Grünen-Antrag gegen Mikroplastik: Schädliches Peeling

Der Bundestag berät darüber, Plastikpartikel in Kosmetika abzuschaffen. Die Grünen wollen verhindern, dass noch mehr davon in Gewässern landet.

Aus dem Wasser gefischt: Plastikteilchen auf einem Messschiff in Lauffen am Neckar. Bild: dpa

BERLIN dpa | Wer sich die Inhaltstoffe beim Waschgel oder bei der Hautcreme genauer ansieht, kennt die Bezeichnungen: So findet sich auf den Packungen häufig ein Hinweis auf Polyethylen (PE) oder Acrylate (ACS). Die Stoffe firmieren unter dem Sammelbegriff Mikroplastik. Solche winzigen Granulatkügelchen sollen zum Beispiel Hautschüppchen besser entfernen.

Die Teilchen landen über das Abwasser aber oft in Flüssen und sogar in Nord- und Ostsee, daher werden Rufe nach einem vollständigen Mikroplastik-Ausstieg bei Kosmetika lauter. Die Grünen-Fraktion bringt nun im Bundestag einen entsprechenden Antrag ein, an diesem Donnerstag wird erstmals darüber beraten.

Kläranlagen könnten nicht alles rausfiltern, heißt es in der Drucksache 18/3734. „Somit verbleibt ein Teil des Plastiks im geklärten Wasser und gelangt in unsere Flüsse und ins Meer.“ Der andere Teil verbleibe im Klärschlamm und werde bei der Ausbringung auf Äcker freigesetzt. Die Bundesregierung müsse „den Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastikpartikeln in Kosmetika und Reinigungsmitteln aktiv unterstützen“, fordern die Grünen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) listet in einem Einkaufsratgeber Hunderte Gesichtsreiniger, Peelings, Duschgels, Shampoos, Sonnencremes und Lippenstifte auf, die Kunststoff enthalten – als Mikroplastik gelten alle Teilchen, die kleiner als 5 Millimeter sind. Sie dienten unter anderem als Schleifmittel in Peelings oder als Filmbildner in Shampoos, betonen die Umweltschützer.

Martin Ruppmann, Geschäftsführer des Kosmetik-Verbandes, sagt dagegen, nur sehr wenige Produkte, wie etwa Peelings, würden Mikroplastik in Form fester Kunststoffpartikel enthalten. Für Verbraucher, die auf die Mikroplastik-Partikel verzichten wollen, gilt: die Produktangaben bei Kosmetika genau lesen.

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