Finanztransaktionssteuer in Europa: Bremse für Spekulanten

Der Europäische Gerichtshof hat Großbritanniens Klage gegen die Einführung einer Börsenabgabe in elf EU-Staaten abgelehnt. Aber worum geht es eigentlich?

Juni 2012: Demonstranten vor der Frankfurter Börse fordern die Finanztransaktionssteuer. Bild: dpa

LUXEMBURG dpa | Vereinfacht gesagt funktioniert sie wie eine Mehrwertsteuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukten. Dazu zählen etwa Aktien, Anleihen oder spekulative Papiere (wie etwa Termingeschäfte, die sogenannten Derivate).

Was wird besteuert?

Wertpapiergeschäfte vor allem zwischen Finanzinstituten. Betroffen wären Banken, Versicherungen sowie Fonds oder Hedgefonds. Auch der automatisierte Hochfrequenzhandel würde erfasst. Man spricht daher auch von einer „Spekulationssteuer“, weil der schnelle Handel von Wertpapieren die Finanzmärkte destabilisieren kann. Verbraucher und Kleinsparer blieben von der Finanztransaktionssteuer weitgehend unbehelligt.

Welche Finanzprodukte soll die Abgabe betreffen?

Das ist laut Diplomaten noch umstritten. Unklar ist auch noch, an welchem Ort die Steuer greift – ob am Sitz des Finanzinstituts oder dort, wo die Geschäfte tatsächlich gemacht werden. Angedacht ist inzwischen, die Steuer schrittweise einzuführen.

Woher kommt die Idee?

Die Idee geht ursprünglich auf den US-Ökonomen James Tobin zurück, der eine Steuer auf Börsengeschäfte schon 1972 ins Gespräch brachte. Sie gilt als Mittel, um Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen. Vor allem linke Gruppierungen griffen diese Idee auf. Die Nichtregierungsorganisation Attac wurde 1998 vor allem mit dem Ziel gegründet, weltweit die Tobinsteuer einzuführen.

Wie hoch soll die Abgabe sein?

Nach den Plänen soll der Steuersatz bei Geschäften mit Anleihen und Aktien 0,1 Prozent betragen, bei spekulativen Derivaten 0,01 Prozent. Dies ist ein Mindestsatz, über den die Staaten hinaus gehen können. Nach Schätzungen der EU-Kommission würden die bislang elf teilnehmenden Staaten der EU etwa 34 Milliarden Euro Steuern einnehmen, davon Deutschland allein 12 Milliarden Euro. Anfang 2013 hatten elf von damals noch 27 der EU angekündigt, eine Börsensteuer einzuführen. Sie stehen für zwei Drittel der EU-Wirtschaftsleistung und sogar für 90 Prozent der Wirtschaftsleistung in der Eurozone. Neben Frankreich und Deutschland sind das Italien, Spanien, Österreich, Belgien, Griechenland, Portugal sowie Estland, Slowenien und die Slowakei.

Wer bekäme das Geld?

Darüber gibt es noch Streit. Die EU-Kommission möchte die Einnahmen in den EU-Haushalt lenken. Deutschland und andere Staaten beanspruchen die Gelder für ihre nationalen Etats. Die Staaten haben das letzte Wort. Die „Zweckbestimmung der Einnahmen“ werde noch geprüft, heißt es in der deutsch-französischen Erklärung vom Februar.

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