Funkzellenabfrage in Berlin: Ein klein wenig mehr Transparenz

Der Senat hat ein System entwickelt, um besser über Funkzellenabfragen zu informieren. Allzuviele dürfte das nicht erreichen. Wochenkommentar II

Daten abgefischt? Die Betroffenen merken das bisher nicht Foto: dpa

Jede Funkzellenabfrage ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger. In einem bestimmten Gebiet, zu einer bestimmten Zeit protokollieren staatliche Ermittler jeden Anruf, jede Nachricht, jede Verbindung ins Internet. In Berlin passiert das etwa 500-mal im Jahr, dabei werden 60 Millionen Daten gespeichert. Die BürgerInnen bekommen davon nichts mit, oft noch nicht mal, wenn sie ins Visier der Ermittler geraten. Dafür reicht es schon, wenn ihre Nummer noch bei einer anderen Funkzellenabfrage aufgetaucht ist. So leicht wird man zum potenziellen Serientäter.

Der Staat ist verpflichtet, die BürgerInnen über diesen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung zu informieren, zumindest im Nachhinein, wenn die dazugehörigen Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind. Kein Bundesland hat sich bisher daran gehalten. Die Begründung: Um die Besitzer der betroffenen Handynummern zu informieren, müssten sie ausfindig gemacht werden. Dies würde den Grundrechteeingriff vertiefen. Weil Handynummern nach drei Monaten neu vergeben werden können, könnte bei einer pauschalen Nachricht an alle gespeicherten Nummern nicht sichergestellt werden, die richtigen Halter zu informieren.

Diese Woche hat Berlin eine Lösung präsentiert: das Funkzellenabfrage-Transparenz-System. Alle Interessierten können sich anonym unter fts.berlin.de anmelden und werden dann künftig darüber informiert, wenn ihre Handynummer bei einer Funkzellenabfrage registriert wurde. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sprach vom „Neuland für Bürgerrechte“. Immerhin: Berlin zeigt, dass es bereit ist, seine gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten. Und ist dabei wenigstens einmal Vorreiter statt Bummelletzter.

Berlin ist wenigstens einmal Vorreiter statt Bummelletzter

Dirk Behrendt selbst rechnet mit einer niedrigen fünfstelligen Zahl von Personen, die sich registrieren lassen. Das ist wenig, zumal die Anmeldung alle drei Monate bestätigt werden muss. Die meisten BürgerInnen werden weiterhin nicht davon erfahren, dass ihre Daten gespeichert wurden. Den verbliebenen an Bürgerrechten Interessierten bietet sich dennoch eine Chance. Wann immer sie gespeichert wurden, können sie widersprechen. Die Folge wäre eine größere und kritischere Öffentlichkeit für eine Ermittlungsmethode, deren Sinn und Zweck längst nicht nachgewiesen ist.

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