Gemeinnützigkeit der VVN-BdA: „Ein kleiner Etappensieg“

Im Streit um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA setzt das Finanzamt eine Steuernachforderung aus. Der Verband hofft nun auf eine Kehrtwende.

Ein mann trägt eine Fahen mit blau-weißen Streifen und einem Roten dreieck

Mit der Fahne des VVN/BdA im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald Foto: Eckehard Schulz/imago images

BERLIN taz | Ist das die Wende? Im Streit über die Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) muss der Verband vorerst doch keine Steuern nachzahlen. Ein entsprechender Bescheid des Berliner Finanzamtes für Körperschaften erreichte den Verein am Mittwoch. Geschäftsführer Thomas Willms zeigte sich erleichtert und sprach von „einem kleine Etappensieg“.

Der Verein wurde 1947 von Überlebenden des Holocausts gegründet. Ende November wurde dem Bundesverband überraschend die Gemeinnützigkeit entzogen. Da der VVN-BdA vom bayrischen Verfassungsschutz als extremistisch geführt werde, sei der Entzug „zwingend“, argumentierte das Berliner Finanzamt. Gleichzeitig sollte der Verband Steuern in fünfstelliger Höhe nachzahlen.

Die VVN-BdA legte dagegen Widerspruch ein und verweigerte die Zahlung. Gleichzeitig rief die Entscheidung der Finanzbehörde eine breite Protestwelle hervor – jüdische Gemeinden, Sozialverbände, Gewerkschaften und Parteien solidarisierten sich.

Nachzahlung wäre „unbillige Härte“

Nun lenkt das Finanzamt vorerst ein. Die Steuernachforderung werde „in vollem Umfang ausgesetzt“, heißt es in dem Schreiben an die VVN-BdA, das der taz vorliegt. Der Vollzug wäre angesichts des Widerspruchs des Verbands eine „unbillige, nicht durch öffentliche Interessen gebotene Härte“.

Eberhard Reinecke, Anwalt der VVN-BdA, spricht von einem Erfolg. Die Entscheidung bedeute, dass der Bescheid zum Entzug der Gemeinnützigkeit „ernsthaft zweifelhaft“ sei. Eine finale Klärung in der Sache sei aber noch offen, so der Anwalt zur taz.

Auch Geschäftsführer Willms betonte, es gelte, „weiter wachsam zu sein“. Man hoffe nun, dass das Finanzamt bereits im Einspruchsverfahren die Gemeinnützigkeit wieder erteile und es nicht zu einem finanzgerichtlichen Verfahren kommen müsse.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bekräftigte derweil am Mittwoch die Einstufung der VVN-BdA als extremistisch. Diese erfolgt so einzig in Bayern – in keinem anderen Bundesland wird der Verband im Verfassungsschutzbericht aufgeführt. „Nicht jeder, der sich Antifaschist nennt, ist auch ein Demokrat, der mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht“, sagte Herrmann im Landtag. Linksextremisten hätten in der VVN-BdA „klar“ das Sagen. Es gebe „keinerlei Veranlassung“ das Berliner Finanzamt zu kritisieren.

Auch FDP, AfD und Freie Wähler unterstützten die CSU-Position. Grüne und SPD indes hatten einen Dringlichkeitsantrag gestellt, die Beobachtung der VVN-BdA einzustellen. Die bayrische Landesregierung solle sich vielmehr dafür einsetzen, dass der Verband seine Gemeinnützigkeit wieder erhalte. Der Antrag wurde von der Landtagsmehrheit abgelehnt. Der Grünen-Abgeordnete Cemal Bozoglu nannte den Entzug der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA „verantwortungslos“ und einen Skandal. „Dieses Vorgehen schwächt das dringend notwendige Engagement gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.