Gebärmutter und Katholische Kirche: Bitte nicht zur Verhütung rausnehmen

Der Vatikan sieht eine Gebärmutterentfernung jetzt lockerer. Für gesunde Frauen sei der Eingriff aber weiter unzulässig. Klingt alles absurd? Ist es auch.

Das Modell einer Gebärmutter aus Plüsch

Im Interesse von katholischen Männern: die Gebärmutter Foto: dpa

BERLIN taz | Für die Katholische Kirche ist eine Gebärmutterentfernung nicht mehr per se unzulässig. Das hat die Kongregation für die Glaubenslehre, eine Art Zentralbehörde der Institution, Ende 2018 beschlossen. Papst Franziskus hat dem ausdrücklich zusgestimmt.

Die Glaubenskongregation selbst besteht aus 26 Mitgliedern – Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe zusammensetzen. Aktuell haben diese Männer drei weibliche Konsultorinnen. Inwiefern diese oder andere Frauen oder Frauenärzt*innen zu Rate gezogen wurden, ist unklar.

Im Jahr 1993 hat sich die Glaubenskongregation schon einmal mit dem Thema Gebärmutter beschäftigt. Damals hieß es, dass eine Organentfernung nur dann zulässig ist, wenn ansonsten die Gesundheit oder das Leben der Frau in Gefahr sei. Als nicht zulässig wurde eine Hysterektomie selbst dann bezeichnet, wenn eine Frau wahrscheinlich nur Risikoschwangerschaften haben kann.

Genau diese Haltung ist jetzt gelockert, wie die Kongregation in einem erneuten Schreiben an die Öffentlichkeit darlegt: Wenn die ärztliche Gewissheit vorliegt, dass bei einer Frau eine Schwangerschaft nur zur Fehlgeburt führen würde, darf sie sich nun also mit dem Segen der Katholischen Kirche die Gebärmutter entfernen lassen. Denn hier ist die Fortpflanzung eines Paares ja sowieso nicht möglich.

Ach ja genau, für alle nicht so katholisch Versierten: Die Fortpflanzung ist für die Katholische Kirche das hauptsächliche Ziel von Sexualität. Wenn das also nicht mehr möglich ist, aber auch nur dann, ist der Körper einer Frau für die katholische Kirche also so uninteressant genug, dass sie damit machen kann, was sie will.

Zum Beispiel, sich die Gebärmutter entfernen zu lassen. Medizinisch wird zu diesem Eingriff eigentlich nur in Fällen wie Endometriose, Tumoren oder Geschwulste empfohlen. Als Verhütungsmethode, sozusagen gleichgesetzt mit der Sterilisation der Frau, zählt die Organentnahme sowieso offiziell nicht.

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