Fragen an Google über Streetview
"Verpixelung ist unwideruflich"
Alle schreiben über Google Streetview, taz.de hatte trotzdem noch ein paar Fragen an Google Deutschland-Sprecherin Lena Wagner - zu Geld, Datenspeicherung und zur Definition von "Straße".
Leserkommentare
08.09.2010 23:38 Uhr
von Adrian:
Verpixeln kann man IMMER, nur die Verpixelung rückgängig machen kann man nicht mehr. Die sog. Widerspruchsfrist ist nur dazu da, noch VOR der Veröffentlichung zu verpixeln.
08.09.2010 18:46 Uhr
von emil:
geht alles, wenn google das möchte.
und es soll auch nachträglich möglich sein.
aber wie gesagt, die ganze geschichte liegt im ermessen von google.
08.09.2010 15:46 Uhr
von martin:
@leon: Doch, das geht. Deswegen ist der Ausdruck "Frist" auch sehr unglücklich gewählt:
>Es besteht aber natürlich auch nach Start des Dienstes die Möglichkeit, Ihr Haus/Ihre Wohnung durch eine in Street View integrierte Funktion - unbefristet und jederzeit - unkenntlich machen zu lassen.
Quelle: http://maps.google.de/help/maps/streetview/faq.html
08.09.2010 08:40 Uhr
von leon:
Was ist eigentlich wenn ich nach der Widerspruchsfrist ein Haus kaufe und es verpixelt haben will? Geht dann nicht mehr, oder?