• 27.04.2010

Freigesprochener Polizeiarzt

BGH überprüft Brechmittel-Urteil

Ein Polizeiarzt war freigesprochen worden, nachdem er einem mutmaßlichen Drogendealer Brechmittel gab. Dieser fiel nach der Einnahme ins Koma und starb.von Frauke Böger

  • 29.04.2010 11:14 Uhr

    von Bastian:

    Na mal gucken wieviele Leute nach dem 1.Mai freigesprochen werden, weil sie nicht zum Steinewerfen qualifiziert waren. * Ironie Ende

    Unglaublich so ein Urteil, aber was will man von diesem RECHTS-staat schon erwarten?

  • 28.04.2010 12:13 Uhr

    von markus decker:

    na toll, ich brauche also blos nen job zu machen für den ich nicht qualifiziert bin, und bin fein raus wenn was schiefgeht.
    war ja blos ein toter mensch zu beklagen, gibt durchaus schlimeres.
    kaum zu glauben, der arzt gehört wennigstens wegen schwerer körperverletzung mit todesfolge angeklagt.
    und überhaupt, wasser durch die nase, sowas nennt man beim fbi waterboarding und ist folter.
    und wegen was das ganze? wegen drogen, die doch eh jeder nimmt der will, die gehören legalisiert, schon haben wir 10tausende weniger kriminelle.
    ich habe echt mehr angst vorm staat und seinen dienern als vor verbrechern, die machen mir nämlich nix weil ich nichts habe, aber bei der polizei weis man das nicht, ein falcher blick und schon ist man der depp, dann kommt noch ein richter und betätigt diesen handlangern das sie recht hatten wenn sie dir die knochen brechen weil du dich als unschuldiger wehrst. zum kotzen.

  • 28.04.2010 11:59 Uhr

    von Flint:

    Eine Schande und eine bodenlose Ungerechtigkeit!

    stressmob bringt es voll auf den Punkt, da kann man nur zustimmen!

    Ein toller Rechtsstaat ist das...

  • 28.04.2010 10:12 Uhr

    von Meta:

    Bundesgerichtshof
    - 5. Strafsenat -
    Karl-Heine-Str. 12
    D-04229 Leipzig

  • 28.04.2010 10:04 Uhr

    von letztes_wort:

    @ Klugscheißer
    @ Aron:
    "Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seinen Sitz seit Juli 1997 in Leipzig; früher war er in
    Berlin ansässig."
    guckstu http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Service/Kontakt/AnfahrtLeipzig/anfahrtLeipzig_node.html
    ....aber lieber erstmal meckern, ne?
    Schönen Tag noch...

  • 28.04.2010 08:27 Uhr

    von Ralle:

    ...möchte nicht wissen, was passiert wenn ich ohne Führerschein totfahre. - Heißt es dann auch, Freispruch aufgrund magelnder Befähigung?

  • 28.04.2010 02:20 Uhr

    von atypixx:

    "Es war ein genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat."

    Nun ja, weshalb wurde dann gegen die "Hintermänner" nicht Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben? ...

  • 28.04.2010 01:00 Uhr

    von Aron:

    Jajajaa... Nenenee...

    Seit wann sitzt der BGH in Leipzig, lieber TAZ-Autor?

  • 28.04.2010 00:31 Uhr

    von klugscheißer:

    der bgh ist in karlsruhe, nicht in leipzig!

  • 27.04.2010 22:38 Uhr

    von Georg:

    Das erinnert verdammt stark an den Mord an Oury Jalloh. Nicht im tatsächlichen Tatgeschehen, sondern viel mehr in der juristischen Aufarbeitung des Falls.

  • 27.04.2010 20:24 Uhr

    von stressmob:

    Freispruch, begründet dadurch, dass der angeklagte Arzt die Pflichtverletzungen wegen mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv nicht erkennen konnte.
    Den Arzt treffe keine Schuld, heißt es aus dem Mund des Richters, da er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei.

    Wenn ich jemanden mit einem Gewehr zu Boden schieße, werde ich also freigesprochen, für den Fall, ich besitze keinen Waffenschein, weil ich für den "richtigen" Umgang mit Waffen nicht qualifiziert bin?

    Wenn ich bei rot über die Ampel fahre und in Folge dessen ein Kind zu Tode kommt, werde ich also freigesprochen, weil ich nie den Führerschein gemacht habe. Folglich nicht für den Straßenverkehr qualifiziert bin?

  • 27.04.2010 19:04 Uhr

    von P.Haller:

    "Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd Asbrock damals zur Urteilsbegründung."

    Ist das denn wirklich wahr ??
    Ist das die Begründung für einen Freispruch ??

    Ich muss also nur keine Ahnung und Erfahrung haben und darf nebenbei auch nicht qualifiziert sein und schon kann mir niemand mehr was anhängen, wenn ich blödsinnigerweise mal jemanden den Hals zudrücke o.ä., worauf dieser dann abnippelt !

    Muss ich mir unbedingt merken.
    Gute Nacht, Deutschland.

  • 27.04.2010 18:44 Uhr

    von Ohje:

    Nicht genuegend Erfahrung...das ich nicht lache. Was er denn die letzten Jahrzente studiert ?

    Diesem Arzt gehoert die Approbation und ein zivilrechtliches Verfahren angehaengt.

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