Freigelassene „Cumhuriyet“-Reporter: Erdogan will Haft für Journalisten

Die türkischen Journalisten Dündar und Gül wurden zwar freigelassen. Doch Präsident Erdogan fordert die erneute Inhaftierung der beiden.

DIe „Cumhuriyet“-Reporter vor Pressevertretern nach ihrer Freilassung Ende Februar

Erdem Gül (l.), Ankaraner Bürochef, und Can Dündar (r.), Chefredakteurs der „Cumhuriyet“. Foto: ap

ISTANBUL afp | Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan strebt nach der Freilassung von zwei prominenten Journalisten durch das Verfassungsgericht eine erneute Inhaftierung der Reporter an. Die Angelegenheit sei noch nicht beendet, sagte Erdogan laut Medienberichten vom Freitag vor mitreisenden Journalisten während einer Afrika-Reise. Die Staatsanwaltschaft könne Einspruch gegen die Freilassungen einlegen. Erdogan warf dem höchsten Gericht des Landes einen Verfassungsbruch vor.

Das Verfassungsgericht hatte vergangene Woche die Freilassung des Chefredakteurs der Oppositionszeitung Cumhuriyet, Can Dündar, und des Ankaraner Bürochefs der Zeitung, Erdem Gül, aus der Untersuchungshaft angeordnet. Erdogan und die Staatsanwaltschaft werfen den beiden Journalisten einen Verrat von Staatsgeheimnissen vor, weil sie über angebliche türkische Waffenlieferungen an Rebellen in Syrien berichteten. Laut Erdogan ging es um Hilfe des türkischen Geheimdienstes für die mit der Türkei verbündeten Turkmenen in Syrien.

Erdogan bekräftigte, in dem Fall gehe es nicht um Pressefreiheit, wie das Verfassungsgericht erklärt hatte. „Wir sprechen hier von Spionage.“ Das Gericht habe die Verfassung verletzt, indem es in ein laufendes Verfahren eingegriffen habe. Nach der Freilassung hatte Erdogan gesagt, er erkenne die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht an. „Tatsächlich liegt hier ein Verfassungsbruch vor, aber nicht von mir“, sagte er nun.

Gerichtspräsident Zühtü Arslan hatte Erdogans Kritik zurückgewiesen und betont, Entscheidungen seines Gerichts seien für alle in der Türkei bindend. Erdogan sagte dazu, diese Feststellung treffe nur für Urteile zu Gesetzen und Verfassungsänderungen zu, aber nicht bei Individualklagen wie bei Dündar und Gül.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.