Gleichstellung in der Arbeitswelt: SPD fordert gläserne Gehaltsliste

Unternehmen sollen offenlegen, wie sie ihre Mitarbeiter bezahlen, fordert die SPD in einem Gesetz. Das Ziel: geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede abschaffen.

Entgeltgleichheitsgesetz, bildlich dargestellt. Bild: flammenhannes/photocase.com

BERLIN taz | Frauen in Deutschland verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Damit soll endlich Schluss sein, fordert die SPD-Bundestagsfraktion und will dies nun gesetzlich durchsetzen. Mit einem sogenannten Entgeltgleichheitsgesetz sollen eklatante Unterschiede in der Bezahlung von Frauen und Männern künftig vermieden werden. Am Donnerstag stellten die Sozialdemokraten einen entsprechenden, einstimmig beschlossenen Gesetzentwurf vor. Er soll noch in diesem Jahr zur Diskussion und Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden.

Das Papier sieht vor, Unternehmen zu verpflichten, sogenannte Entgeltstrukturberichte zu erstellen. "Das schafft die notwendige Transparenz über die betriebliche Bezahlung", sagte Christel Humme, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wiederum soll mit einer Art Entgeltgleichheitscheck die Berichte prüfen. Wird eine unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleichwertiger Tätigkeit festgestellt, sollen die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die Gehälter und Löhne entsprechend anzupassen. Passiert das nicht, müssen die Firmen mit Sanktionen rechnen.

Unternehmen mit einem Betriebsrat sollen die Entgeltstrukturberichte in einem Abstand von etwa drei Jahren vorlegen, Unternehmen ohne Betriebsrat in kürzeren Abständen. Die Berichte sollen anonym sein, also keine personenbezogenen Daten enthalten, versicherte Heide Pfarr. Die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung hat gemeinsam mit der unabhängigen Gleichstellungsexpertin Karin Tondorf die Sozialdemokraten bei der Erstellung des Gesetzentwurfs beraten. Ein Verfahren wie in Schweden und Norwegen, wo die Gehaltslisten regelmäßig im Internet veröffentlicht werden, sei "hier nicht vermitttelbar", erklärte Heide Pfarr.

Individuelle Gehaltsverhandlungen, wie sie in der freien Wirtschaft üblich sind, sollen nach dem Willen der SPD mit dem Gesetz nicht außer Kraft gesetzt werden. "Dann muss eine Frau bei gleicher Tätigkeit aber auch das Gleiche bekommen wie ein Mann", sagte Karin Tondorf.

Das Gesetz könnte zudem eine Änderung bei den Anforderungsbeschreibungen in Tarifverträgen nach sich ziehen. Derzeit verlangt beispielsweise der Tarifvertrag Einzel- und Versandhandel Rheinland-Pfalz bei einem Elektriker und bei einer Verkäuferin ausschließlich "eine abgeschlossene Berufsausbildung". Der Elektriker verdient aber 2.315 Euro brutto, die Verkäuferin dagegen nur 1.690 Euro, also 28 Prozent weniger.

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