• 14.05.2009

Gesetz zu Spätabtreibungen

Bundestag billigt Verschärfung

Parteienübergreifend hat der Bundestag eine Pflichtberatung nach der Diagnose einer Behinderung des Kindes beschlossen. Bis zum Eingriff müssen drei Tage verstreichen.von Nicole Janz

  • 04.04.2011 19:19 Uhr

    von peter:

    Ich finde es mehr als unredlich, wie beim Thema Spätabtreibung wieder einmal Ethik und (Frauen)politik vermischt werden; und allen, die hier erhitzt über eine dreitägige Nachdenkzeit debattieren, möchte ich empfehlen, einmal einer Spätabtreibung beizuwohnen; denn wer a sagt, muß auch das b kennen.
    Schweine werden vor der Schlachtung betäubt; das Leben eines Kindes aber ist scheinbar in bestimmten Fällen weit weniger werter als das eines Schweines - es ist lebensunwert - Moment mal - hatten wir das nicht schon Mal???

  • 04.04.2011 19:18 Uhr

    von Rosemi:

    Also, ich frage mich ja schon, wie einen eine solche Diagnose "unvorbereitet" treffen kann - wissen die Frauen nicht, wozu die Untersuchungen gemacht werden? Und wie schafft frau es, schwanger zu werden und von vorneherein den Gedanken ausblenden, dass etwas nicht so verlaufen könnte, wie sie es sich vorstellt? Und sich nicht entsprechende Gedanken darüber zu machen, wie sie damit umgehen sollte? Klar, bei der tatsächlichen Diagnose kann alles wieder ganz anders aussehen - aber man sollte ja schon in Betracht ziehen, dass es Frauen gibt, die sich ihrer Sache sicher sind, weil sie - wie das selbstverständlich sein sollte - schon vorher darüber nachgedacht haben. Und für diese bedeuten die drei Tage Wartezeit sicher eine enorme Belastung und Demütigung ("du glaubst, du weisst, was du willst? Na, warte erst mal drei Tage, und dann sehen wir weiter..."). Stellt Euch mal vor, die Frauen/Paare, die sich entschliessen, den Fötus auszutragen, müssten auch drei Tage warten, bis ihre Entscheidung akzeptiert wird!

  • 04.04.2011 19:17 Uhr

    von hanne:

    he! zur debatte steht hier nicht das recht auf abtreibung, sondern die frage, unter welchen umständen man eine auslese betreiben darf!

  • 04.04.2011 19:17 Uhr

    von Martin:

    Hallo Tabberta,
    alle Informationen richtig lesen, erfassen und ein wenig darüber nachdenken würde ziemlich viel dazu beitragen solch unnütze Polemik zu vermeiden. Genau das ist es auch, was der Gesetzgeber hier vorsieht: Nicht sofort aus dem Bauch heraus entscheiden, sondern sich 3 Tage die Zeit nehmen, um darüber nachzudenken, ob ein behindertes Kind wirklich das Ende der Welt (d.h. unzumutbar) ist oder nur nicht gewollt wird, weil es Arbeit macht, unnütz und lästig ist und nicht in unsere so toll durchorganisierte nutzen- und effizienzorientierte Welt passt.
    Das Bußgeld wird hier übrigens nur dem Arzt angedroht, der nicht beraten will, nicht der Frau. Für die Frau ist diese Beratung noch nicht einmal verpflichtend und die Entscheidung fällen kann sie auch nach wie vor selbst. Niemand nimmt hier also einer Frau das Recht auf Selbstbestimmung und weibliche Würde. Es soll vielmehr die Würde eines werdenden menschlichen Lebens geschützt werden, das noch nicht selbst entscheiden und sich nicht wehren kann. Ein wenig Beratung und drei Tage Zeit zur Entscheidungsfindung finde ich da sehr wohl zumutbar. Immerhin geht es hier um die Abwägung des Selbstbestimmungsrechts der Frau gegenüber dem Recht auf Leben eines ungeborenen Menschen zu einem späten Zeitpunkt in der Schwangerschaft und allein aufgrund der Diagnose Behinderung!

  • 04.04.2011 19:17 Uhr

    von susi sauer:

    Die einzige Partei die nach diesem massiven Terroranschlag auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau für eine FeministIn wählbar bleibt ist die Linke! Alle anderen sind chauvinistisches Pack, bzhw. deren nützliche IdiotInnen.

  • 04.04.2011 19:17 Uhr

    von ole:

    Oh je, ich konnte mir auch nicht vorstellen, daß über Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit zu erzielen ist. Schade. Wiedereinmal habe ich mich getäuscht. Mittlerweile ist das ja schon fast ein Dauerzustand in diesem Lande mit dieser Koalition.
    Bei Herrn Singhammer kann nur noch eine Hormonsubstitution helfen, wenn überhaupt.

  • 04.04.2011 19:17 Uhr

    von bla:

    Im Artikel steht etwas von einem Paragraph 218. Aber von welchem Gesetzbuch?

  • 11.02.2011 17:56 Uhr

    von jakob:

    also bei normalen abtreibungen kann man ja streiten aber spätabtreibungen..das ist ja VÖLLIG krank!!!!....wenn das baby im mutterleib ist kann man es abtreiben wäre es ausserhalb im gleichen zustand würde man ins gefängnis kommen wenn man es umbringt...das baby hat ja schon schmerzempfinden auch ein behindertes..sorry das ist völlig abartig...und den wert des lebens über die körperliche gesundheit zu definieren erinnert wohl an den adolf aus braunau...der war die beste bestätigung dass es nicht auf körperliche gesundheit (laufen konnte er ja..) sondern auf geistige seelische gesundheit ankommt...klar eine schwierige situation aber LEUTE bitte DAS geht nicht!!!...ich kann der spd viel abgewinnen aber nicht in dem fall...

  • 11.02.2011 17:54 Uhr

    von Helena:

    Selbst WENN man es so sehen möchte, dass dieses Gesetz dazu gedacht ist, das Leben behinderter Kinder zu erhalten, ist die Androhung von Bussgeld ja wohl nicht anderes als eine Maßnahme Druck auszuüben. Lassen Sie es mich mal so sagen. Frauen, die nicht schwanger bleiben wollen, werden dieses Leben auch nicht austragen. Der Staat entscheidet nur über die Rahmenbedingungen, unter denen dies geschieht. Schlimm genug dass das Recht auf einen selbstbestimmten Körper für Frauen in Deutschland immer wieder aufgegriffen und verändert wird. An einem Tag kämpfen wir für ein Recht auf Abtreibung, heute kommt eine weitere Frist, eine Hürde die man umschiffen muss, Strafdrohung usw, Medienrummel plus Kriminalisierung und nächste Woche müssen wir wieder darum kämpfen überhaupt abtreiben zu dürfen. Damit muss endlich Schluss sein!

    Vielleicht sollte man sich mal um dringendere Probleme kümmern, die Wertvorstellungen unseres Gesetzbuches (und unseres Landes allgemein) zB, in dem man für einen Mord vergleichbare Strafmaße bekommt wie für schwerwiegenden Betrug mit hohen Geldsummen und Vergewaltigung ein niedrigeres Strafmaß haben kann (oder eine Bewährungsstrafe!! Dass das überhaupt in Erwägung gezogen wird!) als das Dealen mit Musikdateien in großem Stile.

    Merke: wo es um Geld geht, wird gründlich gestraft, und wo mit Geld gestraft wird, ist es ein Thema dass die Gemüter erhitzt. Vielleicht wird es unsere lieben Pro-Life-Freunde ja beruhigen, zu wissen dass werdende Mütter, oft verzweifelte Frauen - finanziell ruiniert werden wenn sie sich nicht in diesem abgesteckten Habitus bewegen. Und Ärtze eingeschüchtert werden, aber das nur so nebenbei. Ist ja alles nur ein Kollateralschaden an der weiblichen Freiheit (oder der Freiheit der Väter, nicht wahr...)

    Die Rechtsgesinnten die solche Gesetztesentwürfe billigen, müssen sich um ihre Frauen ja keine Sorge machen, die bekommen ihre Kinder ja so (oder eben nicht) wie sie (ihre gestrengen Ehegatten, konservativen Verwandten, anständigen Nachbarn, die äugelnde Gemeinde) es wollen.

  • 11.02.2011 17:53 Uhr

    von peter:

    Ich finde es mehr als unredlich, wie beim Thema Spätabtreibung wieder einmal Ethik und (Frauen)politik vermischt werden; und allen, die hier erhitzt über eine dreitägige Nachdenkzeit debattieren, möchte ich empfehlen, einmal einer Spätabtreibung beizuwohnen; denn wer a sagt, muß auch das b kennen.
    Schweine werden vor der Schlachtung betäubt; das Leben eines Kindes aber ist scheinbar in bestimmten Fällen weit weniger werter als das eines Schweines - es ist lebensunwert - Moment mal - hatten wir das nicht schon Mal???

  • 11.02.2011 17:52 Uhr

    von Rosemi:

    Also, ich frage mich ja schon, wie einen eine solche Diagnose "unvorbereitet" treffen kann - wissen die Frauen nicht, wozu die Untersuchungen gemacht werden? Und wie schafft frau es, schwanger zu werden und von vorneherein den Gedanken ausblenden, dass etwas nicht so verlaufen könnte, wie sie es sich vorstellt? Und sich nicht entsprechende Gedanken darüber zu machen, wie sie damit umgehen sollte? Klar, bei der tatsächlichen Diagnose kann alles wieder ganz anders aussehen - aber man sollte ja schon in Betracht ziehen, dass es Frauen gibt, die sich ihrer Sache sicher sind, weil sie - wie das selbstverständlich sein sollte - schon vorher darüber nachgedacht haben. Und für diese bedeuten die drei Tage Wartezeit sicher eine enorme Belastung und Demütigung ("du glaubst, du weisst, was du willst? Na, warte erst mal drei Tage, und dann sehen wir weiter..."). Stellt Euch mal vor, die Frauen/Paare, die sich entschliessen, den Fötus auszutragen, müssten auch drei Tage warten, bis ihre Entscheidung akzeptiert wird!

  • 11.02.2011 17:52 Uhr

    von Martin:

    Hallo Tabberta,
    alle Informationen richtig lesen, erfassen und ein wenig darüber nachdenken würde ziemlich viel dazu beitragen solch unnütze Polemik zu vermeiden. Genau das ist es auch, was der Gesetzgeber hier vorsieht: Nicht sofort aus dem Bauch heraus entscheiden, sondern sich 3 Tage die Zeit nehmen, um darüber nachzudenken, ob ein behindertes Kind wirklich das Ende der Welt (d.h. unzumutbar) ist oder nur nicht gewollt wird, weil es Arbeit macht, unnütz und lästig ist und nicht in unsere so toll durchorganisierte nutzen- und effizienzorientierte Welt passt.
    Das Bußgeld wird hier übrigens nur dem Arzt angedroht, der nicht beraten will, nicht der Frau. Für die Frau ist diese Beratung noch nicht einmal verpflichtend und die Entscheidung fällen kann sie auch nach wie vor selbst. Niemand nimmt hier also einer Frau das Recht auf Selbstbestimmung und weibliche Würde. Es soll vielmehr die Würde eines werdenden menschlichen Lebens geschützt werden, das noch nicht selbst entscheiden und sich nicht wehren kann. Ein wenig Beratung und drei Tage Zeit zur Entscheidungsfindung finde ich da sehr wohl zumutbar. Immerhin geht es hier um die Abwägung des Selbstbestimmungsrechts der Frau gegenüber dem Recht auf Leben eines ungeborenen Menschen zu einem späten Zeitpunkt in der Schwangerschaft und allein aufgrund der Diagnose Behinderung!

  • 11.02.2011 17:52 Uhr

    von ole:

    Oh je, ich konnte mir auch nicht vorstellen, daß über Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit zu erzielen ist. Schade. Wiedereinmal habe ich mich getäuscht. Mittlerweile ist das ja schon fast ein Dauerzustand in diesem Lande mit dieser Koalition.
    Bei Herrn Singhammer kann nur noch eine Hormonsubstitution helfen, wenn überhaupt.

  • 11.02.2011 17:52 Uhr

    von bla:

    Im Artikel steht etwas von einem Paragraph 218. Aber von welchem Gesetzbuch?

  • 18.08.2009 02:16 Uhr

    von jakob:

    also bei normalen abtreibungen kann man ja streiten aber spätabtreibungen..das ist ja VÖLLIG krank!!!!....wenn das baby im mutterleib ist kann man es abtreiben wäre es ausserhalb im gleichen zustand würde man ins gefängnis kommen wenn man es umbringt...das baby hat ja schon schmerzempfinden auch ein behindertes..sorry das ist völlig abartig...und den wert des lebens über die körperliche gesundheit zu definieren erinnert wohl an den adolf aus braunau...der war die beste bestätigung dass es nicht auf körperliche gesundheit (laufen konnte er ja..) sondern auf geistige seelische gesundheit ankommt...klar eine schwierige situation aber LEUTE bitte DAS geht nicht!!!...ich kann der spd viel abgewinnen aber nicht in dem fall...

  • 24.06.2009 21:01 Uhr

    von Helena:

    Selbst WENN man es so sehen möchte, dass dieses Gesetz dazu gedacht ist, das Leben behinderter Kinder zu erhalten, ist die Androhung von Bussgeld ja wohl nicht anderes als eine Maßnahme Druck auszuüben. Lassen Sie es mich mal so sagen. Frauen, die nicht schwanger bleiben wollen, werden dieses Leben auch nicht austragen. Der Staat entscheidet nur über die Rahmenbedingungen, unter denen dies geschieht. Schlimm genug dass das Recht auf einen selbstbestimmten Körper für Frauen in Deutschland immer wieder aufgegriffen und verändert wird. An einem Tag kämpfen wir für ein Recht auf Abtreibung, heute kommt eine weitere Frist, eine Hürde die man umschiffen muss, Strafdrohung usw, Medienrummel plus Kriminalisierung und nächste Woche müssen wir wieder darum kämpfen überhaupt abtreiben zu dürfen. Damit muss endlich Schluss sein!

    Vielleicht sollte man sich mal um dringendere Probleme kümmern, die Wertvorstellungen unseres Gesetzbuches (und unseres Landes allgemein) zB, in dem man für einen Mord vergleichbare Strafmaße bekommt wie für schwerwiegenden Betrug mit hohen Geldsummen und Vergewaltigung ein niedrigeres Strafmaß haben kann (oder eine Bewährungsstrafe!! Dass das überhaupt in Erwägung gezogen wird!) als das Dealen mit Musikdateien in großem Stile.

    Merke: wo es um Geld geht, wird gründlich gestraft, und wo mit Geld gestraft wird, ist es ein Thema dass die Gemüter erhitzt. Vielleicht wird es unsere lieben Pro-Life-Freunde ja beruhigen, zu wissen dass werdende Mütter, oft verzweifelte Frauen - finanziell ruiniert werden wenn sie sich nicht in diesem abgesteckten Habitus bewegen. Und Ärtze eingeschüchtert werden, aber das nur so nebenbei. Ist ja alles nur ein Kollateralschaden an der weiblichen Freiheit (oder der Freiheit der Väter, nicht wahr...)

    Die Rechtsgesinnten die solche Gesetztesentwürfe billigen, müssen sich um ihre Frauen ja keine Sorge machen, die bekommen ihre Kinder ja so (oder eben nicht) wie sie (ihre gestrengen Ehegatten, konservativen Verwandten, anständigen Nachbarn, die äugelnde Gemeinde) es wollen.

  • 28.05.2009 11:22 Uhr

    von peter:

    Ich finde es mehr als unredlich, wie beim Thema Spätabtreibung wieder einmal Ethik und (Frauen)politik vermischt werden; und allen, die hier erhitzt über eine dreitägige Nachdenkzeit debattieren, möchte ich empfehlen, einmal einer Spätabtreibung beizuwohnen; denn wer a sagt, muß auch das b kennen.
    Schweine werden vor der Schlachtung betäubt; das Leben eines Kindes aber ist scheinbar in bestimmten Fällen weit weniger werter als das eines Schweines - es ist lebensunwert - Moment mal - hatten wir das nicht schon Mal???

  • 18.05.2009 12:03 Uhr

    von Rosemi:

    Also, ich frage mich ja schon, wie einen eine solche Diagnose "unvorbereitet" treffen kann - wissen die Frauen nicht, wozu die Untersuchungen gemacht werden? Und wie schafft frau es, schwanger zu werden und von vorneherein den Gedanken ausblenden, dass etwas nicht so verlaufen könnte, wie sie es sich vorstellt? Und sich nicht entsprechende Gedanken darüber zu machen, wie sie damit umgehen sollte? Klar, bei der tatsächlichen Diagnose kann alles wieder ganz anders aussehen - aber man sollte ja schon in Betracht ziehen, dass es Frauen gibt, die sich ihrer Sache sicher sind, weil sie - wie das selbstverständlich sein sollte - schon vorher darüber nachgedacht haben. Und für diese bedeuten die drei Tage Wartezeit sicher eine enorme Belastung und Demütigung ("du glaubst, du weisst, was du willst? Na, warte erst mal drei Tage, und dann sehen wir weiter..."). Stellt Euch mal vor, die Frauen/Paare, die sich entschliessen, den Fötus auszutragen, müssten auch drei Tage warten, bis ihre Entscheidung akzeptiert wird!

  • 14.05.2009 20:07 Uhr

    von Tabberta:

    218 Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbruch ist im Grundsatz für die Schwangere mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, wenn nicht die Voraussetzungen des 218 a (Beratungsschein etc.) vorliegen. Nur mal so zur Systematik. Die §§ 211 ff. regeln MORD und TOTSCHLAG, dann folgen die 223 ff. (Körperverletzung). Eigentlich passt doch noch gut ein Verhütungsverbot dazwischen.

  • 14.05.2009 19:12 Uhr

    von hanne:

    he! zur debatte steht hier nicht das recht auf abtreibung, sondern die frage, unter welchen umständen man eine auslese betreiben darf!

  • 14.05.2009 17:29 Uhr

    von Martin:

    Hallo Tabberta,
    alle Informationen richtig lesen, erfassen und ein wenig darüber nachdenken würde ziemlich viel dazu beitragen solch unnütze Polemik zu vermeiden. Genau das ist es auch, was der Gesetzgeber hier vorsieht: Nicht sofort aus dem Bauch heraus entscheiden, sondern sich 3 Tage die Zeit nehmen, um darüber nachzudenken, ob ein behindertes Kind wirklich das Ende der Welt (d.h. unzumutbar) ist oder nur nicht gewollt wird, weil es Arbeit macht, unnütz und lästig ist und nicht in unsere so toll durchorganisierte nutzen- und effizienzorientierte Welt passt.
    Das Bußgeld wird hier übrigens nur dem Arzt angedroht, der nicht beraten will, nicht der Frau. Für die Frau ist diese Beratung noch nicht einmal verpflichtend und die Entscheidung fällen kann sie auch nach wie vor selbst. Niemand nimmt hier also einer Frau das Recht auf Selbstbestimmung und weibliche Würde. Es soll vielmehr die Würde eines werdenden menschlichen Lebens geschützt werden, das noch nicht selbst entscheiden und sich nicht wehren kann. Ein wenig Beratung und drei Tage Zeit zur Entscheidungsfindung finde ich da sehr wohl zumutbar. Immerhin geht es hier um die Abwägung des Selbstbestimmungsrechts der Frau gegenüber dem Recht auf Leben eines ungeborenen Menschen zu einem späten Zeitpunkt in der Schwangerschaft und allein aufgrund der Diagnose Behinderung!

  • 14.05.2009 14:51 Uhr

    von susi sauer:

    Die einzige Partei die nach diesem massiven Terroranschlag auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau für eine FeministIn wählbar bleibt ist die Linke! Alle anderen sind chauvinistisches Pack, bzhw. deren nützliche IdiotInnen.

  • 14.05.2009 13:51 Uhr

    von Tiffi:

    vom STGB §218ff.

  • 14.05.2009 13:41 Uhr

    von ole:

    Oh je, ich konnte mir auch nicht vorstellen, daß über Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit zu erzielen ist. Schade. Wiedereinmal habe ich mich getäuscht. Mittlerweile ist das ja schon fast ein Dauerzustand in diesem Lande mit dieser Koalition.
    Bei Herrn Singhammer kann nur noch eine Hormonsubstitution helfen, wenn überhaupt.

  • 14.05.2009 12:35 Uhr

    von Tabberta:

    Lieber Herr Singhammer, bei den Banken hat der Gesetzgeber ja keinen Erfolg aber die Gebärmutter sollte doch endlich wieder komplett verstaatlicht werden. Die Chancen stehen gut für Männer der Tat wie Sie. Es ist ja auch alles so schön geregelt: Kindesunterhalt, gut bezahlte Jobs, Kitaplätze...vielen Dank, dass Sie uns deutschen Hausfrauen und werdenden Muttis unter Bußgeldandrohung das geben, was uns zu unserem Glück noch fehlt: Selbstbestimmung und weibliche Würde.

  • 14.05.2009 12:03 Uhr

    von bla:

    Im Artikel steht etwas von einem Paragraph 218. Aber von welchem Gesetzbuch?

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