Gleichstellung für Homosexuelle: Karlsruhe kippt Adoptionsverbot

Erfolg für ein lesbisches Paar aus Münster: Ab sofort haben Lebenspartner mehr Rechte bei Adoptionen. Karlsruhe stärkt die Rechte homosexueller Paare.

Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts gibt den beiden Klägerinnen Recht. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Rechte homosexueller Paare in Deutschland erneut gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten das Verbot der so genannnten Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, so die Richter.

Damit dürfen künftig Schwule und Lesben ein Kind, das von ihrem Partner oder ihrer Partnerin zuvor allein adoptiert wurde, ebenfalls adoptieren. Der Gesetzgeber hat jetzt bis zum 30. Juni 2014 Zeit, die Gesetze entsprechend anzupassen. Die Sukzessivadoption für homosexuelle Paare ist aber bereits ab sofort möglich.

Geklagt hatten unter anderem zwei lesbische Frauen, die seit über 20 Jahren gemeinsam leben und seit 2004 gemeinsam ihre Adoptivtochter aus Bulgarien großziehen.

Adoptieren durfte das Mädchen damals nur eine der beiden, obwohl die Frauen in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Seit sieben Jahren hatten sie dagegen geklagt – und erst jetzt in letzter Instanz Recht bekommen.

In ihrer Urteilsbegründung sagten die Richter, dass davon auszugehen sei, dass „die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe“.

Dabei bezogen sie sich auf Gutachten von Sachverständigen, die von „stabilisierenden entwicklungspsychologischen Effekten“ durch eine solche Sukzessivadoption ausgehen.

Der Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck erklärte kurz nach dem Urteil: „Es ist ein guter Tag für die Kinder und ein Durchbruch bei der Gleichstellung. Erstmals hat das Bundesverfassungsgericht die lebenspartnerschaftliche Familie verfassungsrechtlich anerkannt.“ Er kündigte einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause an, in dem das gemeinsame Adoptionsrecht für Schwule und Lesben festgeschrieben werden soll.

„Angela Merkel muss nun sagen, ob ihr das Kindeswohl oder die Diskriminierung von Homosexuellen wichtiger ist. Wir werden darüber nun im Bundestag abstimmen“, sagte der taz.de Adoptivkinder bräuchten eine besonders stabile familiäre Grundlage, die durch den Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren vom Adoptionsrecht gefährdet war, so Beck.

Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte den Richterspruch. Zugleich forderte er vom Gesetzgeber, alle noch bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu beseitigen. „Ideologische Blockaden haben im Familienrecht nichts zu suchen“, sagte Manfred Bruns vom LSVD.

Selbst FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger feierte das Urteil: „Die heutige Entscheidung markiert einen historischen Schritt, um endlich Regenbogenfamilien in Deutschland auf ein umfassendes sicheres rechtliches Fundament zu stellen", sagte sie. Nun müsse das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare folgen.

Nur wenige sind betroffen

Tatsächlich betrifft der aktuelle Fall nur eine geringe Zahl von Familien. Die überwiegende Mehrheit der Kinder, die in Deutschland in Regenbogenfamilien aufwächst, sind nicht adoptiert sondern leiblich.

Zudem bleibt das gemeinschaftliche Adoptionsrecht homosexuellen Paaren auch nach dem Urteil weiter verwehrt. Dazu sind jedoch bereits weitere Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung.

Auch im Steuerrecht sind homosexuelle Paare weiter benachteiligt. Dazu wird in diesem Jahr ebenfalls ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.

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