Hamburg installiert Kameras an Schulen: Wenn die Schule überwacht

348 Kameras sollen an 56 Hamburger Schulen für Sicherheit sorgen. Mit welchem Erfolg, kann der Senat nicht beantworten.

Kamera in einem Schulflur. Es laufen Schüler vorbei.

Jeder Schritt auf Band: die staatliche Handelsschule Berliner Tor überwacht ihren Eingangsbereich Foto: dpa

HAMBURG taz | Kameras an Hamburger Schulen „unverzüglich abzumontieren“, fordert die FDP-Fraktion nach einer Senatsantwort auf ihre kleine Anfrage zum „Datenschutz an Schulen“. Demnach sind laut Senat aktuell 348 Videokameras an Schulen im Einsatz, neun mehr als im Vorjahr. 18 dieser Kameras haben laut Behörde Monitore, zum Beispiel zur Überwachung eines Eingangsbereichs. Beim Rest würden die Aufnahmen in der Regel für sechs Wochen gespeichert (siehe Kasten). Hinzu kämen 86 Kamera-Attrappen.

Es handele sich bei dieser Videoüberwachung um „einen massiven Eingriff in die Grundrechte, zumal an einem so sensiblen Ort wie einer Schule“, kritisierte Anna von Treuenfels-Frowein, die datenschutz- und schulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Die Senatsantwort habe gezeigt: „Die Überwachung von Schulen mit Kameras hat offenbar überhaupt keinen Nutzen.“

Am Sonntag hatte der Senat mitgeteilt, die Kameras würden eingesetzt, „um konkrete Gefahren für die persönliche Sicherheit von Schülern und Lehrkräften sowie Einbrüche in Schulgebäude und Sachbeschädigungen zu verhindern“. Wie oft die Kameras in Schulen bei der Aufklärung von Sachbeschädigungen hätten helfen können, konnte der Senat jedoch nicht beantworten.

Die benötigten Daten würden bei der Polizei nicht gesondert statistisch erfasst. Und: „In keinem der im Jahr 2016 durch die Schulen gemeldeten Fälle von Sachbeschädigung ist aufgrund einer erfolgreichen Videoüberwachung erfolgreich Schadensersatz geltend gemacht worden“, heißt es weiter.

1,5 Millionen Euro Schäden durch Sachbeschädigungen

Bezahlt werden die Kameras aus dem Budget der Schulen. Diese müssen die Überwachung beantragen, laut Schul-Datenschutzverordnung muss es zuvor „zu der Verletzung von Rechtsgütern an dieser Schule gekommen sein“.

An insgesamt 56 der 408 Schulen Hamburgs sind 348 Videokameras im Einsatz:

330 davon laufen ohne Monitor, die Bilder werden auf einer „Black Box“ gespeichert und nur bei Bedarf angeschaut.

Gelöscht werden die Aufzeichnungen in der Regel nach sechs Wochen.

Zugang hat nur die Schulleitung und von ihr autorisierte Personen.

Rechtlich regelt dies §31 Abs. 4 des Hamburgischen Schulgesetzes und §§16–22 der Schul-Datenschutzverordnung.

Tonaufnahmen sind in Schulen nicht erlaubt.

Begrenzt ist die Überwachung an Schultagen grundsätzlich auf die Zeit von 16 Uhr bis 8 Uhr.

Nicht zulässig ist die Überwachung in Klassen- und Lehrerzimmern, Toiletten oder Umkleiden.

Aus einer Senatsantwort von 2015 geht hervor, dass in den Jahren 2014 und 2015 bei 282 der 408 allgemeinbildenden Schulen Hamburgs Vandalismus oder Sachbeschädigungen vorkamen. 2014 beliefen sich die Schäden dadurch auf etwa 1,5 Millionen Euro. An 56 der 408 Schulen sind laut Schulbehörde Kameras installiert – und zwar nicht nur an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen.

Der Hamburger Kriminologe Nils Zurawski, der zu Videoüberwachung forscht, erklärte der taz: „Ich weiß nicht, ob in dem geschützten Raum Schule Videoüberwachung sein muss.“ Die Schüler hätten keine Wahl, es bestehe Schulpflicht. „Um leere Gebäude zu schützen, ist die Technik durchaus sinnvoll“, so Zurawski. Anderes sei es bei der Sicherheit von Lehrern und Schülern. „Hier geht es wohl eher um eine Symbolwirkung.“

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