Sie waren angeklagt, am 1. Mai einen Molotowcocktail geworfen zu haben. Jetzt wurden die Schüler Yunus und Rigo freigesprochen. Ihre Verteidiger kritisieren das Verfahren scharf.von KONRAD LITSCHKO

Freude und Erleichterung: Yunus K. (20), links, und Rigo B. (17). Bild: dpa
BERLIN taz | "Die Angeklagten sind freizusprechen." Weiter kommt Richterin Petra Müller erst mal nicht. Jubel brandet auf im Landgerichtssaal. Die Angeklagten, der 20-jährige Yunus K. und der 17-jährige Rigo B., springen auf, umarmen sich. Ihre Eltern weinen. Damit geht in Berlin nach fünf Monaten ein denkwürdiger Prozess zu Ende.
Erstmalig wurde nach einem 1. Mai die Anklage des versuchten Mordes erhoben. Den beiden Waldorfschülern wurde vorgeworfen, am Abend in Kreuzberg einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen zu haben. Diese wurden verfehlt, eine Frau aber durch Teile der brennenden Flüssigkeit schwer verletzt. Hauptbelastungszeugen: zwei Polizisten, die Yunus K. und Rigo B. von der Tat bis zur Festnahme beobachtet haben wollen. Die Schüler bestritten die Tat vehement.
"Im Zweifel für die Angeklagten", begründete Richterin Müller den Freispruch. Zwar hätten die Polizisten glaubhaft eine Verwechslung ausgeschlossen. Dennoch sei es möglich, dass ähnlich gekleidete Jugendliche sich in Tatortnähe aufgehalten hätten. Deshalb sei eine Verwechslung eben doch möglich, das Bestreiten der Tat durch die Schüler nicht zu widerlegen.
Gleichzeitig kritisierte Müller eine "beispiellose Kampagne" von Verteidigung und Medien gegen das Verfahren. "Das Gericht hat sich seine Entscheidung nie leicht gemacht und wollte hier auch kein Exempel statuieren." Müller nahm auch die Staatsanwaltschaft und Polizeiermittler in Schutz. Gegen diese gebe es keine Anhaltspunkte für falsche Verdächtigungen. Oberstaatsanwalt Ralph Knispel geht von einer Revision gegen das Urteil aus. Knispel hatte bis zu vier Jahre und neun Monate Haft für die Schüler gefordert.
Die Verteidiger, die Freispruch gefordert hatten, kritisierten den Prozess scharf. Siebeneinhalb Monate saßen Yunus K. und Rigo B. in U-Haft. Mitte Dezember wurden sie überraschend freigelassen. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, so das Gericht damals. Woher diese Wende rührte, erklärte es auch am Donnerstag nicht.
Einseitig und schlampig sei gegen ihre Mandanten ermittelt, eine Verurteilung von vornherein angestrebt worden, so Verteidiger Ulrich von Klinggräff. "Es ist furchtbar, dass dieses Vorgehen von Polizei und Staatsanwalt im Urteil auch noch gedeckt wird." Der Prozess hatte in Berlin von der Kirche bis zur Antifa eine Protestwelle losgetreten. Yunus K. und Rigo B. werden jetzt entschädigt: 25 Euro für jeden der 230 Hafttage.
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Leserkommentare
29.01.2010 15:26 | Andreas
Wenn man die Details des Falles kennt, kann wohl jeder nur die Unschuld der beiden feststellen. Das Erschreckende hier ist ...
29.01.2010 15:07 | Dr. No
Wenn zwei Polizisten sich einig sind, ist die Messe gelesen. Kommen zwei Polizisten zum Staatsanwalt. Sagt der eine: "Die S ...
29.01.2010 14:51 | Peacewood
Da hat Richterin Müller aber in ihrer Urteilsbegründung alles so hingebogen, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch di ...