiert die Leidtragenden um seinem Dienstherrn zu zeigen, dass man nicht überflüssig ist. Wenn man schon kontrolliert, dann auch richtig. Z.B. 262 €
Tagegeld und der Plenarsaal ist fast leer. Wer kümmert sich denn um diese Steuerschmarotzer? Man müsste die Arge auflösen und ein Bürgergeld einführen, das käme im Endeffekt billiger.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Boris Gross:
Die sollten lieber mal Manager, Politiker und Banker überwachen.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Hilly Gosch:
Das ist doch alles ein Trauerspiel! Hartz4 ist Diffamierung! Das erhöhte Kindergeld kommt da nicht an - da sollte es hin!
"Inklusion": Alle sind willkommen!"??? - Deflation .
04.04.2011 19:20 Uhr
von Karmor80:
Hier besteht generell eine extreme Gerechtigkeitslücke: Klar sollte Missbrauch von sozialstaatlichen Leistungen bestraft werden, wenn es sich nun tatsächlich um willentlichen Missbrauch handelt. Diese Regel solte aber dann für ALLE Bezieher von Staatsgeld geltend gemacht werden und ich glaube ich brauche nicht zu erwähnen, für welche...
04.04.2011 19:20 Uhr
von Hotte:
Stasi 2.0 in Reinkultur!
Können denn die in berlin nicht lesen.
Artikel 13, Absatz 1-7, Grunggesetz.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Hann:
Es gibt Grund- und Freiheitsrechte, die unveräußerlich sind, das sollte die Arbeitsverwaltung sich vielleicht mal vor Augen führen. Aber deren Anweisungen und Verordnungen basieren auf einem idiotisch-einfachen Prinzip: Wo kein Kläger, da auch keine Klage. Durchschnittliche Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) sind vielfach nicht in der Lage ihre juristische Lage nachzuvollziehen.
Die Sozialleistungen des Staates stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Strafgesetz oder Strafverfolgungsbehörden. Wenn Ermittlugnen im Stil von Geheimdienst oder Polizei durchgeführt werden sollen, betrifft dies Grund- und Freiheitsrechte und die können nur in sehr begründeten Fällen per Richterbeschluss ausser Kraft gesetzt werden.
Dass es gegebenfalls zu einer Mehrauszahlung von 100 EURO kommen könnte, ist mit großer Sicherheit weitaus zu geringfügig, um wirklich eine Observation einer Wohnung / eines ALG-II-Beziehers oder eine Befragung durch Nachbarn zu rechtfertigen.
Auch eine Einverständniserklärung am Anfang des Bezugs wäre anfechtbar, weil dann ein Zusammenhang zwischen Sozialleistungen und Zwang zur Zustimmtung zur Überwachung bestehen würde. Man könnte getrost unterschreiben und sofort danach klagen, weil anders der Bezug der Sozialleistung gar nicht mehr möglich wäre.
Dass die BA solche Methoden ins Auge fasst, ist bedenklich, zumal die Maßnahmen wohl kaum in Relation zum Ertrag stehen dürften.
Anstelle eine bessere Betreuung und Vermittlung zuerreichen, wodurch Arbeitsverweigerer und Schwarzarbeiter weitaus schneller auffliegen würden, wird ein Weg beschlossen, der juristisch keinen Bestand haben kann.
Wäre dies umgesetzt worden, hätten alle Sozialgerichte sofort neue Richter einstellen müssen, weil es eine Klagewelle gegeben hätte.
Was dieser Fall zeigt, ist, dass ALG II offenbar nicht gut genug gegen die rechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes abgegrenzt ist.
Und das ist der eigentliche Skandal!
Der Bezug von Sozialleistungen soll doch in erster Linie dazu dienen, Armut zu verhindern und Betroffenen Hilfestellungen für die Aufnahmer von Arbeit zu geben. Wenn der Staat aber regelrecht eine Sozial- (von mir aus Sozialgeheim-) polizei ins Leben rufen will, dann stimmt bereits die Grundlinie und der Rahmen für diese Behörden nicht mehr.
Der Betrug und das fehlerhafte in-Anspruch-Nehmen von Sozialleistungen kann zudem auch aus falscher Beratung und Unwissenheit geschehen. Es ist nicht nur auf kriminelle Energie von Schwarzarbeitern zurückzuführen.
Das alte Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe kannten diese Probleme nicht, weil es dabei nicht eine Art Konglomerat von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ging, sondern um Verdienst und Beiträge. Schwarzarbeit war damals auch ein Problem, aber die Berechnung war eindeutig klarer und in meinen Augen auch gerechter.
04.04.2011 19:20 Uhr
von Walter Wasilewski:
Arbeitslose sind Freiwild. Wer arm ist hat nur eingeschränkt Anspruch auf Grundrechte.? ?
Nicht Arbeitslose haben Milliarden Schwarzgeld im Ausland gebunkert.
Willkür macht einem Staat zum Unrechtsstaat.
Walter Wasilewski
11.02.2011 17:59 Uhr
von Veronika Zitterbart:
Irgendwie muss die Meldung bezüglich der nicht mehr stattfindenden Observationen wohl im "Taumel" der jüngsten Wahlergebnisse in Bayern untergegangen sein. Obwohl ich erst seit ein paar Tagen nun leider auch dem "offenen Strafvollzug" unterliege, hat man offensichtlich schon zwei Mal laut Aussagen einiger Nachbarn meinen Wohnsitz observiert und nachgefragt. Man ist jedoch zu feige, eine schriftliche Ankündigung eines evtl. Besuchstermines zu hinterlassen. Schade, dass ich nicht zu Hause war, sondern jedes Mal in Sachen Arbeitssuche/Vorstellungstermin (und das auf eigene Kosten) unterwegs war, sonst hätte ich einiges, was ich mir als ALG II Empfänger an juristischem Wissen angeeignet habe vermutlich auch endlich verwerten können.
11.02.2011 17:53 Uhr
von Bergur:
Einfach widerlich, doch wir lassen und Verfolgung und Herabwuerdigung meist sprchlos gefallen, damit die Anbetung der "Arbeit" weitergeht und jeder in Verdacht geraet, der anders leben will.
11.02.2011 17:53 Uhr
von Walter Wasilewski:
Arbeitslose sind Freiwild. Wer arm ist hat nur eingeschränkt Anspruch auf Grundrechte.? ?
Nicht Arbeitslose haben Milliarden Schwarzgeld im Ausland gebunkert.
Willkür macht einem Staat zum Unrechtsstaat.
Walter Wasilewski
06.10.2009 17:36 Uhr
von Veronika Zitterbart:
Irgendwie muss die Meldung bezüglich der nicht mehr stattfindenden Observationen wohl im "Taumel" der jüngsten Wahlergebnisse in Bayern untergegangen sein. Obwohl ich erst seit ein paar Tagen nun leider auch dem "offenen Strafvollzug" unterliege, hat man offensichtlich schon zwei Mal laut Aussagen einiger Nachbarn meinen Wohnsitz observiert und nachgefragt. Man ist jedoch zu feige, eine schriftliche Ankündigung eines evtl. Besuchstermines zu hinterlassen. Schade, dass ich nicht zu Hause war, sondern jedes Mal in Sachen Arbeitssuche/Vorstellungstermin (und das auf eigene Kosten) unterwegs war, sonst hätte ich einiges, was ich mir als ALG II Empfänger an juristischem Wissen angeeignet habe vermutlich auch endlich verwerten können.
05.06.2009 14:13 Uhr
von Waldtroll:
Die Konrolle von Sozialleistungsbeziehern findet doch bereits statt. Da reicht nur eine anonyme Anzeige und schon stehen die Schergen vor der Tür. Da reicht schon Damen, bzw. Herrenbesuch aus und schneller als man denkt, wird das als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt. Ich möchte nicht wissen wie weit die Spitzelei schon geht, da gibt es bestimmt schon geheime Akten über renitente Arbeitslose, die ihre Rechte kennen. Diese kommen dann bevorzugt in die beliebten Fördermaßnahmen, wie Bewerbungstraining oder Eurojobs.
05.06.2009 11:21 Uhr
von Amos:
Kann man den Menschen keine Arbeit geben, gesteht man nicht die Unfähigkeit des Systems, sondern observiert die Leidtragenden um seinem Dienstherrn zu zeigen, dass man nicht überflüssig ist. Wenn man schon kontrolliert, dann auch richtig. Z.B. 262 €
Tagegeld und der Plenarsaal ist fast leer. Wer kümmert sich denn um diese Steuerschmarotzer? Man müsste die Arge auflösen und ein Bürgergeld einführen, das käme im Endeffekt billiger.
05.06.2009 10:45 Uhr
von Dieter Drabiniok:
Viel erschreckender, als die "eine" zurück genommene Absicht der systematischen Verfolgung, Erniedrigung und Ausgrenzung von Hartz IV Empfängern, ist die Geisteshaltung derjenigen, die diese Stigmatisierung, dieses gesellschaftliche Feindbild als Selbstläufer implementiert haben.
Der Starke bestimmt, wer zum Sündenbock gemacht wird und er fand immer schon willfährige Geister, die sich mit immer schärferen Tönen bei ihm anbiederten. Zumeist sind es Beamte oder Angestellte, die ihre berufliche Existenz irgendwie begründen müssen, oder ihre persönlichen Komplexe, nur zu Lasten der noch Schwächeren austoben können. Sie machen schließlich "nur" ihren Job, berufen sich auf Gesetze und erklären sich deshalb persönlich nicht für verantwortlich. Ich dachte, wir wären gesellschaftlich weiter.
05.06.2009 10:33 Uhr
von Hann:
Es gibt Grund- und Freiheitsrechte, die unveräußerlich sind, das sollte die Arbeitsverwaltung sich vielleicht mal vor Augen führen. Aber deren Anweisungen und Verordnungen basieren auf einem idiotisch-einfachen Prinzip: Wo kein Kläger, da auch keine Klage. Durchschnittliche Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) sind vielfach nicht in der Lage ihre juristische Lage nachzuvollziehen.
Die Sozialleistungen des Staates stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Strafgesetz oder Strafverfolgungsbehörden. Wenn Ermittlugnen im Stil von Geheimdienst oder Polizei durchgeführt werden sollen, betrifft dies Grund- und Freiheitsrechte und die können nur in sehr begründeten Fällen per Richterbeschluss ausser Kraft gesetzt werden.
Dass es gegebenfalls zu einer Mehrauszahlung von 100 EURO kommen könnte, ist mit großer Sicherheit weitaus zu geringfügig, um wirklich eine Observation einer Wohnung / eines ALG-II-Beziehers oder eine Befragung durch Nachbarn zu rechtfertigen.
Auch eine Einverständniserklärung am Anfang des Bezugs wäre anfechtbar, weil dann ein Zusammenhang zwischen Sozialleistungen und Zwang zur Zustimmtung zur Überwachung bestehen würde. Man könnte getrost unterschreiben und sofort danach klagen, weil anders der Bezug der Sozialleistung gar nicht mehr möglich wäre.
Dass die BA solche Methoden ins Auge fasst, ist bedenklich, zumal die Maßnahmen wohl kaum in Relation zum Ertrag stehen dürften.
Anstelle eine bessere Betreuung und Vermittlung zuerreichen, wodurch Arbeitsverweigerer und Schwarzarbeiter weitaus schneller auffliegen würden, wird ein Weg beschlossen, der juristisch keinen Bestand haben kann.
Wäre dies umgesetzt worden, hätten alle Sozialgerichte sofort neue Richter einstellen müssen, weil es eine Klagewelle gegeben hätte.
Was dieser Fall zeigt, ist, dass ALG II offenbar nicht gut genug gegen die rechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes abgegrenzt ist.
Und das ist der eigentliche Skandal!
Der Bezug von Sozialleistungen soll doch in erster Linie dazu dienen, Armut zu verhindern und Betroffenen Hilfestellungen für die Aufnahmer von Arbeit zu geben. Wenn der Staat aber regelrecht eine Sozial- (von mir aus Sozialgeheim-) polizei ins Leben rufen will, dann stimmt bereits die Grundlinie und der Rahmen für diese Behörden nicht mehr.
Der Betrug und das fehlerhafte in-Anspruch-Nehmen von Sozialleistungen kann zudem auch aus falscher Beratung und Unwissenheit geschehen. Es ist nicht nur auf kriminelle Energie von Schwarzarbeitern zurückzuführen.
Das alte Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe kannten diese Probleme nicht, weil es dabei nicht eine Art Konglomerat von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ging, sondern um Verdienst und Beiträge. Schwarzarbeit war damals auch ein Problem, aber die Berechnung war eindeutig klarer und in meinen Augen auch gerechter.
05.06.2009 09:58 Uhr
von Hotte:
Stasi 2.0 in Reinkultur!
Können denn die in berlin nicht lesen.
Artikel 13, Absatz 1-7, Grunggesetz.
05.06.2009 09:42 Uhr
von Mehran Khanizadeh:
Natürlich ist es verständlich, dass jeder, dem eine Aufgabe zugeordnet ist, sich auch nur dort bewegen sollte. Damit wäre die Handlungsweise des Ministeriums für Arbeit und dessen enge Auslegung der Arbeitslosensituation und die Initiative, diese bei Verdacht auf Betrug zu observieren, gerechtfertigt. Das Ministerium für Arbeit hat schließlich nicht die Würde der Menschen zu verteidigen. Der Haken ist nur der, dass die Welt nicht nur aus der Sicht dieses Ministeriums besteht. Es gibt immerhin ein Gesamtbild der Wirtschaft und dies zeigt unverschleiert, dass die Unzulänglichkeit der Harz IV-Empfänger- eine solche Unterstellung ist allgegenwärtig-, gegenüber der schädlichen Lustspiele der gebügelten Bankmanager und deren Gesinnungsgenossen wahrhaftig gar nicht ins Auge fallen sollte.
Aber vielleicht ist das nur der Ausdruck eines Frustes, schnellstens Lösungen zu initiieren, um unter anderem die Selbstmordgefahr von manchen Managern zu abzuwenden. Das ohne fremde Hilfe unüberwindbare Schuldbewusstsein ist bekanntlich Gift für die Wirtschaft und es ist auch kontraproduktiv die Manager für die Miesere des Landes verantwortlich zu machen.
Worauf man allerdings nicht verzichten konnte, ist das Stillen der Wirtschaftsgötter mit Blut und die Harz IV-Empfänger scheinen dafür sehr geeignet zu sein.
05.06.2009 09:33 Uhr
von ole:
...der soll sich beschatten lassen?
Ich überlege gerade, was man wieder reaktivieren könnte. Stasi II vielleicht. Die Gestapo war auch ziemlich effektiv. Man müßte es nur so drehen, daß Bürger X mit dem Gedanken aufwacht "Wer nichts zu verbergen hat...". Dann könnte es klappen.
05.06.2009 08:26 Uhr
von wqadasd:
Wer nichts zu verbergen hat...
05.06.2009 07:52 Uhr
von Boris Gross:
Die sollten lieber mal Manager, Politiker und Banker überwachen.
05.06.2009 06:50 Uhr
von vic:
"Jemand musste Josef K. verleumdet haben"
Vielleicht war´s das ja das Nachbarskind?
05.06.2009 06:40 Uhr
von vic:
"die ab 20. Mai galt"
Schön, dass man das auch mal erfährt.
"Aushorchen von Nachbarn und Kindern"
Wie es nunmal Brauch ist in Deutschland.
"Einbeziehung privater Sicherheitsdienste"
Vermutlich bewaffnet zur Eigensicherung.
Sie widern mich alle an, und ich wünsche mir, dass ihre eigenen miesen Geschäfte alle einmal an´s Licht kommen.
05.06.2009 03:00 Uhr
von Bergur:
Einfach widerlich, doch wir lassen und Verfolgung und Herabwuerdigung meist sprchlos gefallen, damit die Anbetung der "Arbeit" weitergeht und jeder in Verdacht geraet, der anders leben will.
05.06.2009 02:36 Uhr
von Hilly Gosch:
Das ist doch alles ein Trauerspiel! Hartz4 ist Diffamierung! Das erhöhte Kindergeld kommt da nicht an - da sollte es hin!
"Inklusion": Alle sind willkommen!"??? - Deflation .
05.06.2009 00:16 Uhr
von Karmor80:
Hier besteht generell eine extreme Gerechtigkeitslücke: Klar sollte Missbrauch von sozialstaatlichen Leistungen bestraft werden, wenn es sich nun tatsächlich um willentlichen Missbrauch handelt. Diese Regel solte aber dann für ALLE Bezieher von Staatsgeld geltend gemacht werden und ich glaube ich brauche nicht zu erwähnen, für welche...
04.06.2009 22:53 Uhr
von Achim Stührmann:
***
und noch das "Aushorchen von Nachbarn und Kindern" aus den Handlungsempfehlungen gestrichen werden...
***
Da fällt mir alles aus dem Gesicht.
Mal von den Gestapomethoden abgesehen...Kinder sollten ausgehorcht, zu Alkoholtestkäufen geschickt werden und was noch alles?
Wie passt das denn denn zum angeblichen hysterischen Jugendschutz der letzten Monate???
04.06.2009 17:25 Uhr
von Walter Wasilewski:
Arbeitslose sind Freiwild. Wer arm ist hat nur eingeschränkt Anspruch auf Grundrechte.? ?
Nicht Arbeitslose haben Milliarden Schwarzgeld im Ausland gebunkert.
Willkür macht einem Staat zum Unrechtsstaat.
Walter Wasilewski