Ein Anwalt hatte seiner Mandantin geraten, den Ernährungs-Schlauch ihrer in Koma liegenden Mutter durchzutrennen – und wurde wegen versuchten Totschlages verurteilt. Der BGH hob das Urteil auf.
Wenn das Urteil allein auf die gebotene Beachtung des Patientenwillens abstellt, ist es in Sachen Sterbehilfe wohl weder ein Schritt in die eine, noch in die andere Richtung und enthält keinen Regelungsgehalt, der über die bestehende Rechtslage hinaus geht.
25.06.2010 16:10 Uhr
von Kritiker:
Jeder wünscht sich ein würdiges Leben, und ein würdiges Sterben. Bei der ganzen Diskussion darf man nicht vergessen, dass es sich um die Würde, des Menschen handelt. Artikel 1 Grundgesetz. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Bei der weiteren Diskussion, um Patientenrechte, darf man, die Rechte von Krankenhauspatienten, nicht vergessen, ganz besonders die der Psychiatrischen Krankenhäuser. Denn dort gibt es keine Würde. Und das war schon immer so. Und das hat sich kaum geändert. Dort werden Menschen allgemein gegen ihren Willen behandelt. Sowie auch Kinder, die sich nicht äußern können.
25.06.2010 14:24 Uhr
von Auf ein Wort:
Finde ich gut! Endlich ein Schritt in die richtige Richtung, der längst überfällig war. Diesem Thema gehört viel mehr sorgfältige Aufmerksamkeit geschenkt. Und zwar ohne diese furchtbaren "Totschläger"-Argumente, die jede konstruktive Diskussion im Keim ersticken wollen. Ich wünsche mir, das in dieser Richtung noch mehr verbessert wird, diese Entscheidung ist hoffentlich nur der Anfang.
25.06.2010 13:51 Uhr
von Sensenmann:
Wie will man die Authentizität einer Sterbezusage sicherstellen? Woher will man wissen, dass der Patient bei der Unterschrift zu seinem Sterbeurteil 100% geistig zurechnungsfähig ist? Der Patient könnte bei der Unterschrift unter dem Einfluss von irgendwelchen Psychodrogen gestanden haben, ausserdem ist mit entsprechendem Aufwand nahezu jedes Dokument fälschbar.
25.06.2010 12:16 Uhr
von lukas:
Ob jemand, der seit fünf Jahren im Koma liegt und keine Aussicht mehr auf Besserung hat, noch weiterleben will, ist zu bezweifeln. Diesen Menschen gehen zu lassen, hat nichts mit "Massentötung" zu tun.
25.06.2010 12:05 Uhr
von Arzt:
Die Beendigung einer sinnlosen Therapie hat nichts mit Sterbehilfe zu tun. Man kann das schon im Titel differenzierter ausdrücken. Oder wollen Sie die Tötung von Kranken unterstützen?
25.06.2010 11:55 Uhr
von Gor:
Das ist ganz schlimm. Sterbehilfe ist das Einfallstor zur Massentötung der Generation Baby-Boomer, wenn man nämlich in 20 Jahren deren Renten nicht mehr zahlen will. In nicht allzu ferner Zukunft wird sich der alte kranke Mensch, der nicht sterben will, dafür rechtfertigen müssen. Der Druck der jungen Generation auf die Alten, ihnen doch nicht länger zur Last zu fallen, wird steigen. Das Gesetz wird den Alten dann nicht mehr helfen.
25.06.2010 11:16 Uhr
von Doppelmoralist:
Ich würde mir in einer solchen Situation auch wünschen, dass mich einer meiner Lieben erlöst. Mich verhungern oder verdursten zu lassen ist aber grausam. Hier sollte aktiv und menschenwürdig ein rasches Ende herbeigeführt werden dürfen, zum Beispiel durch einen geeigneten Medikamentencocktail.
Leserkommentare
25.06.2010 17:21 Uhr
von Toby:
Wenn das Urteil allein auf die gebotene Beachtung des Patientenwillens abstellt, ist es in Sachen Sterbehilfe wohl weder ein Schritt in die eine, noch in die andere Richtung und enthält keinen Regelungsgehalt, der über die bestehende Rechtslage hinaus geht.
25.06.2010 16:10 Uhr
von Kritiker:
Jeder wünscht sich ein würdiges Leben, und ein würdiges Sterben.
Bei der ganzen Diskussion darf man nicht vergessen, dass es sich um die Würde, des Menschen handelt.
Artikel 1 Grundgesetz.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Bei der weiteren Diskussion, um Patientenrechte,
darf man, die Rechte von Krankenhauspatienten, nicht vergessen,
ganz besonders die der Psychiatrischen Krankenhäuser.
Denn dort gibt es keine Würde.
Und das war schon immer so.
Und das hat sich kaum geändert.
Dort werden Menschen allgemein gegen ihren Willen behandelt. Sowie auch Kinder, die sich nicht äußern können.
25.06.2010 14:24 Uhr
von Auf ein Wort:
Finde ich gut! Endlich ein Schritt in die richtige Richtung, der längst überfällig war. Diesem Thema gehört viel mehr sorgfältige Aufmerksamkeit geschenkt. Und zwar ohne diese furchtbaren "Totschläger"-Argumente, die jede konstruktive Diskussion im Keim ersticken wollen. Ich wünsche mir, das in dieser Richtung noch mehr verbessert wird, diese Entscheidung ist hoffentlich nur der Anfang.
25.06.2010 13:51 Uhr
von Sensenmann:
Wie will man die Authentizität einer Sterbezusage sicherstellen? Woher will man wissen, dass der Patient bei der Unterschrift zu seinem Sterbeurteil 100% geistig zurechnungsfähig ist? Der Patient könnte bei der Unterschrift unter dem Einfluss von irgendwelchen Psychodrogen gestanden haben, ausserdem ist mit entsprechendem Aufwand nahezu jedes Dokument fälschbar.
25.06.2010 12:16 Uhr
von lukas:
Ob jemand, der seit fünf Jahren im Koma liegt und keine Aussicht mehr auf Besserung hat, noch weiterleben will, ist zu bezweifeln. Diesen Menschen gehen zu lassen, hat nichts mit "Massentötung" zu tun.
25.06.2010 12:05 Uhr
von Arzt:
Die Beendigung einer sinnlosen Therapie hat nichts mit Sterbehilfe zu tun. Man kann das schon im Titel differenzierter ausdrücken. Oder wollen Sie die Tötung von Kranken unterstützen?
25.06.2010 11:55 Uhr
von Gor:
Das ist ganz schlimm. Sterbehilfe ist das Einfallstor zur Massentötung der Generation Baby-Boomer, wenn man nämlich in 20 Jahren deren Renten nicht mehr zahlen will. In nicht allzu ferner Zukunft wird sich der alte kranke Mensch, der nicht sterben will, dafür rechtfertigen müssen. Der Druck der jungen Generation auf die Alten, ihnen doch nicht länger zur Last zu fallen, wird steigen. Das Gesetz wird den Alten dann nicht mehr helfen.
25.06.2010 11:16 Uhr
von Doppelmoralist:
Ich würde mir in einer solchen Situation auch wünschen, dass mich einer meiner Lieben erlöst. Mich verhungern oder verdursten zu lassen ist aber grausam. Hier sollte aktiv und menschenwürdig ein rasches Ende herbeigeführt werden dürfen, zum Beispiel durch einen geeigneten Medikamentencocktail.