Generalbundesanwalt und NSA: Kein Verfahren wegen Spähaffäre

Generalbundesanwalt Harald Range sagt die Spionage-Ermittlungen gegen die NSA ab. Eine Totalblamage, findet die Opposition.

Die Spähattacke aufs Kanzlerin-Handy bleibt juristisch folgenlos. Bild: dpa

BERLIN taz/dpa | Monatelang liefen die Vorprüfungen bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe – nun hat Behördenchef Harald Range laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung entschieden: Weder wegen des vermuteten massenhaften Abhörens deutscher Staatsbürger noch wegen der jahrelangen Überwachung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch amerikanische Geheimdienste will der Generalbundesanwalt ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten.

Die Begründung: Es gebe keine Möglichkeiten, an belastbares Material über die Aktivitäten der amerikanischen NSA und des britischen GCHQ zu kommen, schreibt die Süddeutsche unter Berufung auf Kreise der Bundesanwaltschaft. Die Suche nach Originaldokumenten sei ebenso erfolglos verlaufen wie jene nach Zeugen. Ein Ermittlungsverfahren hätte deshalb nur symbolischen Charakter gehabt.

Die Bundesregierung hatte der Karlsruher Behörde laut SZ freie Hand gegeben. So hätten Justizminister Heiko Maas (SPD) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sich darauf verständigt, Ermittlungen dürften nicht aus außenpolitischen Gründen gestoppt werden.

Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, forderte die Bundesregierung auf, diese Entscheidung nicht hinzunehmen. "Ein Rechtsstaat darf nicht mit zweierlei Maß messen", sagte sie. Deshalb sei jetzt Justizminister Maas gefordert - der sei gegenüber dem Generalbundesanwalt schließlich weisungsbefugt. "Eine schwierige Beweislage ist kein Grund, mit den Ermittlungen gar nicht erst zu beginnen", kritisierte Keul. Und der Whistleblower Edward Snowden sei als Zeuge nicht einmal angehört worden.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele nannte die Entscheidung im Deutschlandradio „völlig unverständlich“. Schließlich wisse „die ganze Welt“, dass Merkels Handy abgehört worden sei. Deshalb mache sich der Generalbundesanwalt „lächerlich“. Keiner bezweifele die Echtheit der NSA-Urkunde, auf der die Telefonnummer von Merkels Handy aufgeführt war. Wie könne Range da behaupten, es gebe keinen Anfangsverdacht?

In einer ersten Stellungnahme teilte der Generalbundesanwalt mit, die abschließende Entscheidung werde bald offiziell bekannt gegeben. Dann würden auch die Gründe dargelegt. Bislang hätten einer abschließenden Bewertung der Vorgänge noch einige offene Anfragen und Abklärungen entgegengestanden. Dazu gehörte auch die Frage, ob die Große Koalition einer Befragung von Ex- NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Berlin zustimmen würde. Die Regierung hatte das Anfang Mai abgelehnt.

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