• 23.08.2010

Geplantes Datenschutz-Gesetz

Rasterfahndung im Betrieb

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schränkt die heimliche Überwachung der Beschäftigten ein, erlaubt aber die offene Videoüberwachung am Arbeitsplatzvon Christian Rath

  • 25.08.2010 09:17 Uhr

    von Frank J.:

    @Peter S.-P.: Geht es hier nicht mehr um das arbeitsrechtliche Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, als um staatliche Überwachung (was ich aus Ihren Zeilen lese)?

    Wenn ich mit dieser Einschätzung nicht irre, dann habe ich sogar Verständnis dafür, dass jemand sein Eigentum schützen möchte — und ich weiss, dass in Betrieben oder Behörden viel "mitgeht" und rumgesessen wird. Es ist also ein Schutzbedürfnis der Arbeitgeberseite zu erkennen, welches sie bisher vermutlich häufiger mit nicht legalen Mitteln befriedigt haben.

    Mit kommt der Gedanke, dass ein Arbeitsplatz offen videoüberwacht wird, weitaus angemessener vor, als eine heimliche Bespitzelung, die ja dem Artikel nach weiter eingeschränkt wurde. Dass ein Arbeitgeber sogar — wie in näherer Vergangenheit ja aufgedeckt — mehr oder weniger vorsorglich seine Mitarbeiter ausspäht, das war und wird weiterhin nicht erlaubt sein, wenn ich den Sachverhalt richtig einschätze.

    Kein Grund also, in Panik zu machen und böse zu schimpfen auf etwas, dessen Wortlaut vermutlich weder Sie noch ich kennen, oder?

    @Anne: Wer sensibles Material an Whistleblower weitergibt, sollte in der Lage sein zu erkennen, dass man dafür besser nicht die Poststelle des Unternehmens, die betriebliche eMail oder das vom Arbeitgeber gestellte Telefon benutzt.

    -Frank

  • 24.08.2010 14:54 Uhr

    von Walter C. Dieterich:

    Rasterfahndung und Videoüberwachung

    Der Kontext in dem diese beiden Begriffe stehen lässt sich wohl nur mit dem Wort "Schlagzeile " erklären.

    Der Gesetzesentwurf ändert an der derzeitigen Rechtssprechung nach meiner Meinung überhaupt nichts. Die heimliche Videoüberwachung, der Fachmann spricht von verdeckter Videoüberwachung, ist auch jetzt nur dann erlaubt, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt und dieser Tatverdacht muss dokumentiert sein, zb. durch eine Anzeige.

    Die offenen Videoüberwachung ist auch jetzt schon erlaubt unter Äbwägung aller Interessen der beteiligten Personen. Wie das funktioniert und was dafür erforderlich ist, können Sie auf unserer Internetseite videosystem.de nachlesen.

    Wenn der rechtspolitische Sprecher der FDP, Christian Ahrendt meint, dass die FDP dies als großen Erfolg verbuchen will, dass eine verdeckte Videoüberwachung nicht mehr möglich sei, dann hätte sich Herr Ahrendt ebenfalls besser informieren sollen. Wie bereits erwähnt ist es gängige Rechtssprechung, dass eine heimliche Videoüberwachung nicht erlaubt ist.
    Aber dass die FDP ohnehin nicht gescheites weiß,
    ist wieder ein anders Thema.

    Tatsächlich hat Innenminister de Maizière die bisherige Rechtsprechung beibehalten und will diese in ein Gesetz einbringen, das ist auch vernünftig, weil dann eindeutig geregelt werden kann , was sein darf und was nicht.

    Dass der Einsatz von Wanzen nicht nur gegen Mitarbeiter schon immer ausgeschlossen war sollte auch ein Herr Rath wissen, eine heimliche Aufzeichnung von Gesprächen war in Deutschland auch bislang nicht möglich. Es gibt nicht nur das Recht am eigenen Bild sondern viel stärker das Recht am gesprochenen Wort.

    Es ist erstaunlich wie das Wort Videoüberwachung immer wieder die Gemüter in Deutschland erregt und für eine Schlagzeile gut ist, wie in keinem anderen Land der Welt. Dabei gibt es längst Studien, die beweisen, dass Videokameras nach kurzer Zeit gar nicht mehr wahrgenommen werden und auf das Verhalten der Mitarbeiter keinerlei Einfluss haben.


  • 24.08.2010 11:16 Uhr

    von Peter S.-P.:

    Schnüffelwut und Überwachungsgeilheit der demokratisch und frei gewählten Machthaber, erinnern stark an Verhaltensweisen totalitärer Systeme.

    Es kommt nur darauf an, dem Kind den richtigen Namen zu geben. So gesehen, demokratisch also, nicht totalitär, wird uns die Bespitzelung im Namen unserer eigenen Sicherheit verkauft. Absurd.

    Die Statistik einmal anders gelesen, liegt die übermächtige Bedrohung vor der wir geschützt werden sollen, bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik, mal eben im Promillebereich.

    Spektakulär ist das nicht, und eine Rechtfertigung immer intersiver zu spitzeln, auch nicht. Die Wahrscheinlichkeit von der Leiter zu fallen liegt tausendfach höher, als das Opfer einer Straftat zu werden.

    Unsere Bespitzelung dient nicht der persönlichen Sicherheit, vielmehr ist sie Bestandteil des Gesamtkonzept, des Prinzip: - Größtmögliche innere Stabiltät und Sicherheit, durch Überwachung, Ruhe und Ordnung.

    Die Demokratie baut das Schnüffelnetzwerk aus, verfeinert den Überwachungsstaat. Gnade uns Gott, wenn die bereits Heute bestehenden Mechanismen und Möglichkeiten irgendwann in die falschen Hände geraten. Davor sollten wir Angst haben!!





  • 24.08.2010 09:12 Uhr

    von KFR:

    Der Unterschied zwischen "verboten" und "nicht mehr möglich" ist die Realität; daran mangelt es offensichtlich allenthalben.

  • 24.08.2010 00:19 Uhr

    von Anne:

    Schwere Pflichverstöße wie die Weitergabe von Informationen an die Presse?! Prima, hat sich was mit einem besseren Schutz der Whistleblower ...

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