Flüchtlingspolitik unter Rot-Rot
Reisen an Spree und Dahme
Der Alltag soll für Asylbewerber in Brandenburg einfacher werden: Die neue rot-rote Regierung schafft die Residenzpflicht ab. Auch Reisen nach Berlin sind künftig jederzeit möglich.von Marina Mai
Leserkommentare
11.02.2011 18:02 Uhr
von beate selders:
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Eine Schwalbe macht noch keinen Frühling. Es ist ein wichtiger Schritt, wenn die Residenzpflicht zwischen Berlin und Brandenburg per Rechtsverordnung aufgehoben wird. Leider profitieren davon aber nur Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren sind. Die viel größere Betroffenen-Gruppe der Geduldeten hat nichts davon. Sie unterliegen nicht dem Asylverfahrensgesetz, sondern dem Aufenthaltsgesetz und da gilt diese Rechtsverordnung nicht.
Nach dem Aufenthaltsgesetz dürfen sich Gedudldete im zugewiesenen Bundesland frei bewegen, aber nicht darüber hinaus. Aber das ist schon schwierig in Brandenburg, denn wer zum Beispiel von Strausberg nach Potsdam will, muss durch Berlin fahren und dort umsteigen. Dabei macht man sich ohne Sondergenehmigung schon strafbar. Und die Leute werden oft "erwischt", denn es gibt ständig Kontrollen auf den Umsteigebahnhöfen. Außerdem schränken viele Ausländerbehörden den Bewegungsradius weiter ein. In Frankfurt/Oder oder Brandenburg/Havel dürfen Geduldte nicht einmal die Stadt verlassen. Über Jahre!
Hier muss die Landesregierung, wenn sie es ernst meint, durch Erlasse die restriktive Praxis der Ausländerbehörden beenden und kreativ nach Möglichkeiten im Gesetz suchen, um zumindest den straffreien Transit durch Berlin zu gewährleisten und beide Landesregierungen können sich mit einer Bundesratsinitiative für die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen.
Es bedarf also weiterhin der engagierten öffentlichen Aufmerksamkeit.
Mehr infos zur residenzpflicht:
www.fluechtlingsrat-brandenburg.de
www.residenzpflicht-info (seite im Aufbau)
06.11.2009 14:09 Uhr
von beate selders:
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Eine Schwalbe macht noch keinen Frühling. Es ist ein wichtiger Schritt, wenn die Residenzpflicht zwischen Berlin und Brandenburg per Rechtsverordnung aufgehoben wird. Leider profitieren davon aber nur Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren sind. Die viel größere Betroffenen-Gruppe der Geduldeten hat nichts davon. Sie unterliegen nicht dem Asylverfahrensgesetz, sondern dem Aufenthaltsgesetz und da gilt diese Rechtsverordnung nicht.
Nach dem Aufenthaltsgesetz dürfen sich Gedudldete im zugewiesenen Bundesland frei bewegen, aber nicht darüber hinaus. Aber das ist schon schwierig in Brandenburg, denn wer zum Beispiel von Strausberg nach Potsdam will, muss durch Berlin fahren und dort umsteigen. Dabei macht man sich ohne Sondergenehmigung schon strafbar. Und die Leute werden oft "erwischt", denn es gibt ständig Kontrollen auf den Umsteigebahnhöfen. Außerdem schränken viele Ausländerbehörden den Bewegungsradius weiter ein. In Frankfurt/Oder oder Brandenburg/Havel dürfen Geduldte nicht einmal die Stadt verlassen. Über Jahre!
Hier muss die Landesregierung, wenn sie es ernst meint, durch Erlasse die restriktive Praxis der Ausländerbehörden beenden und kreativ nach Möglichkeiten im Gesetz suchen, um zumindest den straffreien Transit durch Berlin zu gewährleisten und beide Landesregierungen können sich mit einer Bundesratsinitiative für die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen.
Es bedarf also weiterhin der engagierten öffentlichen Aufmerksamkeit.
Mehr infos zur residenzpflicht:
www.fluechtlingsrat-brandenburg.de
www.residenzpflicht-info (seite im Aufbau)