Drei Jahre Gefängnis – ein Kühlhausbetreiber hatte 300 Tonnen Ekel-Fleisch umettikettiert und verkauft. Das Gericht urteilte: gewerbsmäßiger Betrug. Revision angekündigt.von KLAUS WITTMANN

Gerhard K. auf der Anklagebank im Landgericht Memmingen. Bild: dpa
MEMMINGEN taz | Ein 46-jähriger Kühlhausbetreiber aus dem schwäbischen Illertissen muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er über dreihundert Tonnen ungenießbares Fleisch in Deutschland und im Ausland als lebensmitteltauglich verkauft hat. Daher befand ihn die 1. Strafkammer am Landgericht Memmingen am Freitag in 15 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs in besonders schwerem Fall für schuldig. Die Abnehmer der Ware in Deutschland, Tschechien, Russland und den Philippinen seien getäuscht worden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Dabei sah es lange Zeit im Verfahren so aus, als würde der Schuldnachweis nicht gelingen. Als im Dezember die Beweise der Zollfahndung Stück für Stück zerpflückt wurden und mehr und mehr klar wurde, dass die Warenströme nicht gelaufen sind, wie die Fahnder darlegten, da konnte sich der Angeklagte berechtigte Hoffnungen auf einen Freispruch machen. Davon unberührt blieb die Tatsache, dass er im Freistaat Bayern als Auslöser eines der größten Fleischskandale gilt und das Landesparlament bereits einen entsprechenden Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte.
Doch die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein hatte nach wie vor Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Sie ließ intensive Nachermittlungen noch während des laufenden Verfahrens durchführen. Das veranlasste den Sitzungsstaatsanwalt Andreas Rossa, der drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte, im Prozess zu der Bemerkung, er habe so etwas - zumindest in diesem Gerichtsbezirk - noch nicht erlebt.
Das Gericht beauftragte zwei Informatiker des LGL, des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, mit umfassenden Nachprüfungen und forderte dazu ein Gutachten an. Und in diesem wiesen die Experten nach Überzeugung der Strafkammer zweifelsfrei die Warenflüsse nach.
Durch eine Umetikettierung seien aus hunderten von Tonnen lebensmitteluntauglicher Ware - Schlachtabfälle und anderes sogenanntes K-3-Material - Lebensmittel geworden. Aus Dänemark hatte die Firma des Angeklagten das minderwertige Fleisch bezogen. Gerhard K. habe aus purer Gewinnsucht gehandelt, erklärte die Richterin. Damit habe er nicht nur seine Kunden betrogen, sondern auch der ganzen Branche Schaden zugefügt. Die Kunden hätten sich, ebenso wie die Veterinäre, auf die schriftlichen Unterlagen verlassen.
Die vom harten Urteil überraschten Verteidiger kündigten umgehend an, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Nach ihrer Auffassung habe ihr Mandant die ihm unterstellten Betrügereien nicht begangen. Trotzdem wurde Gerhard K. noch im Gerichtssaal verhaftet. Einige Bekannte des Verurteilten hatten noch während der Urteilsverkündung ihrem Unmut Luft gemacht.
AZ: 114-Js29823/05
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Leserkommentare
12.03.2010 16:55 | Frischfleischschnecke
Einfach widerlich. Sollte er tatsächlich schuldig sein, hoffe ich daß der BGH noch was draufpackt, obwohl ich da meine Zwei ...
12.03.2010 16:20 | vantast
Nun ja, Aas ist es allemal, jetzt nur noch etwas älter, aber nicht schädlich. Mein Bruder meinte, Hasen müssen so lange hän ...