Feministin vor Gericht: Abtreibungsgegner will Anonymität

Yannic Hendricks, der dutzende Ärzt*innen anzeigte, verklagt die Vorsitzende von Pro Familia in Hamburg – weil sie seinen Namen im Internet nannte.

Eine Hand hält ein Schild auf dem in lila "§219a" und eine Waage zu sehen ist

Der Paragraph 219a wurde reformiert, bestimmte Inhalte auf Webseiten bleiben strafbar Foto: dpa

HAMBURG taz | Yannic Hendricks zeigt Ärzt*innen an, die auf ihren Webseiten darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wegen der im Februar vom Bundestag beschlossenen Reform des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch dürfen Ärzt*innen das künftig zwar, weitere Informationen, etwa über die angewandten Methoden, dürfen sie nicht geben. Die sollen nur auf „neu­tralen“ Internetseiten zur Verfügung stehen.

Das sei halt so sein Hobby, sagte Hendricks im Interview mit der taz und im Deutschlandfunk über seine 60 bis 70 Anzeigen. Weil er aber anonym bleiben möchte, weitete der Abtreibungsgegner sein Hobby aus: Er geht gerichtlich gegen alle vor, die seinen Namen im Internet nennen. Solch ein Fall beschäftigt am 15. März das Hamburger Landgericht.

Kersten Artus, Journalistin und Vorsitzende von Pro Familia Hamburg, nannte Hendricks Namen auf Facebook und Twitter. Der Student aus Kleve reichte Zivilklage ein, weil Artus sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ihre Beiträge zu löschen und Hendricks’ Anwaltskosten zu zahlen. Seine Anwälte argumentieren, dass Artus seine Persönlichkeitsrechte verletzt habe und kein öffentliches Interesse an Hendricks’ Namen bestünde.

Eigentlich sollte der Fall schon vor knapp einem Monat verhandelt werden, doch der Termin musste verschoben werden, weil Hendricks seine Klage erweiterte. Grund war Artus’ Reaktion auf einen Tweet. Ein User twitterte das Foto eines Plakats an der Roten Flora in Hamburg. Darauf war unter anderem ein gemaltes Porträt von Hendricks zu sehen. Artus kommentierte den Beitrag mit „Oh­lala“. Sie stelle ihren Mandanten nun auch noch per Foto an den Pranger, argumentieren Hendricks’ Anwälte in der Klageerweiterung.

Kersten Artus, Pro Familia

„Er ist diesen Weg bewusst gegangen“

Artus hingegen findet, das Bild an der Roten Flora beweise das öffentliche Interesse an Hendricks. Das wiederum habe er durch seine Strafanzeigen-Kampagne selbst gesteigert. „Er ist diesen Weg bewusst gegangen und will damit auch die Gesellschaft verändern“, sagt sie.

Ähnlich argumentierte auch das Düsseldorfer Landgericht und lehnte eine einstweilige Verfügung gegen das Online-Medium „Buzzfeed“ ab. Auch dort wurde Hendricks’ Name genannt. Der will seinem Hobby weiter nachgehen und legte Berufung ein. Und „auch wegen der Veröffentlichung des Hetzplakats“ an der Roten Flora wurde laut Hendricks Anwälten Strafanzeige erstattet.

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