• 07.09.2010

Fragen an Google über Streetview

"Verpixelung ist unwideruflich"

Alle schreiben über Google Streetview, taz.de hatte trotzdem noch ein paar Fragen an Google Deutschland-Sprecherin Lena Wagner - zu Geld, Datenspeicherung und zur Definition von "Straße".

  • 08.09.2010 23:38 Uhr

    von Adrian:

    Verpixeln kann man IMMER, nur die Verpixelung rückgängig machen kann man nicht mehr. Die sog. Widerspruchsfrist ist nur dazu da, noch VOR der Veröffentlichung zu verpixeln.

  • 08.09.2010 18:46 Uhr

    von emil:

    geht alles, wenn google das möchte.

    und es soll auch nachträglich möglich sein.

    aber wie gesagt, die ganze geschichte liegt im ermessen von google.

  • 08.09.2010 15:46 Uhr

    von martin:

    @leon: Doch, das geht. Deswegen ist der Ausdruck "Frist" auch sehr unglücklich gewählt:

    >Es besteht aber natürlich auch nach Start des Dienstes die Möglichkeit, Ihr Haus/Ihre Wohnung durch eine in Street View integrierte Funktion - unbefristet und jederzeit - unkenntlich machen zu lassen.
    Quelle: http://maps.google.de/help/maps/streetview/faq.html

  • 08.09.2010 08:40 Uhr

    von leon:

    Was ist eigentlich wenn ich nach der Widerspruchsfrist ein Haus kaufe und es verpixelt haben will? Geht dann nicht mehr, oder?

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