Eine Abgeordnete wird wegen Beamtenbeleidigung angezeigt und verurteilt. 25 Jahre später gesteht ein Polizist: "Wir haben gelogen". Er und der Anwalt erinnern sich.
nun sind die unverschämten Demonstranten in Regierung und stellen sogar den Ministerpräsidenten. Ab 2011 gibt es eine neue Zeitrechnung. Lug und Trug sind Attribute der Erz Konservativen, und ebensolche Richter und Staatsanwälte.
04.04.2011 19:11 Uhr
von dixieklo:
gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?
04.04.2011 19:00 Uhr
von Pisser:
Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.
Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.
04.04.2011 19:00 Uhr
von Verfassung:
Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!
Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!
Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.
Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.
Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.
Hochachtungsvoll
Ihre Verfassung
04.04.2011 19:00 Uhr
von Lutz Baier:
Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist. Siehe hier: www.terrorjustiz.de In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.
04.04.2011 19:00 Uhr
von Willem III:
Hallo
Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,
Gruß;-) Willem III
04.04.2011 19:00 Uhr
von KörteDamrau:
Alle, die solche Berichte nicht glauben, denen empfehle ich eine Auswärtsfahrt als Fussballfan (am besten mit der Bahn). Sowas ist bei der begleitenden Polizei an der Tagesordnung. Oftmals kriegt man auch ganz klar Drohungen dieser Art von den Herren Staatsdienern präsentiert. Mich wundert das überhaupt nicht. Und wie es einer der Vorschreiber schon richtig bemerkte....mein "Rechtsempfinden" ist arg gestört, seit ich diese und ähnliche Erfahrungen gemacht habe.
04.04.2011 19:00 Uhr
von Andreas:
Tim hat Recht. Beamtenbeleidigung als Straftatbestand gibt es wirklich nicht. Eine Beamtenbeleidigung ist eine Beleidigung wie jede andere auch. Ob ich zum Nachbar Müller oder zu Polizist Mayer "Arschloch" sage macht keinen Unterschied. Lediglich wer anzeigen kann. Beim Polizist kann das auch der Vorgesetzte übernehmen, der Nachbar muss das schon persönlich machen. Und oh Wunder -sogar die Wikipedia weiß das: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Beamtenbeleidigung ist übrigens nicht die Einzige Myte. Da gibt es ein nettes Buch zu namens "Lexikon der Rechtsirrtümer". Eine Pflicht, den Ausweis mitzuführen ,gibt es z.B. auch nicht, es reicht vollkommen, wenn man ihn hat (z.B. daheim). Mitführen muss man ihn keinesfalls.
04.04.2011 19:00 Uhr
von öhm:
mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden... http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...
04.04.2011 19:00 Uhr
von Pedro:
Hallo , ich wurde in Hannover auch schon auf einer Wache zusammengeschlagen. Als ich eine Anzeige gemacht habe kam Postwendent eine Gegenanzeige wegen Beleidigung. Bei Gericht liefen da Zeugen der Polizei auf, die den Abend garnicht auf dem Revier anwesend waren. Mein Anwalt teilte mir mit, das er 90 Mandanten wegen ähnlicher Vorfälle vertreten hat, und es nur eine Verurteilung gegeben hätte. ciao
04.04.2011 19:00 Uhr
von Jesse:
Tja, das hat mit Sicherheit jeder von uns schon einmal erlebt, was Menschen mit ausländischem Aussehen durchmachen müssen sobald sie mit der Polizei in Kontakt kommen will ich nicht erahnen müssen. "Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt", unter den Vorzeichen des Textes eine unheimliche Aussage...
04.04.2011 19:00 Uhr
von Friedrich Weitner:
Alte Taktik. Wie war das damals zu Hausbesetzerzeiten, Zivilbeamte werfen die ersten Steine zur Legitimierung des Knüppeleinsatzes und dann werden mal eben Unbeteiligte, die bloß nach Hause wollen, krankenhausreif geschlagen und bekommen noch eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wie oft wurden politisch links orientierte über Monate inhaftiert, weil sie nachweislich einen Stein in der Hand hielten. Hebt man ein Waffenlager bei rechts gesinnten aus, gehen die betroffenen i.d.R. am selben Tage noch nach Hause.
04.04.2011 19:00 Uhr
von Banjo Hansen:
Das ist ja nun mal was ganz Neues...
04.04.2011 19:00 Uhr
von Opfer:
Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen. Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte. Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein. Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.
11.02.2011 17:59 Uhr
von Max:
ich Krieg regelmäßig mit wie sich hier in einer bayerischen Kleinstadt zwei uniformierte streifenbeamten in der Küche einer Gastwirtschaft während ihrer Dienstzeit die Schnäpse hinterschütten. Ich hab mal 6 "Stamperl" pro Mann gezählt. Und danach wieder weiter im Streifenwagen. Dagegen kann man gar nichts machen. Wer kontrolliert schon einen Polizisten auf Alkohol am Steuer.
11.02.2011 17:55 Uhr
von Kpt. Iglu:
Deutsche Polizisten 90 % braunes Pack und kriminelles Gesindel, was ist daran neu ?
11.02.2011 17:53 Uhr
von daniela petry:
Tja, auch ich bin ein Opfer ,dieser Staatsgewalt. Wurde von Rentnern mit metallenen Gehstöcken auf den Kopf geschlagen, daß eine bleibende Narbe blieb. Wer ist nun der Täter, und wer das Opfer ??? Ratet mal......ich bin natürlich der böse Täter, und muss nun neben meinen Vorstrafeneintrag deswegen auch noch über tausend Euro Strafe zahlen, und wäre das nicht schon genug Betrug an mir, hat man es auch noch damit getoppt, mich dafür ein zu sperren, weil ich die Strafe nicht zahlen wollte. Fazit: diese Regierung macht sich seine Täter, und Arbeitslosen selbst (einen nicht geringen Prozentsatz !)und tritt ihr eigenes Grundgesetz mit Füssen....na, hauptsache die vergessen es nicht, China und andere Länder an ihre Menschenrechte zu erinnern....
11.02.2011 17:51 Uhr
von dixieklo:
gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?
11.02.2011 17:48 Uhr
von Pisser:
Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.
Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.
11.02.2011 17:48 Uhr
von Verfassung:
Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!
Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!
Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.
Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.
Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.
Hochachtungsvoll
Ihre Verfassung
11.02.2011 17:48 Uhr
von Lutz Baier:
Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist. Siehe hier: www.terrorjustiz.de In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.
11.02.2011 17:48 Uhr
von Willem III:
Hallo
Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,
Gruß;-) Willem III
11.02.2011 17:48 Uhr
von öhm:
mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden... http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...
11.02.2011 17:48 Uhr
von Banjo Hansen:
Das ist ja nun mal was ganz Neues...
11.02.2011 17:48 Uhr
von Opfer:
Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen. Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte. Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein. Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.
08.10.2009 20:23 Uhr
von Max:
ich Krieg regelmäßig mit wie sich hier in einer bayerischen Kleinstadt zwei uniformierte streifenbeamten in der Küche einer Gastwirtschaft während ihrer Dienstzeit die Schnäpse hinterschütten. Ich hab mal 6 "Stamperl" pro Mann gezählt. Und danach wieder weiter im Streifenwagen. Dagegen kann man gar nichts machen. Wer kontrolliert schon einen Polizisten auf Alkohol am Steuer.
25.07.2009 22:36 Uhr
von Kpt. Iglu:
Deutsche Polizisten 90 % braunes Pack und kriminelles Gesindel, was ist daran neu ?
23.06.2009 13:15 Uhr
von daniela petry:
Tja, auch ich bin ein Opfer ,dieser Staatsgewalt. Wurde von Rentnern mit metallenen Gehstöcken auf den Kopf geschlagen, daß eine bleibende Narbe blieb. Wer ist nun der Täter, und wer das Opfer ??? Ratet mal......ich bin natürlich der böse Täter, und muss nun neben meinen Vorstrafeneintrag deswegen auch noch über tausend Euro Strafe zahlen, und wäre das nicht schon genug Betrug an mir, hat man es auch noch damit getoppt, mich dafür ein zu sperren, weil ich die Strafe nicht zahlen wollte. Fazit: diese Regierung macht sich seine Täter, und Arbeitslosen selbst (einen nicht geringen Prozentsatz !)und tritt ihr eigenes Grundgesetz mit Füssen....na, hauptsache die vergessen es nicht, China und andere Länder an ihre Menschenrechte zu erinnern....
30.03.2009 01:30 Uhr
von dixieklo:
gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?
30.11.2008 08:54 Uhr
von Pisser:
Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.
Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.
25.11.2008 18:32 Uhr
von Verfassung:
Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!
Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!
Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.
Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.
Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.
Hochachtungsvoll
Ihre Verfassung
25.11.2008 11:35 Uhr
von Lutz Baier:
Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist. Siehe hier: www.terrorjustiz.de In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.
25.11.2008 09:56 Uhr
von Willem III:
Hallo
Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,
Gruß;-) Willem III
24.11.2008 15:05 Uhr
von KörteDamrau:
Alle, die solche Berichte nicht glauben, denen empfehle ich eine Auswärtsfahrt als Fussballfan (am besten mit der Bahn). Sowas ist bei der begleitenden Polizei an der Tagesordnung. Oftmals kriegt man auch ganz klar Drohungen dieser Art von den Herren Staatsdienern präsentiert. Mich wundert das überhaupt nicht. Und wie es einer der Vorschreiber schon richtig bemerkte....mein "Rechtsempfinden" ist arg gestört, seit ich diese und ähnliche Erfahrungen gemacht habe.
24.11.2008 12:29 Uhr
von Larsen van Marsen:
@ Von Andreas
Tim hat eben nicht recht, denn der straftatbestand der beamtenbeleidigung (beleidigung eines beamten wäre hier wohl besser gewesen) hat eben >nur nicht einen gesonderten status< im stgb (wenn man mal von § 195 stgb absieht, der nur den kreis der strafantragsberechtigten regelt), er (der straftatbestand) fällt mit unter den § 185 stgb (beleidigung).
24.11.2008 10:19 Uhr
von Lothar:
Ich kenne auch Beispiele für nicht korrektes Verhalten der Polizei. Das beginnt mit dem Ignorieren von Verkehrzeichen beim langsamen Streifefahren und reicht bis hin zu einem "Einbruch" in ein Gebäude, in dem Schwarzarbeiter vermutet wurden und den man aber anschließend nicht zugeben wollte. Wo bitte bleibt die Vorbildfunktion?
24.11.2008 03:50 Uhr
von Andreas:
Tim hat Recht. Beamtenbeleidigung als Straftatbestand gibt es wirklich nicht. Eine Beamtenbeleidigung ist eine Beleidigung wie jede andere auch. Ob ich zum Nachbar Müller oder zu Polizist Mayer "Arschloch" sage macht keinen Unterschied. Lediglich wer anzeigen kann. Beim Polizist kann das auch der Vorgesetzte übernehmen, der Nachbar muss das schon persönlich machen. Und oh Wunder -sogar die Wikipedia weiß das: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Beamtenbeleidigung ist übrigens nicht die Einzige Myte. Da gibt es ein nettes Buch zu namens "Lexikon der Rechtsirrtümer". Eine Pflicht, den Ausweis mitzuführen ,gibt es z.B. auch nicht, es reicht vollkommen, wenn man ihn hat (z.B. daheim). Mitführen muss man ihn keinesfalls.
23.11.2008 19:36 Uhr
von Peinlicher Tim:
"Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte..." Etwa wie aus § 194 III 1 StGB, der in diesem Fall wohl auch noch entscheidend war?
Hauptsache gepöbelt, ne?
23.11.2008 14:55 Uhr
von öhm:
mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden... http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...
22.11.2008 14:53 Uhr
von Pedro:
Hallo , ich wurde in Hannover auch schon auf einer Wache zusammengeschlagen. Als ich eine Anzeige gemacht habe kam Postwendent eine Gegenanzeige wegen Beleidigung. Bei Gericht liefen da Zeugen der Polizei auf, die den Abend garnicht auf dem Revier anwesend waren. Mein Anwalt teilte mir mit, das er 90 Mandanten wegen ähnlicher Vorfälle vertreten hat, und es nur eine Verurteilung gegeben hätte. ciao
22.11.2008 14:18 Uhr
von Alpha-Hasi:
Mich würde ja interessieren, was damit nun angefangen wird. Auch wenn der Fall verjährt ist, sind die Namen bekannt und nachvollziehbar. Zumindest die Karriere der beteiligten Personen sollte verfolgt werden, um festzustellen, ob sich aus einer erfolgreichen "Maßnahme" nicht ein erfolgreiches Modell entwickelt hat.
22.11.2008 14:13 Uhr
von Staatsbuerger:
Aber.... aber.... das darf doch nicht sein :)
Spass beiseite, meine Anerkennung dem Gestaendigen. Vielleicht etwas spaet, aber immerhin. Gutes Beispiel auf jeden Fall, fuer viele bis alle (und, nein, ich meine nicht nur die Polizei).
Schoenes Wochenende wuenscht der Staatsbuerger
22.11.2008 12:55 Uhr
von Mona Meurer:
Waaaaaas? Ich bin einigermaßen geschockt! Das unsere Polizei dermaßen "verkameraded" ist, hätte ich nicht gedacht. Was ist mit der Erziehung zur Grundgesetztreue in der Ausbildung? Ist das denn nur Show?
Und wer sich gegen die Übermacht der Staatsgewalt wehrt, wird mit dem Vorwurf der "Majestätsbeleidigung" zum Schweigen gebracht....da wird mir mit Blick auf kommende Demonstrationen Angst und Bange! Naja, nächstes Jahr werden wir sehen, wie die Polizei in Frankreich (Nato-Gipfel) und Italien (G8-Gipfel) es mit dem Rechtsstaat hält.
22.11.2008 10:46 Uhr
von Jesse:
Tja, das hat mit Sicherheit jeder von uns schon einmal erlebt, was Menschen mit ausländischem Aussehen durchmachen müssen sobald sie mit der Polizei in Kontakt kommen will ich nicht erahnen müssen. "Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt", unter den Vorzeichen des Textes eine unheimliche Aussage...
22.11.2008 09:59 Uhr
von Friedrich Weitner:
Alte Taktik. Wie war das damals zu Hausbesetzerzeiten, Zivilbeamte werfen die ersten Steine zur Legitimierung des Knüppeleinsatzes und dann werden mal eben Unbeteiligte, die bloß nach Hause wollen, krankenhausreif geschlagen und bekommen noch eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wie oft wurden politisch links orientierte über Monate inhaftiert, weil sie nachweislich einen Stein in der Hand hielten. Hebt man ein Waffenlager bei rechts gesinnten aus, gehen die betroffenen i.d.R. am selben Tage noch nach Hause.
21.11.2008 20:43 Uhr
von Tim:
Ihr seid echt ein peinliches Blatt. Den Tatbestand der BEAMTENBELEIDIGUNG gibt es übrigens nicht im deutschen Strafrecht. Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte... aber klingt gut im der Schlagzeile.
Peinlich. Aber man ist ja in letzter Zeit einiges gewohnt von euch.
21.11.2008 18:33 Uhr
von Banjo Hansen:
Das ist ja nun mal was ganz Neues...
21.11.2008 17:45 Uhr
von Opfer:
Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen. Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte. Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein. Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.
Leserkommentare
06.04.2011 20:33 Uhr
von Elisabeth Chowdhury:
nun sind die unverschämten Demonstranten in Regierung und stellen sogar den Ministerpräsidenten. Ab 2011 gibt es eine neue Zeitrechnung.
Lug und Trug sind Attribute der Erz Konservativen, und ebensolche Richter und Staatsanwälte.
04.04.2011 19:11 Uhr
von dixieklo:
gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?
04.04.2011 19:00 Uhr
von Pisser:
Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.
Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.
04.04.2011 19:00 Uhr
von Verfassung:
Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!
Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!
Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.
Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.
Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.
Hochachtungsvoll
Ihre Verfassung
04.04.2011 19:00 Uhr
von Lutz Baier:
Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist.
Siehe hier: www.terrorjustiz.de
In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.
04.04.2011 19:00 Uhr
von Willem III:
Hallo
Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,
Gruß;-) Willem III
04.04.2011 19:00 Uhr
von KörteDamrau:
Alle, die solche Berichte nicht glauben, denen empfehle ich eine Auswärtsfahrt als Fussballfan (am besten mit der Bahn). Sowas ist bei der begleitenden Polizei an der Tagesordnung. Oftmals kriegt man auch ganz klar Drohungen dieser Art von den Herren Staatsdienern präsentiert. Mich wundert das überhaupt nicht. Und wie es einer der Vorschreiber schon richtig bemerkte....mein "Rechtsempfinden" ist arg gestört, seit ich diese und ähnliche Erfahrungen gemacht habe.
04.04.2011 19:00 Uhr
von Andreas:
Tim hat Recht. Beamtenbeleidigung als Straftatbestand gibt es wirklich nicht. Eine Beamtenbeleidigung ist eine Beleidigung wie jede andere auch. Ob ich zum Nachbar Müller oder zu Polizist Mayer "Arschloch" sage macht keinen Unterschied. Lediglich wer anzeigen kann. Beim Polizist kann das auch der Vorgesetzte übernehmen, der Nachbar muss das schon persönlich machen.
Und oh Wunder -sogar die Wikipedia weiß das: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Beamtenbeleidigung ist übrigens nicht die Einzige Myte. Da gibt es ein nettes Buch zu namens "Lexikon der Rechtsirrtümer". Eine Pflicht, den Ausweis mitzuführen ,gibt es z.B. auch nicht, es reicht vollkommen, wenn man ihn hat (z.B. daheim). Mitführen muss man ihn keinesfalls.
04.04.2011 19:00 Uhr
von öhm:
mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden...
http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml
und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...
04.04.2011 19:00 Uhr
von Pedro:
Hallo ,
ich wurde in Hannover auch schon auf einer Wache zusammengeschlagen. Als ich eine Anzeige gemacht habe kam Postwendent eine Gegenanzeige wegen Beleidigung. Bei Gericht liefen da Zeugen der Polizei auf, die den Abend garnicht auf dem Revier anwesend waren.
Mein Anwalt teilte mir mit, das er 90 Mandanten wegen ähnlicher Vorfälle vertreten hat, und es nur eine Verurteilung gegeben hätte.
ciao
04.04.2011 19:00 Uhr
von Jesse:
Tja, das hat mit Sicherheit jeder von uns schon einmal erlebt, was Menschen mit ausländischem Aussehen durchmachen müssen sobald sie mit der Polizei in Kontakt kommen will ich nicht erahnen müssen. "Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt", unter den Vorzeichen des Textes eine unheimliche Aussage...
04.04.2011 19:00 Uhr
von Friedrich Weitner:
Alte Taktik. Wie war das damals zu Hausbesetzerzeiten, Zivilbeamte werfen die ersten Steine zur Legitimierung des Knüppeleinsatzes und dann werden mal eben Unbeteiligte, die bloß nach Hause wollen, krankenhausreif geschlagen und bekommen noch eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wie oft wurden politisch links orientierte über Monate inhaftiert, weil sie nachweislich einen Stein in der Hand hielten. Hebt man ein Waffenlager bei rechts gesinnten aus, gehen die betroffenen i.d.R. am selben Tage noch nach Hause.
04.04.2011 19:00 Uhr
von Banjo Hansen:
Das ist ja nun mal was ganz Neues...
04.04.2011 19:00 Uhr
von Opfer:
Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre
passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen.
Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte.
Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein.
Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.
11.02.2011 17:59 Uhr
von Max:
ich Krieg regelmäßig mit wie sich hier in einer bayerischen Kleinstadt zwei uniformierte streifenbeamten in der Küche einer Gastwirtschaft während ihrer Dienstzeit die Schnäpse hinterschütten. Ich hab mal 6 "Stamperl" pro Mann gezählt. Und danach wieder weiter im Streifenwagen. Dagegen kann man gar nichts machen. Wer kontrolliert schon einen Polizisten auf Alkohol am Steuer.
11.02.2011 17:55 Uhr
von Kpt. Iglu:
Deutsche Polizisten 90 % braunes Pack und kriminelles Gesindel, was ist daran neu ?
11.02.2011 17:53 Uhr
von daniela petry:
Tja, auch ich bin ein Opfer ,dieser Staatsgewalt.
Wurde von Rentnern mit metallenen Gehstöcken auf den Kopf geschlagen, daß eine bleibende Narbe blieb.
Wer ist nun der Täter, und wer das Opfer ???
Ratet mal......ich bin natürlich der böse Täter, und muss nun neben meinen Vorstrafeneintrag deswegen auch noch über tausend Euro Strafe zahlen, und wäre das nicht schon genug Betrug an mir, hat man es auch noch damit getoppt, mich dafür ein zu sperren, weil ich die Strafe nicht zahlen wollte.
Fazit: diese Regierung macht sich seine Täter, und Arbeitslosen selbst (einen nicht geringen Prozentsatz !)und tritt ihr eigenes Grundgesetz mit Füssen....na, hauptsache die vergessen es nicht, China und andere Länder an ihre Menschenrechte zu erinnern....
11.02.2011 17:51 Uhr
von dixieklo:
gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?
11.02.2011 17:48 Uhr
von Pisser:
Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.
Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.
11.02.2011 17:48 Uhr
von Verfassung:
Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!
Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!
Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.
Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.
Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.
Hochachtungsvoll
Ihre Verfassung
11.02.2011 17:48 Uhr
von Lutz Baier:
Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist.
Siehe hier: www.terrorjustiz.de
In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.
11.02.2011 17:48 Uhr
von Willem III:
Hallo
Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,
Gruß;-) Willem III
11.02.2011 17:48 Uhr
von öhm:
mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden...
http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml
und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...
11.02.2011 17:48 Uhr
von Banjo Hansen:
Das ist ja nun mal was ganz Neues...
11.02.2011 17:48 Uhr
von Opfer:
Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre
passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen.
Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte.
Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein.
Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.
08.10.2009 20:23 Uhr
von Max:
ich Krieg regelmäßig mit wie sich hier in einer bayerischen Kleinstadt zwei uniformierte streifenbeamten in der Küche einer Gastwirtschaft während ihrer Dienstzeit die Schnäpse hinterschütten. Ich hab mal 6 "Stamperl" pro Mann gezählt. Und danach wieder weiter im Streifenwagen. Dagegen kann man gar nichts machen. Wer kontrolliert schon einen Polizisten auf Alkohol am Steuer.
25.07.2009 22:36 Uhr
von Kpt. Iglu:
Deutsche Polizisten 90 % braunes Pack und kriminelles Gesindel, was ist daran neu ?
23.06.2009 13:15 Uhr
von daniela petry:
Tja, auch ich bin ein Opfer ,dieser Staatsgewalt.
Wurde von Rentnern mit metallenen Gehstöcken auf den Kopf geschlagen, daß eine bleibende Narbe blieb.
Wer ist nun der Täter, und wer das Opfer ???
Ratet mal......ich bin natürlich der böse Täter, und muss nun neben meinen Vorstrafeneintrag deswegen auch noch über tausend Euro Strafe zahlen, und wäre das nicht schon genug Betrug an mir, hat man es auch noch damit getoppt, mich dafür ein zu sperren, weil ich die Strafe nicht zahlen wollte.
Fazit: diese Regierung macht sich seine Täter, und Arbeitslosen selbst (einen nicht geringen Prozentsatz !)und tritt ihr eigenes Grundgesetz mit Füssen....na, hauptsache die vergessen es nicht, China und andere Länder an ihre Menschenrechte zu erinnern....
30.03.2009 01:30 Uhr
von dixieklo:
gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?
30.11.2008 08:54 Uhr
von Pisser:
Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.
Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.
25.11.2008 18:32 Uhr
von Verfassung:
Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!
Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!
Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.
Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.
Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.
Hochachtungsvoll
Ihre Verfassung
25.11.2008 11:35 Uhr
von Lutz Baier:
Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist.
Siehe hier: www.terrorjustiz.de
In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.
25.11.2008 09:56 Uhr
von Willem III:
Hallo
Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,
Gruß;-) Willem III
24.11.2008 15:05 Uhr
von KörteDamrau:
Alle, die solche Berichte nicht glauben, denen empfehle ich eine Auswärtsfahrt als Fussballfan (am besten mit der Bahn). Sowas ist bei der begleitenden Polizei an der Tagesordnung. Oftmals kriegt man auch ganz klar Drohungen dieser Art von den Herren Staatsdienern präsentiert. Mich wundert das überhaupt nicht. Und wie es einer der Vorschreiber schon richtig bemerkte....mein "Rechtsempfinden" ist arg gestört, seit ich diese und ähnliche Erfahrungen gemacht habe.
24.11.2008 12:29 Uhr
von Larsen van Marsen:
@ Von Andreas
Tim hat eben nicht recht, denn der straftatbestand der beamtenbeleidigung (beleidigung eines beamten wäre hier wohl besser gewesen) hat eben >nur nicht einen gesonderten status< im stgb (wenn man mal von § 195 stgb absieht, der nur den kreis der strafantragsberechtigten regelt), er (der straftatbestand) fällt mit unter den § 185 stgb (beleidigung).
24.11.2008 10:19 Uhr
von Lothar:
Ich kenne auch Beispiele für nicht korrektes Verhalten der Polizei. Das beginnt mit dem Ignorieren von Verkehrzeichen beim langsamen Streifefahren und reicht bis hin zu einem "Einbruch" in ein Gebäude, in dem Schwarzarbeiter vermutet wurden und den man aber anschließend nicht zugeben wollte. Wo bitte bleibt die Vorbildfunktion?
24.11.2008 03:50 Uhr
von Andreas:
Tim hat Recht. Beamtenbeleidigung als Straftatbestand gibt es wirklich nicht. Eine Beamtenbeleidigung ist eine Beleidigung wie jede andere auch. Ob ich zum Nachbar Müller oder zu Polizist Mayer "Arschloch" sage macht keinen Unterschied. Lediglich wer anzeigen kann. Beim Polizist kann das auch der Vorgesetzte übernehmen, der Nachbar muss das schon persönlich machen.
Und oh Wunder -sogar die Wikipedia weiß das: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Beamtenbeleidigung ist übrigens nicht die Einzige Myte. Da gibt es ein nettes Buch zu namens "Lexikon der Rechtsirrtümer". Eine Pflicht, den Ausweis mitzuführen ,gibt es z.B. auch nicht, es reicht vollkommen, wenn man ihn hat (z.B. daheim). Mitführen muss man ihn keinesfalls.
23.11.2008 19:36 Uhr
von Peinlicher Tim:
"Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte..."
Etwa wie aus § 194 III 1 StGB, der in diesem Fall wohl auch noch entscheidend war?
Hauptsache gepöbelt, ne?
23.11.2008 14:55 Uhr
von öhm:
mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden...
http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml
und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...
22.11.2008 14:53 Uhr
von Pedro:
Hallo ,
ich wurde in Hannover auch schon auf einer Wache zusammengeschlagen. Als ich eine Anzeige gemacht habe kam Postwendent eine Gegenanzeige wegen Beleidigung. Bei Gericht liefen da Zeugen der Polizei auf, die den Abend garnicht auf dem Revier anwesend waren.
Mein Anwalt teilte mir mit, das er 90 Mandanten wegen ähnlicher Vorfälle vertreten hat, und es nur eine Verurteilung gegeben hätte.
ciao
22.11.2008 14:18 Uhr
von Alpha-Hasi:
Mich würde ja interessieren, was damit nun angefangen wird. Auch wenn der Fall verjährt ist, sind die Namen bekannt und nachvollziehbar. Zumindest die Karriere der beteiligten Personen sollte verfolgt werden, um festzustellen, ob sich aus einer erfolgreichen "Maßnahme" nicht ein erfolgreiches Modell entwickelt hat.
22.11.2008 14:13 Uhr
von Staatsbuerger:
Aber.... aber.... das darf doch nicht sein :)
Spass beiseite, meine Anerkennung dem Gestaendigen. Vielleicht etwas spaet, aber immerhin. Gutes Beispiel auf jeden Fall, fuer viele bis alle (und, nein, ich meine nicht nur die Polizei).
Schoenes Wochenende wuenscht der Staatsbuerger
22.11.2008 12:55 Uhr
von Mona Meurer:
Waaaaaas? Ich bin einigermaßen geschockt! Das unsere Polizei dermaßen "verkameraded" ist, hätte ich nicht gedacht. Was ist mit der Erziehung zur Grundgesetztreue in der Ausbildung? Ist das denn nur Show?
Und wer sich gegen die Übermacht der Staatsgewalt wehrt, wird mit dem Vorwurf der "Majestätsbeleidigung" zum Schweigen gebracht....da wird mir mit Blick auf kommende Demonstrationen Angst und Bange! Naja, nächstes Jahr werden wir sehen, wie die Polizei in Frankreich (Nato-Gipfel) und Italien (G8-Gipfel) es mit dem Rechtsstaat hält.
22.11.2008 10:46 Uhr
von Jesse:
Tja, das hat mit Sicherheit jeder von uns schon einmal erlebt, was Menschen mit ausländischem Aussehen durchmachen müssen sobald sie mit der Polizei in Kontakt kommen will ich nicht erahnen müssen. "Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt", unter den Vorzeichen des Textes eine unheimliche Aussage...
22.11.2008 09:59 Uhr
von Friedrich Weitner:
Alte Taktik. Wie war das damals zu Hausbesetzerzeiten, Zivilbeamte werfen die ersten Steine zur Legitimierung des Knüppeleinsatzes und dann werden mal eben Unbeteiligte, die bloß nach Hause wollen, krankenhausreif geschlagen und bekommen noch eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wie oft wurden politisch links orientierte über Monate inhaftiert, weil sie nachweislich einen Stein in der Hand hielten. Hebt man ein Waffenlager bei rechts gesinnten aus, gehen die betroffenen i.d.R. am selben Tage noch nach Hause.
21.11.2008 20:43 Uhr
von Tim:
Ihr seid echt ein peinliches Blatt. Den Tatbestand der BEAMTENBELEIDIGUNG gibt es übrigens nicht im deutschen Strafrecht. Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte... aber klingt gut im der Schlagzeile.
Peinlich. Aber man ist ja in letzter Zeit einiges gewohnt von euch.
21.11.2008 18:33 Uhr
von Banjo Hansen:
Das ist ja nun mal was ganz Neues...
21.11.2008 17:45 Uhr
von Opfer:
Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre
passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen.
Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte.
Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein.
Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.