Feuerprobe fürs Gesetz: Automatisch ein Denkmal

Ein neues Gesetz den Schutz von erhaltenswürdigen Gebäuden vereinfachen. Die Immobilienlobby protestiert und fordert Sonderregelungen.

Ex-Verwaltungsgebäude des Kraftwerks Karoline integriert in eine Architektur-Simulation. Bild: dpa

Die Immobilienlobby macht Front gegen das neue Denkmalschutzgesetz – und fordert freie Hand für die Eigentümer. Nachdem der Senat im Oktober das von Denkmalschützern seit Jahren geforderte Gesetz beschlossen hat, gab es am Donnerstagabend eine Expertenanhörung mit den Konfliktparteien. Das „Ipsa Lege“-Gesetz soll künftig alle Denkmäler automatisch unter Schutz stellen. Damit fällt die bisherige Unterteilung in geschützte und „erkannte“ Denkmäler.

Das Gesetz, das alle Denkmäler vor dem Gesetz gleichgestellt ist in zwölf Bundesländern längst Gang und Gäbe. Von den 4.900 „erkannten Denkmälern“ sind nach der alten Regelung nur 1.900 Gebäudeensemble in die Denkmalliste eingetragen und gelten dadurch als geschützt. Mit dem neuen Gesetz sind künftig rund zwei Prozent aller Häuser in Hamburg denkmalgeschützt.

Die Gesetzesnovelle stößt bei der Wohnungswirtschaft auf wenig Gegenliebe. Peter Hitpaß vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), fordert Ausnahmen für die Eigentümer, damit diese etwa bei der energetischen Sanierung freie Hand bekommen.

Innerhalb der Stadtentwicklungsfraktion der SPD ist das Gesetz nicht unumstritten. „Das Gesetz muss praktikabel sein und soll den Wohnungsbau nicht beeinträchtigen“, sagt der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dirk Kienscherf. Der Denkmalschutz müsse „an den Zeitgeist angepasst werden“, sagt er. Letztlich müssten ja auch die Mieter für überteuerte Wärmedämmungen aufkommen. Denn die werden komplett auf dem Mieter übertragen. Außerdem dürfe der Denkmalschutz nicht dazu führen, dass auf Grundstücken nicht mehr nachverdichtet werden darf.

Nach dem alten Recht seien die Eigentümer gefragt worden, bevor ein Gebäude unter Schutz gestellt wurde, so Hitpaß. Erst anschließend sei das Verfahren zur Unterschutzstellungs eingeleitet worden. Genau in diesem Punkt sieht aber die Kulturbehörde den entscheidenden Vorteil.

„Während das Denkmalschutzamt bislang vor allem mit der Unterschutzstellung beschäftigt ist, kann es sich künftig auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren – und die beratende Funktion in Sachen denkmalgerechter Sanierung übernehmen“, sagt Kulturbehörden-Sprecher Enno Isermann.

Gerade weil Denkmäler mit der Zeit verändert werden müssen, fordert Architekt Joachim Reinig mehr Kapazitäten für die Denkmalpflege. Lange waren beispielsweise barrierefreie Zugänge bei Baudenkmälern Tabu. Das hat sich geändert. Wichtig sei, so der Architekt, dass nicht jeder Einzelfall für sich bewertet wird, sondern dass es Gebäude-typische Lösungen gebe.

Die endgültige Entscheidung über das neue Gesetz liegt nun bei der Bürgerschaft. Am 26. Februar wird der Senat zum Thema befragt. Die Bürgerschaft entscheidet dann Ende März. Die Linksfraktion will einen Antrag zu stellen, wonach der Denkmalrat gestärkt und der höhere Geldbußen fällig werden sollen.

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