Gericht bemängelt Filmen auf Demos
Polizei übertreibt Überwachung
Polizisten dürfen auf friedlichen Demonstrationen nicht filmen, urteilt das Verwaltungsgericht. Ein Ohrfeige für die Polizei, die fast jeden Protest mit Kameras verfolgt.von Svenja Bergt
Leserkommentare
28.07.2010 16:37 Uhr
von Ernst Hansen:
Während auf jeder Demonstration jeder noch so kleine, asoziale, verlauste und linksalternative Lümmel bis Autonome mit seinem Fotohandy vermeintliche Übergriffe und Fehlverhalten der Polizisten filmen und auf Youtube online stellen darf, wird den Gesetzeshütern das Recht auf Filmen der Demonstration zum Zwecke der Beisaufnahme und eigen Absicherung von seiten des Verwaltungsgerichtes untersagt!
In was für einem Bananenstaat leben wir hier eigentlich?
28.07.2010 14:50 Uhr
von Timocracy:
Wer vor nachfolgendem Hintergrund nach mehr Überwachungskameras verlangt, muss wohl Aktionär der Überwachungskameraproduktion sein:
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/kamera-brunners-s-bahn-funktionierte-nicht-841183.html
So wie es aussieht, dienen Überwachungskameras doch eher der Manipulation als der Aufklärung.
28.07.2010 12:56 Uhr
von Rolf:
Na denn! Nun brauchen wir noch mehr 'Staatsdiener' die im Umfeld von Demonstrationen Gewalt produzieren, damit die Polizei einen Grund zum Filmen hat. Die Kamerawagen der Polizei sind doch sowieso nur Schau um ihre Macht im Staate zu demonstrieren. Kameras koennen heute so klein sein, dass selbst geschulte Augen sie nicht mehr ausmachen. Mit diesen werden auch kuenftig die Buerger beschnueffelt werden. K. Amera
28.07.2010 09:07 Uhr
von Lenny:
Warum sollte sich die Polizei bei Demonstrationen plötzlich an Gesetze und Urteile halten? Hat sie bei der Einkesselung von Menschen nicht getan (Aktz. 39 XIV 164/02 L3) und auch dieses Urteil wird sicher nicht befolgt.
Im übrigen ist jede Art von Demonstration eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" im Sinne der Polizei, bzw. der Politiker, oder nicht?
Und ein Agent Provokateur ist schließlich auch schnell eingeschleust und gängiges Mittel.
28.07.2010 08:50 Uhr
von RedHead:
Die Polizei erstellt die Gefärdungsanalyse, dh. es ändert sich im wesentlichen gar nichts. Wenn eine Demo letztes Jahr noch friedlich war, kann die Polizei auch behaupten, dies hätte ja gerade an der Videoüberwachung gelegen, es wäre also mit Gewalt zu rechnen, sobald die Überwachung weg fällt, also muss überwacht werden.
Außerdem kommt mir das Urteil sehr bekannt vor, wurde nicht schonmal vor ein paar Jahren festgestellt, dass allgemeine Videoüberwachung von Demos illegal ist? Das war doch damals schon an die Gefahrenprognose gekoppelt und die Polizei hat einfach weiterhin alles überwacht. Außer ihre eigenen Gewaltorgien natürlich, da wird die Kamera mal eben weggeschwenkt.
Mich würde es überraschen, wenn sich irgendwas ändert.
Achja, klagen im Nachhinein ist jetzt bereits möglich. Soll das ein Witz sein? Was bringt das?
Man sollte auch mal gerichtlich die Frage klären, ob Hooligans in vollgepanzerter Polizeiuniform bereits einen einschüchternden Effekt auf die Demoteilnehmer haben, also deren Demonstrationsfreiheit einschränken. Auch ein Wanderkessel hat nicht mehr viel mit Demonstrationsfreiheit zu tun und ist der Normalfall bei allen Demos, die sich nicht ausschließlich als dankender Bittsteller an den Staat richten.
28.07.2010 06:20 Uhr
von verprügelter demonstrant:
"Auf Demonstrationen wird der Anblick von Polizisten mit Kameras seltener werden." muhahah,
als ob nicht irgendwelche scheinbehauptungen aufgrund "unmittelbar neu abzuwegender gefahrenlage" oder "sich die gefährungslage entscheident verändert hat" irgendetwas an der bestehenden praxis ändern würde, scheint mir vermessen.
solange einsatzleiter und andere verantwortliche als rechtsbruch ihre rente/pension früher bekommen, bzw. dieses mal garkeine sanktionen gibt, wird sich nix ändern, außer das normale bürger die nach der kamera fragen (die sie filmt), auch aufs maul bekommen.
Angst vor der polizei zuhaben ist hoffentlich (noch) nicht gewollt.
27.07.2010 20:20 Uhr
von Jan:
Oh, da kann man wohl bald billige hochwertige Kamerasachen kaufen.
In Freiburg hat die Polizei oft mehrere teilweise meterlange Teleobjektive (mit entsprechendem Durchmesser) auf 5-6-geschossigen Häusern montiert.
Da erkennt man jede Hautpore genauer, als man es eigentlich will...
Wobei die Ordnungshüter teilweise so übereifrig gehütet haben, daß es schon nicht mehr mit der Präambel des GG konveniert (Stichwort Freiburg Polizeikessel - einfach mal googeln)
Schön, daß Richter so geurteilt haben.
27.07.2010 20:05 Uhr
von Kritiker:
Da das Filmen von Veranstaltungen mit "zu erwartendem Gewaltpotenzial" dennoch erlaubt bleibt, wird das ein Schuss ins Knie:
So wird nämlich auch Demonstranten bzw. Teilnehmern einer Veranstaltung das Filmen von PolBeamten über kurz oder lang verboten.
Das darüber hinaus die Einsatzleitung IMMER einen Grund finden wird, um im Vorfeld einer Veranstaltung "Gewaltpotenzial zu erwarten" (sei es noch so abwegig) und deshalb auch zu filmen, bietet die Hintertür, die dieses Abkommen absolut nutzlos macht.