„Happy Birthday“-Song wird kostenlos: Ein Klassiker zum Nulltarif

Jahrelang gab es Streit um die „Happy Birthday“-Lizenz. Jetzt wird das Lied gemeinfrei. Dabei gibt es mittlerweile einige Alternativen.

Frauke Petry hebt abwehrend die Hände

Und dazu Luftballons Foto: claudiarndt/photocase

Es ist das Geburtstagslied schlechthin: „Happy Birthday“. Einfacher Text, eingängige Melodie, da kann wirklich jeder mitträllern. Denen, die den Song anschließend publizieren wollen, könnte das „Happy“ allerdings im Halse stecken bleiben – denn die Veröffentlichung kostet. Und zwar nicht nur ein bisschen, sondern laut Medienberichten, gerne mal bis zu 10.000 US-Dollar. Die Scheine landen dann auf dem Konto des Musikverlags Warner/Chappell. Über Jahrzente hinweg nahm der Verlag zirka 50 Millionen US-Dollar Texttantiemen ein – ohne dazu berechtigt gewesen zu sein, wie ein Gericht bereits im Februar bestätigte.

In einer weiteren Gerichtsverhandlung am Montag entschied jetzt ein US-Gericht entgültig, was die Kläger schon vor rund drei Jahren forderten: Warner/Chappell muss die Rechte abgeben und zahlen, so das Newsportal Heise.de. Insgesamt rund 14 Millionen Dollar, zuzüglich der eigenen Anwaltskosten koste das den Verlag. 4,62 Millionen Dollar gehen an die Kläger. Die restlichen 9,38 Millionen US-Dollar sollen demanch in einen Fonds gelegt werden, aus dem Betroffene entschädigt werden können, die nach dem 3. September 1949 Tantiemen gezahlt haben – auch an ausländische Verwertungsgesellschaften, wie die Gema. Und: „Happy Birthday“ wird gemeinfrei, darf also künftig auch in Filmen und Serien fröhlich und vor allem kostenfrei gesungen werden.

„Stop, not PD!“

Schade eigentlich, denn dadurch ist es nicht mehr unbedingt nötig, kostenfreie Alternativen zu nutzen. Von denen, die es bereits gibt, ist so manche sogar kreativer und amüsanter als das Original. Besonders häufig in Filmen zu hören ist aber trotzdem Platz zwei der beliebtesten, englischsprachigen Geburtstagssongs: „For he's a jolly good Fellow“ gehört schon lange der Allgemeinheit und darf somit kostenlos performt werden. Wie zum Beispiel in der Filmkomödie „Some like it Hot“. Wahlweise geht das Ganze natürlich auch auf klingonisch.

Wer so gar nicht auf Klassiker steht, denkt sich eben etwas Eigenes aus. Besonders in englischsprachigen Produktionen hört man immer wieder Eigenkompositionen: Ein mehr oder weniger nettes Geburtstagsständchen kriegt zum Beispiel der 8-jährige Jimmy in der US-amerikanischen Kömodie „Waiting…“. Bei How I Met Your Mother, gibt es einen ganz persönlichen Song und in einer Folge der Jugendserie „iCarly“ nehmen die Macher den Streit um „Happy Birthday“ sogar selbst aufs Korn. Als jemand anfangen möchte das Lied zu singen, ruft ein anderer: „Stop, not PD“, was so viel heißt wie „das ist keine Public Domain“, die damit nicht lizenzfrei ist. Also stimmt die Gruppe entnervt ein anderes Lied an.

Deutsche Serien haben es da wahrscheinlich etwas einfacher. Hier gibt es immerhin Rolf Zuckowski, der uns „wie schön dass du geboren bist“ als populären Ersatz geliefert hat.

Und trotzdem kann sich gegen den weltweiten Liebling „Happy Birthday“ im echten Leben keiner dieser Platzhalter wirklich durchsetzen. Künftig wird der englischsprachige Hit wohl wieder vermehrt auf Fernsehbildschirmen und Kinoleinwänden auftauchen und damit mehr Menschen erreichen, als nur zehn Kids auf einem Kindergeburtstag.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.