Geld für Flüchtlinge wird gekürzt: Ein Heim ist keine WG

Pro Asyl kritisiert die geplanten Kürzungen für Asylsuchende. Flüchtlingsheime seien nicht mit Paarhaushalten vergleichbar.

Eine Frau steht an einem Kochtopf

Gekocht wird meistens getrennt: Asylsuchende in einem Heim in Baden-Württemberg Foto: dpa

BERLIN taz | Die geplanten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden von Pro Asyl scharf kritisiert. Besonders die Minderung des Regelsatzes für alleinstehende Flüchtlinge in Heimen sei „sachlich nicht zu rechtfertigen“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung der Menschenrechtsorganisation.

Die Bundesregierung plant, für alleinstehende Heimbewohner künftig nur noch 90 Prozent des Regelsatzes zu zahlen. Einen ähnlich verminderten Regelsatz bekommen bisher schon die Mitglieder von Paarhaushalten im Hartz-IV-Bezug, weil sie durch das gemeinsame Wirtschaften „Einspareffekte“ erzielten, so die Argumentation des Gesetzgebers. Durch das gemeinschaftliche Wohnen im Heim entstünden ebenfalls „Synergieeffekte“, etwa in der Mediennutzung, die eine solche Kürzung für die Flüchtlinge rechtfertigten, argumentiert das Arbeitsministerium.

Dem widerspricht Pro Asyl. Bei den Menschen in staatlichen Unterkünften handele es sich „um Zwangsgemeinschaften, die in der Regel auch nicht gemeinsam haushalten“. In der Tat gibt es in vielen Heimen gar keinen gemeinsamen Internetanschluss und häufig kocht auch jeder für sich allein.

Nach dem neuen Gesetz werden künftig auch Pauschalen für Wohnungsinstandhaltung und Stromkosten vom Regelsatz der Heimbewohner abgezogen und als Sachleistung gewährt. Bisher schon wird der Regelsatz durch den Verweis auf Einsparungen beim Erwerb vom Hausrat gemindert. Alleinstehende Heimbewohner bekommen künftig nur noch 299 Euro im Monat, Hartz-IV-Empfänger 409 Euro plus Miete.

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